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Rechnungen aus dem Ausland
matze
Hallo,
ich habe eine Frage. Mir ist es leider passiert, dass ich über ebay von einem ausländischem Verkäufer gekauft habe. Jetzt habe ich eine Rechnung aus Madrid und eine aus Hongkong.

Die Rechnung aus Madrid sieht ungefähr so aus:
Total: 36,00 €
VAT 21%: 6,25 €
Total Payment: 36,00

Muss ich jetzt 36,00 € ohne VST. buchen oder 29,75 € ?

Bei der aus Hongkong ist es noch ein wenig anders, dort steht nur der Rechnungsbetrag. Kann ich den einfach so verbuchen mit 0 % VST ?

Vielen Dank für euren Tipp!

Guten Rutsch und viel Erfolg fürs neue Jahr,

Gruß,
Matze
 
hans50
Moin,

Zitat

matze geschrieben:

Die Rechnung aus Madrid sieht ungefähr so aus:
Total: 36,00 €
VAT 21%: 6,25 €
Total Payment: 36,00

Muss ich jetzt 36,00 € ohne VST. buchen oder 29,75 € ?


Du hast demnach keine USt-Id (die Nummer, die so aussieht: DE123456789)?

Dann mußt Du den vollen Betrag von 36,-- buchen. Ausländische Vorsteuern kann man hier nicht geltend machen.

Falls Du aber doch eine USt-Id hast, schick dem Verkäufer die Rechnung zurück, nenne ihm Deine USt-Id und verlange eine neue Rechnung über 29,75. Die buchst Du dann unter "innergemeinschaftliche Erwerbe"

Zitat


Bei der aus Hongkong ist es noch ein wenig anders, dort steht nur der Rechnungsbetrag. Kann ich den einfach so verbuchen mit 0 % VST ?


Strenggenommen müßtest Du hierfür 19 % Einfuhrumsatzsteuer buchen und abführen....
Wie man EUSt bucht, steht übrigens auch im "Tip des Tages".

Ciao,
Hans.
 
matze
Hallo Hans,
vielen Dank, du hast mich schon sehr viel weiter gebracht. Ich habe eine Ust.-ID und führe auch die Ust. ab. Dem Unternehmen in Madrid habe ich auch bereits genau das geschrieben, zurück kam die Antwort dass sie aufgrund des Umsatzes aus 2011 noch keine Mehrwertsteuern ausweisen.

Für mich klingt das wie die Kleinunternehmerregelung hier bei uns, muss ich jetzt hier auch eine Einfuhr-Mehrwertsteuer abführen?

//Edit: Habe ich vergessen, die gekauften Artikel sind für mich als Werkzeug, keine Ware die wieder verkauft wird. Also muss ich erst Einfuhrumsatzsteuer buchen, bekomme diese dann aber wieder richtig?

Gruß,
Matze
Bearbeitet von matze am 29.12.2012 18:04:49
 
hans50

Zitat

matze geschrieben:
...Für mich klingt das wie die Kleinunternehmerregelung hier bei uns, muss ich jetzt hier auch eine Einfuhr-Mehrwertsteuer abführen?...


Scheint tatsächlich sowas zu sein wie unsere Kleinunternehmer-Regelung.

Nein, Einfuhrumsatzsteuer brauchst Du nicht abzuführen, wenn der Lieferant in Spanien sitzt - mit folgenden Ausnahmen: kanarische Inseln - Melilla - Ceuta. Falls er in einem dieser Gebiete seinen Geschäftssitz hat (d.h., auf seiner Rechnung steht eine Adresse aus einem der drei Gebiete), mußt Du das ganze als "Einfuhr" behandeln und eine Zollanmeldung abgeben. Ob dann noch Zollabgaben fällig sind, weiß ich allerdings nicht.

Zitat

...//Edit: Habe ich vergessen, die gekauften Artikel sind für mich als Werkzeug, keine Ware die wieder verkauft wird. Also muss ich erst Einfuhrumsatzsteuer buchen, bekomme diese dann aber wieder richtig?...


Jupp. Die EUSt ist im Prinzip genauso zu betrachten wie Vorsteuern. Wenn Du Dir hier im Inland Werkzeug für Deinen Geschäftsbetrieb kaufst, kannst Du die Vorsteuern geltend machen (Feld 66 der UStVA). Ist bei der EUSt genauso, nur gibt's dafür noch ein besonderes Feld in der UStVA: Feld 62 "Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer".

Ciao,
Hans

P.S.: Guten Rutsch!

 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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