Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich habe 50 Stück Ware zum Weiterverkauf gekauft, von der die Hälte defekt ist. Die funktionierenden Geräte habe ich schon vekauft. Wie buche ich die restlichen kaputten Geräte? Ich werde definitiv keinen Ersatz bekommen - die Geräte habe ich schon zum Umtausch zurückgeschickt, allerdings ist der Verkäufer in der Zwischenzeit Konkurs gegangen.
Buche ich den Wert mit MWSt.? und Wohin?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
hsv-agentur
Hallo,
die Rechnung hast du ja als Ausgabe komplett gebucht. "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. NK". Beim Warenverkauf gibst du ja dementsprechend die Einnahmen ein. Damit hast du auch die defekten als Ausgaben gebucht. Solltest nur den Schriftverkehr aufbewahren. Als Beweis, wo die restliche Ware geblieben ist. Natürlich alles mit Mwst. wenn nicht Ust.befreit, also Kleinunternehmer.
...aber wie geasagt Schriftverkehr aufbewaren. Also auch das Schreiben, das der Lieferant Konkurs gegangen ist, und das du eventuell versucht hast, das Geld oder Warenersatz zu bekommen, oder die defekte Ware zurück. Könnte ja eventuell mit Nachlass verkauft werden.
Bearbeitet von Tomy am 02.09.2007 08:56:48
Hallo
nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kannst / musst du die gezahlte Vorsteuer gemäß der Insolvenzquote neu berechnen. Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Vorderung zu 100% zurückbekommst.
Auszug aus § 17 UStG 2 Ziffer 1 siehe auch URL undten.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn
1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;
http://www.stb-mundorf.de/ustg/17.htm
Für die Richtigkeit dieser Aussage übernehme ich keine Haftung
Alan
Alan Stein geschrieben:
Hallo
nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kannst / musst du die gezahlte Vorsteuer gemäß der Insolvenzquote neu berechnen. Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Vorderung zu 100% zurückbekommst.
Auszug aus § 17 UStG 2 Ziffer 1 siehe auch URL undten.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn
1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;
http://www.stb-mundorf.de/ustg/17.htm
Für die Richtigkeit dieser Aussage übernehme ich keine Haftung
Alan
Hallo Alan,
willkommen im Forum. Die Vorsteuerkorrektur des § 17 UStG sehe ich hier derzeit mal nicht als gegeben an. Die Vorsteuer wurde bezahlt und kann in Abzug gebracht werden, unabhängig davon, ob das in Konkurs gefallene Unternehmen die Steuer angemeldet und abgeführt hat, das betrifft nur das Rechtsverhältnis Finanzamt zum Konkursbetrieb. Zudem hat ja die Forderung aus Lieferung und Leistung nicht derjenige gehabt, der jetzt auf den geschädigten Geräten sitzt. Die USt wenn überhaupt und nicht zuerst die Vorsteuer wären daher zu korrigieren gewesen, Sinn macht das zuerst aber mal für einen Sollversteuerer, der könnte die auf sein Entgelt entfallende MWSt bei Insolvenzeröffnung unabhängig von der Quote zu 100 % berichtigen und bekäme sie vom Finanzamt dann erstattet.
Eine nachträgliche Entgeltsminderung und damit die Vorsteuerkorrektur könnte vorliegen, wenn der Insolvenzverwalter den Rückgabeanspruch der Geräte anerkennt und das Entgelt mindert, dann müsste das Rechtsgeschäft aber noch schwebend sein. Dafür gibt es derzeit aber wohl keine Anzeichen. Es ist wohl auch nicht zu erwarten, dass ein Schadensersatzanspruch beim Insolvenzgericht angemeldet wurde, ganz zu schweigen davon, ob dieser dann mit oder ohne MWSt anzumelden wäre.
"Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Forderung zu 100 % zurückbekommst."
Soweit mal deine Aussage. Da die Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wurde, erwarte ich diesen Vorteil nicht, mehr kann er an Steuererstattung nicht bekommen, lieber wäre ihm wohl auch, dass er das Geld für die kaputten Geräte zurückkriegt.
Mit freundlichen Grüssen
joey
Bearbeitet von joey am 08.10.2007 16:15:50
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.