Ich habe meine erste ebay-Rechnung (Netto) erhalten. Wie bucht man das Ganz nun? Ich habe mich auch versucht hier im Forum schlau zu machen. Bin aber doch noch etwas verwirrt.
Die Anleitung in https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=467 habe ich gelesen, die Konten erstellt und EÜR-Formular angepasst.
http://forum.webhostlist.de/forum/smalltalk/82598-mwst-auf-ebay-gebuehren-muss-man-selber-zahlen-auch-kleinunternehmer-u-privatnutzung.html#post584518 hab eich aber auch gelesen. Deshalb die Verwirrung.
Mein derzeitiger Stand:
1. Den Betrag der Rechnung mit 0% MwSt. auf das Konto "bezogene Leistungen" buchen.
2. Bei der Voranmeldung im Feld 52 den Rechnungsbetrag angeben und im Feld 53 und 67 die selbst errechneten 19% MwSt. eintragen.
Auf welchen Konten buche ich jetzt analog der Voranmeldung die UST und VST?
Hallo,
meine älter Anleitung zum Thema hattest Du ja schon gelesen.
Das Formular wurde dann ja etwas besser von mielket angepasst.
Ich buche eBay Rechnungen oder andere Auslandsrechnungen wie folgt.
- sonstige Leistungen ( habe ein Unterkonto erstellt "Leistung Ausland KZ52" = buchen ohne UST
- dann den VSt Betrag errechnen und auf ein angelegtes Konto z.B.: "§13b abz. VST 19%(KZ67)" buchen, welches mit dem EUR-Feld "1185 GEZAHLTE VORSTEUERBEITRÄGE" (ist ein Virtuelles Feld und wird seitlich im Formlar angezeigt) verknüpft ist (AUSGABEN)
- dann den UST Betrag auch auf ein angelegtes Konto buchen z.B.: "$13b UST 19%(KZ53)",, welches mit dem Konto "1140 ..vereinnahmte UST..."(EINNAHMEN) verknüft ist.
Somit buchst Du Vorsteuer gegen UST, also gegen "0".
Am JAhresende hast Du einen Überblick, wie hoch der Betrag ist und brauchst nicht lange suchen für die UST Erklärung.
Die Beträge musst Du leider manuell bei der UST VA eintragen, Elster oder Winston. Sollte aber wohl kein Problem sein. Anhand der Unterkonten kann man ja auch immer die Beträge sehen. und es ist absolut überschaubar, falls mal einer kommt.
gut gemacht, das alles, wobei ich jetzt lediglich nicht weiss, ob es für einen 4/3 Rechner wirklich notwendig ist, die USt und die Vorsteuer nach § 13 b (1) oder (3) UStG als Einnahme bzw. Betriebsausgabe zu buchen.
Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches leuchten mir diese Buchungen ein, denn es handelt sich ja klar um Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem FA und die müssen ja vollständig erfasst werden, beim Einnahmeüberschussrechner fehlt mir aber der Geldfluss, da das ganze eine Nullnummer ist und sollte ein Kleinunternehmer die USt nach § 13 b schulden, ohne die Vorsteuer abziehen zu können, dann würde die Betriebsausgabe eben bei Zahlung ans FA erfasst und sollte nicht durch eine nichtexistente Einnahmebuchung ausgeglichen werden.
ob es wirklich sinnvoll ist, die UST u. VST als Einnahmen bzw. Ausgabe in ECT zu buchen.....???
Ich hatte diesbezüglich mal Programme wie Lexware und Sage KHK installiert und diese "Leisung nach UST §13b" gebucht. Sicherlich geschieht dieses in den Programmen mit einer Buchung, dennoch wird die Leistung ohne Steuer gebucht und automatisch die Konten VST u. UST §13b angesprochen.
In der EÜR werden die die Beträge unter "vereinnahmte UST" sowie "geleistete VST" zu den anderen Beträgen summiert.
In der USTVA listet man die Betrage jeweils:
Leistungen §13b" - Ausgabekonto (USTVA-Pos K52)
"Vorsteuer §13b" - Ausgabekonto (USTVA-Pos K67)
"Umsatzsteuer §13b" - Einnahmekonto (USTVA-Pos K53)
In der UST Erklärung sind ebenfalls extra Zeilen vorhanden.
Das alles setzt natürlich voraus, dass man VST-abzugsberechtigt ist.
Die Anforderungen an eine Rechnung wie man sie sonst zum Vorsteuerabzug braucht gelten hier nicht...
Somit denke ich schon, dass meine Vorgehensweise korrekt ist und einen sauberen Überblick schafft.
nochmal Hut ab davor, dass du diese Möglichkeit hier für ECuT anbietest, das ist schon eine gute Leistung. Zu der Notwendigkeit der Einnahmen-Ausgaben-Buchung. Sie wird sicherlich in anderen EÜR-Programmen, wie den von dir genannten auch produziert, da sie zum einen lediglich zu einer "Verlängerung" der EÜR führt, einmal die Erhöhung der Einnahmen (MWSt aus § 13 und dann die korrespondierende Erhöhung der Ausgaben (VoSt aus § 13 , ergebniswirksam neutral bleibt. Man könnte sich damit behelfen, hier "fiktive" BE und BA zu unterstellen. Diese nimmt man ja auch bei der Einnahmenseite bei der Erfassung der unentgeltlichen Wertabgaben und der darauf entfallenden USt an. Diese Erfassung gibt aber der § 12 (1) (unentgelt. Wertabgaben/Entnahmen) bzw. der (3) EStG (Umsatzsteuer auf Entnahmen, Ausgaben mit Abzugsverbot) irgendwo vor, durch den Wortlaut "dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden". Bei der MWSt nach § 13 b UStG fehlt mir eine entsprechende Vorschrift.
Der Vorteil der Buchung ist aber hauptsächlich der Komfort, dass der Vorgang, so wie viele Leser und User sich das für ECuT auch wünschen würden, automatisch in die USt-Voranmeldungsungs-Formulare übernommen wird.
Aber echte BE bzw. BA stellen die § 13 b Buchungsgrössen eben trotzdem nicht dar. Das wollte ich nur noch mal sagen. Ich hatte ja schon in mehreren anderen threads erläutert, dass die ESt und die USt nicht immer nach dem gleichen Muster ablaufen, z.B. gezahlte VoSt als BA aber VoSt-Abzug sobald die Rechnung vorliegt, etc. Das lässt sich im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung nicht alles gleichzeitig berücksichtigen, aber genug theoretisiert, dein Anliegen ist klar und auch verständlich, man kann so gut verfahren.
Bearbeitet von joey am 24.01.2008 14:42:21
hatte erst jetzt mal wieder nachgeschaut. Mir Frage ist beanwortet und alle Unklarheiten beseitigt.
Danke kseif!
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.