ich betreibe schon seit 2002 ein kleines Unternehmen im IT-Bereich (Webseiten, PC-Service, etc.). Ich habe jährliche Umsätze im Bereich von 6000-10000 Euro. Ich weise die Umsatzsteuer bei meinen Rechnungen aus, mache sie bei meinen Einkäufen als Vorsteuer geltend und mach meine Buchhaltung mit EC&T (super Software!). Ich bin also KEIN Kleinunternehmer, der auf das Ding mit der Umsatzsteuer verzichtet, gebe aber dennoch eine einfache jährliche Einnahmenüberschussrechnung.
Entsteht daraus im Umkehrschluss eine Pflicht sich ins Handelsregister einzutragen und die doppelte Buchführung für Kaufleute zu machen? Oder muss ich das erst tun, wenn ich über einen Jahresumsatz von 17500 Euro komme?
Der umsatzsteuerliche Begriff des Kleinunternehmers korrespondiert nicht mit dem Kaufmannsbegriff des HGB.
Theoretisch mag man dich als Kaufmann auffassen, unabhängig ob nun als Vollkaufmann oder Minderkaufmann, eine Pflicht zur Eintragung hast du bei deinen Einkünften sicherlich nicht, eine Pflicht zur Buchführung ergäbe sich nach § 241a HGB auch erst dann, wenn in zwei Jahren jeweils mehr als 500.000 € Umsatz und mehr als 50.000 € Gewinn aufweist.
so in etwa hab ich mir das auch gedacht ... vielen Dank!
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.