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Forderungsverlust als Betriebsausgabe bei Insolvenz?
silithium
Guten Morgen liebe EasyCT-Gemeinschaft,

ein Kunde von mir ist insolvent.
Die letzte Rechnung - eine höhere Summe - wurde somit nicht bezahlt.
Diese Rechnung setzt sich aus reinen Dienstleistungen zusammen.

Nun gab mir jmd. den Tipp, dass man eine nicht gezahlte Rechnung als
Betriebsausgabe -> Forderungsverlust buchen kann.

Ist dies richtig? Welches Konto wäre dies in EasyCT?
Oder betrifft dieses nur Bilanzierer?

Vorab herzlichen Dank für eure Antworten.
 
joey

Zitat

silithium geschrieben:


Ist dies richtig? Welches Konto wäre dies in EasyCT?
Oder betrifft dieses nur Bilanzierer?

Vorab herzlichen Dank für eure Antworten.


Hallo,

ja, gilt nur für Bilanzierer. Ist auch irgendwo logisch, die buchen eine Betriebseinnahme bereits dann, wenn sie die Rechnung verschicken, dann müssen sie bei Forderungsverlust eben abschreiben. Du buchst ja erst bei Geldeingang die Einnahme und hast das Problem nicht, aber ärgerlich ist es schon, gelinde gesagt, wenn man in die Röhre guckt.

Gruss Joey
 
tarnschaf
Ich habe gerade das selbe Problem.

Allerdings wende ich (anders als der Thread-Ersteller) die Soll-Versteuerung an. Die "theoretisch eingenommene" USt ist auch schon dem Finanzamt gemeldet.

Was tun?
 
joey
Du korrigierst die USt nach § 17 UStG in der nächsten USt-VA und zahlst dann entsprechend weniger.

Die bereits gezahlte USt auf die ausgefallene Forderung hast du bei der USt-VZ als Betriebsausgabe erfasst. Da der Kunde nicht zahlt, steht dem keine Betriebseinnahme gegenüber. Weiter musst du dann für die EÜR nichts buchen.
 
tarnschaf
Danke schonmal für die Antwort.

Und die "Änderung der Bemessungsgrundlage" führe ich durch, indem ich eine fiktive Betriebsausgabe in Höhe der nicht gezahlten Rechnung in ECT eintrage? Das ganze auf ein Konto ohne EÜR Verknüpfung? Das würde ja die nächste USt-Anmeldung auf den richtigen Betrag korrigieren..
 
joey
Wäre wohl das Beste.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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