Hallo,
ich habe eine Frage. Mir ist es leider passiert, dass ich über ebay von einem ausländischem Verkäufer gekauft habe. Jetzt habe ich eine Rechnung aus Madrid und eine aus Hongkong.
Die Rechnung aus Madrid sieht ungefähr so aus:
Total: 36,00 €
VAT 21%: 6,25 €
Total Payment: 36,00
Muss ich jetzt 36,00 € ohne VST. buchen oder 29,75 € ?
Bei der aus Hongkong ist es noch ein wenig anders, dort steht nur der Rechnungsbetrag. Kann ich den einfach so verbuchen mit 0 % VST ?
Die Rechnung aus Madrid sieht ungefähr so aus:
Total: 36,00 €
VAT 21%: 6,25 €
Total Payment: 36,00
Muss ich jetzt 36,00 € ohne VST. buchen oder 29,75 € ?
Du hast demnach keine USt-Id (die Nummer, die so aussieht: DE123456789)?
Dann mußt Du den vollen Betrag von 36,-- buchen. Ausländische Vorsteuern kann man hier nicht geltend machen.
Falls Du aber doch eine USt-Id hast, schick dem Verkäufer die Rechnung zurück, nenne ihm Deine USt-Id und verlange eine neue Rechnung über 29,75. Die buchst Du dann unter "innergemeinschaftliche Erwerbe"
Zitat
Bei der aus Hongkong ist es noch ein wenig anders, dort steht nur der Rechnungsbetrag. Kann ich den einfach so verbuchen mit 0 % VST ?
Strenggenommen müßtest Du hierfür 19 % Einfuhrumsatzsteuer buchen und abführen....
Wie man EUSt bucht, steht übrigens auch im "Tip des Tages".
Hallo Hans,
vielen Dank, du hast mich schon sehr viel weiter gebracht. Ich habe eine Ust.-ID und führe auch die Ust. ab. Dem Unternehmen in Madrid habe ich auch bereits genau das geschrieben, zurück kam die Antwort dass sie aufgrund des Umsatzes aus 2011 noch keine Mehrwertsteuern ausweisen.
Für mich klingt das wie die Kleinunternehmerregelung hier bei uns, muss ich jetzt hier auch eine Einfuhr-Mehrwertsteuer abführen?
//Edit: Habe ich vergessen, die gekauften Artikel sind für mich als Werkzeug, keine Ware die wieder verkauft wird. Also muss ich erst Einfuhrumsatzsteuer buchen, bekomme diese dann aber wieder richtig?
Gruß,
Matze
Bearbeitet von matze am 29.12.2012 19:04:49
matze geschrieben:
...Für mich klingt das wie die Kleinunternehmerregelung hier bei uns, muss ich jetzt hier auch eine Einfuhr-Mehrwertsteuer abführen?...
Scheint tatsächlich sowas zu sein wie unsere Kleinunternehmer-Regelung.
Nein, Einfuhrumsatzsteuer brauchst Du nicht abzuführen, wenn der Lieferant in Spanien sitzt - mit folgenden Ausnahmen: kanarische Inseln - Melilla - Ceuta. Falls er in einem dieser Gebiete seinen Geschäftssitz hat (d.h., auf seiner Rechnung steht eine Adresse aus einem der drei Gebiete), mußt Du das ganze als "Einfuhr" behandeln und eine Zollanmeldung abgeben. Ob dann noch Zollabgaben fällig sind, weiß ich allerdings nicht.
Zitat
...//Edit: Habe ich vergessen, die gekauften Artikel sind für mich als Werkzeug, keine Ware die wieder verkauft wird. Also muss ich erst Einfuhrumsatzsteuer buchen, bekomme diese dann aber wieder richtig?...
Jupp. Die EUSt ist im Prinzip genauso zu betrachten wie Vorsteuern. Wenn Du Dir hier im Inland Werkzeug für Deinen Geschäftsbetrieb kaufst, kannst Du die Vorsteuern geltend machen (Feld 66 der UStVA). Ist bei der EUSt genauso, nur gibt's dafür noch ein besonderes Feld in der UStVA: Feld 62 "Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer".
Ciao,
Hans
P.S.: Guten Rutsch!
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Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
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