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Anschaffung: Notebook
Fjay
Hallo zusammen....

Ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein.
Es geht darum. Ich habe mir aus einem Katalog ein Laptop bestellt das ich auf Raten abzahle. Wie kann ich das verbuchen? Wie setzte ich das in die EÜR ein? Oder ist sowas generell nicht möglich?

Vielen Dank im Voraus!

Ich wünsche allen einen guten Rutsch und ein frohes neues erfolgreiches Jahr 2007!!!

MFG
 
Thomas R
Unter der Voraussetzung, dass der Ratenzeitraum kleiner als drei Jahre ist, würde ich folgt buchen.

1. Der Gesamtratenpreis ist Grundlage für die AfA. Diese ist auf 36 Monate zu verteilen und jahreanteilig zu buchen.

2. Um die in den Raten enthaltene USt zurück zu erhalten.
- Bruttorate als Aufwand buchen (mit 16%/19%)
- die Nettorate mit Minus auf dem gleichen Konto
Damit ist dann nur die USt gebucht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner
Hieße dann, daß die AfA-Funktion von ECuT nicht dafür genutzt werden könnte, sondern neben der UmsSt. auch die Abschreibungen selbst händisch vorgenommen würde.

Was passiert denn, wenn die Raten sich über mehr als ein Geschäftsjahr hinziehen? Also bspw. 1. Rate in 06, der Rest in 07 ... ?
Ich tu mich im Moment schwer, das gedanklich mit Istversteuerung zusammenzukriegen. Kann es für (uns) Istversteuerer eine AfA geben, die unabhängig von tatsächlicher Zahlungsleistung ist?


Bearbeitet von robert wiegner am 01.01.2007 19:55:16
 
Fjay
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eines hatte ich vorweg vergessen. Da ich kein Kunde bei dem Versandhaus bin hat ein Bekannter mir das Gerät bestellt. Ist das denn dann überhaupt möglich, das Gerät auf meinem Namen laufen zu lassen (Steuerrechtlich gesehen)?
Wäre es möglich, ein Beispiel aufzustellen mit der Annahme, dass das Gerät 1099€ kostet und in 24 Raten gezahlt wird?
Außerdem hätte ich gern gewußt wie diese Ausgabe in der EÜR eingesetzt werden muss...

Vielen Dank im Voraus.
MFG
Fjay
 
robert wiegner

Zitat

Da ich kein Kunde bei dem Versandhaus bin hat ein Bekannter mir das Gerät bestellt. Ist das denn dann überhaupt möglich, das Gerät auf meinem Namen laufen zu lassen (Steuerrechtlich gesehen)?
Erstmal NEIN.

Ganz grundsätzlich, Säule des Buchhalterwesens, keine Buchung ohne Beleg! Undmomentan hat lediglich Dein Freund einen Beleg darüber, daß er gekauft und Kosten hat. Wenn Du daraus eine Betriebsausgabe machen willst, mußt Du das Gerät von Deinem Freund kaufen. Mit Zahlungsbeleg. Dann kannst Du buchen.Vorher auch keine AfA möglich.

Zu den anderen Fragen kann ich Dir nichts weiter sagen, weil ich -- wie schon gesagt -- mir praktisch nicht recht vorstellen kann, wie AfA mit Ratenzahlung zusammengeht.
Bearbeitet von robert wiegner am 02.01.2007 14:49:44
 
Fjay
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich hab heute beim FA angerufen und folgende Antwort erhalten:

"Ja, Sie können diesen Kauf als Betriebsausgabe buchen
Vorraussetzung ist, dass Sie die Rechnung erhalten haben und die Zahlungen von Ihrem Konto abgehen. Es muss lediglich nur nachgewiesen werden können, dass es sich um eine Ausgabe für Ihr Unternehmen handelt!"

Die VST kann ich bei Erhalt der Ware sofort komplett geltend machen und muss diese dann als Betriebseinnahme in der EÜR erfassen. Der Bruttobetrag entspricht dann der Betriebsausgabe!

Ich hoffe das es für andere auch nachvollziehbar ist.

MFG
Fjay
 
robert wiegner
Ja, klingt nachvollziehbar. Erfreulich, daß das FA das doch noch etwas lockerer sieht als (mir) bekannt. Andererseits ist mir vollkommen unklar, wie das FA kontrollieren will, ob Du fröhlich ein paar Belege von Freunden einsammelst, die selbst keine brauchen. Hin- und her-buchen und für Dich ansetzen. Aber, wie gesagt, erstmal erfreulich unformal für Dich. Mach trotzdem zur Sicherheit eine kleine Aktennotiz für Dich (Telefonat dann und dann, soundso).

Hat er was gesagt zu deinem Afa-Problem?
Bearbeitet von robert wiegner am 02.01.2007 22:43:04
 
Fjay
Hallo,

Notizen sind natürlich gemacht. Sollte man wirklich immer machen!

Zur AfA hat der nix gesagt. Er meinte nur dass ich die VST bei Erhaltung des Gerätes direkt als Betriebsausgabe absetzen kann.

Mal sehen wie ich das handhaben werde.

Schönen Abend noch!

Filipe
 
robert wiegner
"Er meinte nur dass ich die VST bei Erhaltung des Gerätes direkt als Betriebsausgabe absetzen kann."
___

Das ist normalerweise ja auch völlig korrekt. Aber meinst Du er hat mitgekriegt, daß es bei der Aktion um Ratenzahlung geht? Dann würdest Du ja Vorsteuer geltend machen für Zahlungen, die Du erst in Zukunft leisten wirst.
 
Fjay
Ich hatte die Ratenzahlung erwähnt und er meinte das wäre unrelevant für die. Die komplette VST sollte bei Erhalt direkt geltend gemacht werden!

Ich werde das erstmal so machen. Mein Gerät wird im Februar geliefert und dann schauen wir mal... Hab mir ja Namen und Datum notiert. Kann mich ja dann direkt wieder an den Herren wenden.
 
Thomas R
Hm. Da mich das interessiert hat, habe ich noch mal "gegoogelt" und korrigiere meine bisherige Aussage, da ich auf folgende, plausible Aussage gestoßen bin:

Ratenzahlungen (nicht: Leasing!) sind bloß eine Verteilung der Fälligkeit des Kaufpreises.

Der Kaufpreis ist von Anfang an Bemessungsgrundlage für die AfA, und die Vorsteuer ist abziehbar, sobald die Leistung erbracht ist und eine Rechnung vorliegt.

Die in den Raten enthaltenen Zinsen sind dann Ausgaben, wenn sie fließen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner

Zitat

Der Kaufpreis ist von Anfang an Bemessungsgrundlage für die AfA, und die Vorsteuer ist abziehbar, sobald die Leistung erbracht ist und eine Rechnung vorliegt.
Du hast recht, das ist plausibel. Aber für mich bleibt weiter die Frage im Raum: Ist das auch bei Istversteuerung so? Erbrachte Leistung und vorliegende Rechnung spielen dafür ja keine Rolle ...
 
Fjay

Zitat

Die in den Raten enthaltenen Zinsen sind dann Ausgaben, wenn sie fließen


Was genau soll das bedeuten?
 
Thomas R
@ robert
Ja, den Hinweis habe ich aus einem Thread, bei dem es um die EÜR ging. Habe leider vergessen, die Quelle zu notieren.

@Fjay
Du zahlst für das Notebook jetzt mehr, als du bei Barzahlung aufgewendet hättest. Dieser Differenzbetrag sind die Zinsen, die du mit bezahlst.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Fjay
Hallo,

Zitat

@Fjay
Du zahlst für das Notebook jetzt mehr, als du bei Barzahlung aufgewendet hättest. Dieser Differenzbetrag sind die Zinsen, die du mit bezahlst.


Ich mache ja die gesamte VST, also vom Bruttowert inkl. Zinsen bei Leistung geltend. Oder müssen die Zinsen gesondert abgesetzt werden?

Gruß
Filipe
 
Michel Firholz

Zitat

robert wiegner geschrieben:
Ja, klingt nachvollziehbar. Erfreulich, daß das FA das doch noch etwas lockerer sieht als (mir) bekannt. Andererseits ist mir vollkommen unklar, wie das FA kontrollieren will, ob Du fröhlich ein paar Belege von Freunden einsammelst, die selbst keine brauchen. ?


...und die Zahlungen von Ihrem Konto abgehen...

Logo?
 
Thomas R
@Fjay


Ich mache ja die gesamte VST, also vom Bruttowert inkl. Zinsen bei Leistung geltend. Oder müssen die Zinsen gesondert abgesetzt werden?


Du machst den USt-Betrag als VSt geltend, der auf der Rechnung steht.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Fjay
Das Problem ist dass die UST beim Versandhaus nicht ausgewiesen wird!? Am besten rufe ich da dann mal an, oder?
 
robert wiegner
Ein Versandhaus mit einer Rechnung ohne Umsatzsteuer? Sicher? ... Versandhaus in Dtschl.?
 
Fjay
Man muss eine neue Rechnung gesondert anfordern um die MWSt mit ausgewiesen zu bekommen und um diese geltend machen zu können.
Blöd dass das nicht automatisch funktioniert...
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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