ich habe leider arge Verständnisprobleme mit dem oben Benannten, hab hier schon geschaut, die Themen dazu haben mir nicht weitergeholfen.
Laut Google "kann" (nicht muss!?) man die Steuer selber veranschlagen, ich verkaufe aber nichts weiter, müsste also nichts veranschlagen, sondern abführen?
Ich habe meine Umsatzsteueridentnummer angegeben und somit bekomme ich Rechnungen ohne MwSt., also netto.
Mit Thomas habe ich schon gemailt und ich soll das Ganze einfach unter Einfuhrumsatzsteuer angeben.
Mir ist das nicht ganz logisch, denn so habe ich es nicht in der VST sondern nur in Brutto und Netto.
Unter Einfuhrumsatzsteuer taucht es zwar dann richtig auf, aber ich habe doch noch gar nicht ans FA bezahlt!
Statt dessen rechne ich nun schon etwas gegen.
Ich hätte es gerne als reine noch zu zahlende Steuer dort stehen.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich stehe mit Steuern eh auf dem Kriegsfuß, aber hier verstehe ich Mom absolut nur Bahnhof, zumal ich aktuell noch eine Rückzahlung aus 04 und 05 von Google bekommen habe *rolleyes*, die ich nun auch noch irgendwie buchen muss, oder nicht?
Ich ging bisher eh davon aus, dass innerhalb der EU dieser Steuerkram wegfällt, dann hörte ich noch bei Werbung/Deinstleistung sowieso, herrje...was denn nun!?
Die von Google angegebene Seite http://europa.eu/pol/tax/index_de.htm bringt mich auch nicht weiter.
Ich hoffe mir kann wer in einfachen Schritten helfen, möglichst mit Beispiel.
Da du die Rechnung eines ausländischen Dienstleistungsunternehmens bezahlst, kannst du keine VSt geltend machen. Den Betrag buchst du eben mit 0% auf dem entsprechenden Ausgabenkonto.
Du kannst allerdings bei den Steuerbehörden diesen ausländischen Landes eine USt-Rückerstattung beantragen. Entsprechende Formulare findet man auf den FA-Seiten des Landes. In z.B. Österreich ist das das FA von Graz. Eine Erstattung nimmt Österreich allerdings bei einem Jahresbetrag > 50 € vor.
Nicht in Irland und auch nicht hier, bzw. angeblich sollte ich ja hier zahlen, aber eben selber veranlagen! Muss man das also doch nicht?
Wenn doch bleibt die Frage wie?
Ich bekam jetzt freiwillig Umsatzssteuer zurück aus 04 bis Febr. 05 (da habe ich die irländischen 21% bezahlt gehabt, da ich die Umsatzidentnummer nicht angegeben hatte), darf ich das einfach behalten?
Dieses Jahr hab ich in der Tat bisher immer mit 0% gebucht, da ja die nummer angegeben und 0% MwSt. auf den Rechnungen, bin aber verwirrt, ob da nun rechtens ist, oder ich doch hier noch gesondert 16% ans FA zahlen muss.
Es gibt in der EU keine Einfuhrumsatzsteuer mehr, es handelt sich um Umsatzsteuer nach §13b UStG..
Hier noch schön beschrieben:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Google-Adwords__f8805.html
Laut FA soll man so buchen:
Beispiel 100 Euro Google Rechnung ohne MwSt. + 16%.
Also nicht einfach 16% anhaken und inkl. der 16% buchen, sondern "dazu" rechnen!
Soweit so gut, die Ausgabe ist so ok, mit fiktiver Buchung für die 16% MwSt..
Aber die Einnahme wird schwer, soll gebucht werden als reine 16 Euro/% UST. um beim Beispiel zu bleiben.
Nicht im Brutto und nicht im netto auftauchend.
Hat da wer nen Tipp wie das mit easyct zu machen wäre?
Am Ende von Hand müssste man ja überall auch noch die Endsummen per Hand auf den Ausdrucken ändern :-(
Hallo,
bist Du da weiter gekommen? Normal sollte die steuerfreie Google-Rechnung bei KZ97 erscheinen - und rechts daneben die deutsche USt. ausgeworfen werden. Dazu kommt, daß die deutsche USt. nicht wieder bei KZ66, 61 oder 62 abgezogen wird.
Wenn Du ne Lösung hast meld Dich mal. Werner
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.