da ich nur nebenberuflich freiberuflich arbeite benutze ich meinen privaten Telefon-/Internetanschluss "betrieblich" mit. ich möchte 20% meiner privaten Rechnung als Betriebsausgaben Buchen. Muß ich mir dafür einen eigenen Beleg austellen bzw. reicht eine einfache Tabelle (Monat, Gesamt, 20%) und was passiert mit der Umsatzsteuer - kann ich die anteilsmäßig anrechnen? Gibt es sonst noch was zu beachten ?
Warscheinlich ne Blöde Frage, wär trotzden nett wenn mir jemand einen Tip hat.
Zweitens:
Ich verstehe Dich so, daß Du keine verschiedenen Nummern benutzen kannst und keinen Einzelverbindungsnachweis hast.
Drittens:
Ich würde auf alle Fälle einmal im Monat einen Eigenbeleg über die 20% machen. Buchen mußt Du es ja eh, weil Du monatlich oder wahrscheinlich quartalsweise ja eine Umsatzsteuer-VA machen mußt. Und der Mehraufwand, statt aus einer Liste heraus zu buchen, eben drei Eigenbelege in einem Vierteljahr zu machen, ist nicht groß.
Viertens:
Ich würde zudem jeweils eine Kopie der Telefonrechnung anheften und dort kenntlich machen, worauf sich die 20% beziehen. Auf die Grundgebühr, auf die Einheiten, aber z.B. eben nicht auf das extra auf der Rechnung gelistete Gespräch mit der im Urlaub in USA befindlichen Schwester (auch wenn es eine Billig-Nummer war).
Fünftens:
Eine Möglichkeit der Trennung der Gebühren wäre übrigens, für alles berufliche einen Call-by-Call-Anbieter zu wählen. Dann kannst Du mit dem Finger drauf zeigen und sagen, liebes FA, guck mal, datisdienstlich. Muß Dir natürlich immer noch keiner glauben, hat aber den Anschein der Wahrhaftigkeit: Du bemühst Dich, es ordentlich zu trennen.
Alternatv natürlich auch via DSL.
Sechstens:
Gleiche Prozentuierung natürlich auch für alle Online-Geschichten möglich. Und für alles, was mit Telefonie-/Online-Hardware zu tun hat. Auch Reparaturen.
Siebtens:
... mir fällt nichts mehr ein ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 25.04.2006 11:05:43
Ja, die UmsSt. auf den von Dir als betrieblich gebuchten Teil setzt Du natürlich an.
Am einfachsten ist es, wenn Du den Gesamtbetrag (inkl. UmsSt.) nehmen kannst ... dann davon einfach die 20%. Und fertig.
Bei mir ist es anders. Ich nehme von vorneherein nur ein paar Teile (sprich: Nummern) der Rechnung und 50% der Grundgebühr. Das sind dann in der Summe natürlich erstmal nur Nettobeträge. Und dann benutze ich den Formelrechner bei ECuT -- der kleine Taschenrechner neben der Betragseingabe. Der rechnet dann netto in brutto um. Oder ich nehme klassisch einen wirklichen Taschenrechner.
Grundsätzlich: Ich würde da keine klassische Splitbuchung draus machen, sondern ganz platt 20% buchen ... und die Rechnungskopie anbei, damit die Buchung im Nachhinein nachweis- u. belegbar ist. Bearbeitet von robert wiegner am 26.04.2006 23:59:36
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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