§13b / Reverse Charge Fremdrechnungen verbuchen -- die ultimative Anleitung
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mielket |
Geschrieben am 01.06.2016 17:08:52
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Stelle zunächst sicher, dass Du passende Konten angelegt hast. Obwohl man beliebige mit Feld (1)110 oder (1)100 verknüpfte Konten für den Netto-Betrag nehmen kann, empfehle ich der Übersichtlichkeit halber noch ein Extra-Konto anzulegen, das für reverse charge Beträge reserviert ist. Hierzu gehe zunächst in die Einstellungen (wechsle dazu im Hauptmenü von der Start- auf die Optionen-Registrierkarte) unter E/Ü-Konten und führe die ersten vier Schritte aus:

1. Nachdem Du 'Ausgaben' gewählt hast, wähle das aktuellste EÜR-Formular aus.
2. Drücke unten den Knopf mit dem dem Plus-Zeichen um ein neues Konto anzulegen.
3. Wähle einen passenden Namen für das Konto, z.B. 'Reverse Charge Leistungen netto'.
4. Weise das EÜR-Formularfeld zu -- (1)110 für Leistungen oder (1)100 für Waren.
Mit OK kommt man wieder zur Hauptmaske und das neu erstellte Konto sollte unten erscheinen. Damit es auch bei der Umsatzsteuer auftaucht, sind noch drei weitere Schritte nötigt:

5. Wähle oben rechts ein aktuelles USt-Voranmeldungs-Formular aus.
6. Wähle das neu erstellte Konto mit einem Klick aus und drücke den Knopf mit dem Stift.

7. Jetzt das Feld 46 'Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Netto-Anteil)' zuweisen.
Jetzt brauchen wir noch zwei weitere Konten für die Phantom-Steuer, die wir uns mit dem Taschenrechner aus dem Rechnungs-Betrag mal 0,19 errechnen. Zunächst ein weiteres Ausgaben-Konto für die Vorsteuer:

8. Wieder das aktuelle EÜR-Formular auswählen und auf den Plus-Knopf drücken.
9. 'Reverse Charge Leistungen VST' oder einen anderen einprägsamen Namen für das Konto angeben.
10. Das Feld (1)186 'Gezahlte Vorsteuerbeträge' wählen.
Es sind natürlich keine wirklich gezahlte Vorsteuerbeträge sondern nur welche, die wir verrechnen werden. Damit der Betrag wieder im USt-Voranm.-Formular berücksichtigt wird, folgende drei Schritte:

11. Wahl des Voranmeldungs-Formulars in der Hauptmaske.
12. 'Reverse Charge Leistungen VST' mit Mausklick markieren.
13. Auf den Bleistift-Knopf drücken.

14. Feld 67 zuweisen, das speziell für §13b Beträge vorgesehen ist.
Als letzten benötigen wir ein Einnahmen-Konto für den imaginierten USt-Betrag. Bitte nicht zu lange über den Sinn nachdenken! Nur so viel: Für Dich als Umsatzsteuerpflichtigen ändert sich nichts, weil sich USt und VSt komplett aufheben. Nur der Endverbraucher wird irgendwann tatsächlich belastet, weil er keine VSt abziehen darf. Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer und im EU-System ist es deshalb wichtig zu wissen in welchem Mitgliedsland das Produkt verbraucht wurde. Jetzt zum Anlegen des dritten Kontos:

15. Auf Einnahmen wechseln.
16. Den Plus-Knopf zum Anlegen des Kontos drücken.
17. 'Reverse Charge Leistungen VST' oder einen guten Namen nach eigenem Gusto wählen.
18 Feld 47 'Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Steuer-Anteil)' wählen und auf OK klicken.

19. Wahl des EÜR-Formulars in der Hauptmaske.
20. 'Reverse Charge Leistungen UST' mit Mausklick markieren.
21. Auf den Bleistift-Knopf drücken.
22. Feld (1)140 'Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben' wählen.
Diese 22 Schritte müssen nur ein einziges Mal ausgeführt werden. Danach sind die neuen Konten und deren Feldzuweisungen in den Einstellungen gespeichert. Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt ein Backup zu machen und neben den reinen Buchungsdaten so auch die Konteneinstellungen einmal zu sichern?! Der Menüpunkt dafür befindet sich im Applikationsmenü:

Ein guter Platz für das Sicherungsmedium (USB-Stick?) wäre übrigens eine Klarsichthülle im Buchhaltungsordner.
Zurück zum eigentlichen Vorgang: Der reverse charge Vorgang kann nun durch drei einfache Buchungen repräsentiert werden:



Dabei ist darauf zu achten, dass der Steuersatz immer auf 0% steht. Es ist eine gute Idee für diese drei Buchungsfälle unter Einstellungen -> Allgemein Presets einzurichten.
Tipp: Statt eines Taschenrechners kann auch der eingebaute Formelrechner (durch Drücken des türkisen Taschenrechner-Symbols) zur Errechnung der Steuer benutzt werden:

So sollten die Buchungen dann im Journal erscheinen:

... und so im USt-Voranmeldungs-Formular auf der 2. Seite:
Bearbeitet von mielket am 22.01.2019 16:04:21
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Thomas R |
Geschrieben am 26.11.2018 16:22:35
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Nur zur Erinnerung. Die Konten funktionieren natürlich auch für Facebook Werbekosten-Rechnungen, die ja auch ohne USt erstellt werden.
Danke für die gute Anleitung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Riemann
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ghosta |
Geschrieben am 08.01.2019 15:05:37
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Vielen Dank für diese tolle Erklärung! |
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develmen |
Geschrieben am 02.02.2019 18:48:39
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Registriert am: 27.12.2006
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dumme Frage,
wie funktioniert das ganze wenn ich eine Rechnung stelle und bezahlt bekomme. also einen auftrag ausführe.
hab da gerade einen Denkfehler. |
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mielket |
Geschrieben am 03.02.2019 12:54:05
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Da wird nur eine Buchung benötigt, auf ein Konto, das z.B. mit Feld 45 der USt-Voranmeldung verknüpft ist [und natürlich einem EÜR-Feld, etwa (1)103]. |
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develmen |
Geschrieben am 03.02.2019 14:08:32
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Mitglied
Beiträge: 23
Registriert am: 27.12.2006
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Danke,
und wenn die Firma im Inland ist.
Also führe eine Dienstleistung aus.Auftraggeber zahlt den betrag netto aus.
Freistellungsbescheinigung § 13b hat er.er überweist die 19% ans finanzamt
müsste ja dann eigendlich der netto betrag auf Feld 46.
Oder ist das Feld 60 das richtige.
nu wird dann nicht die Umsatzsteuer angezeigt,weis die andere Firma Überweist ja für mich und normal kann ich diese ja gegenrechnen mit ausgaben. Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
oder sehe ich da was falsch.die
Bearbeitet von develmen am 04.02.2019 19:07:39
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thomasw |
Geschrieben am 03.02.2019 17:10:42
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Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 16.12.2011
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Waren unterscheiden sich nur beim den in den Punten 1.-4. erstelltem Konto?
Weiter unten wird dann auch bei den anderen Konten immer wieder von Leistungen gesprochen.
Welche Felder der EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung müssen da zugeordnet werden? Oder sind es die gleichen wie bei Leistungen? |
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