Ich denke das jeder schon mal das Problem hatte, dass eine Forderung teilweise oder insgesamt uneinbringbar wurde. Ein im Extremfall existenzielles Problem und auch eines für die Buchhaltung bei der Einnahmen-Überschussrechnung, weil so was so im Nirwana verschwinden kann.
Die Lösung für für Ist Versteuerung bei e C&T eigentlich nicht buchen oder vermindert buchen.
Ich fände folgende Lösung sinnvoller: Komplett buchen und dann ein Abschreibungskonto und da den uneinbringbaren Teil buchen. Warum Das wissen um den Forderungsanteil den man verloren hat ist wichtig um in Zukunft, bei der Kalkulation dies in angemessener weiße berücksichtigen zu können.
Phrixos-IT geschrieben:
Ich fände folgende Lösung sinnvoller: Komplett buchen und dann ein Abschreibungskonto und da den uneinbringbaren Teil buchen. Warum? Das Wissen um den Forderungsanteil den man verloren hat ist wichtig, um dies in Zukunft bei der Kalkulation in angemessener Weise berücksichtigen zu können.
Der Weise weiß um sein Wissen, aber in angemessener Weise, das unterscheidet ihn von den Wortwaisen.
Du willst doch wohl nicht deine Forderungsausfälle im Wege der Kalkulation auf die reell bezahlende Kundschaft umlegen? Das wäre ja nicht so fair. Außerdem würde ich so einen Vorschlag nicht machen, wenn ich hier noch mit meinem realen Namen schreibe. Kleinunternehmer sollten so was besser lassen.
Industrieunternehmen machen das zwar sicherlich, aber da handelt es sich um Massenproduktion, das sind keine Dienstleister. Hier mal eine Beispielseite:
joey geschrieben:
Du willst doch wohl nicht deine Forderungsausfälle im Wege der Kalkulation auf die reell bezahlende Kundschaft umlegen? Das wäre ja nicht so fair. Außerdem würde ich so einen Vorschlag nicht machen, wenn ich hier noch mit meinem realen Namen schreibe. Kleinunternehmer sollten so was besser lassen.
Industrieunternehmen machen das zwar sicherlich, aber da handelt es sich um Massenproduktion, das sind keine Dienstleister. Hier mal eine Beispielseite:
Hallo Joey,
das die reell zahlenden Kunden letztlich für die Forderungsausfälle mit gerade stehen müssen ist doch nix neues und hat nichts mit Fairness oder Unfairness zu tun! Wenn durch das nicht Zahlen eines Kunden Kosten entstehen müssen die letztlich in der Kalkulation mit berücksichtigt werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer behauptet das nicht zu wissen dem muss man Blauäugigkeit hoch 3 vorwerfen. Zeig mir mal den Ladenbesitzer der z. B. den Schwund durch Diebstahl oder anderen Untergang von Waren nicht mit einkalkuliert. Das nicht zu machen wäre ja auch kaufmännischer Blödsinn!
Was glaubst wo Preise wären wenn man das nicht mit einkalkulieren würde. Wir zahlen alle bei unserem täglichen Einkäufen einen gewissen Anteil für Diebesgut!
Machs so, wie du das für richtig hältst, aber ein buchhalterisches Problem ist das keines, da kann man auch locker Nebenverzeichnisse führen.
Nochmals Grüße
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.