fahrzeug über die Firma abrechnen
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Herr Sondermann |
Geschrieben am 03.06.2008 20:50:52
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Hallo Freunde der Buchhaltung,
Ich habe ein Problem. Ich möchte ein Fahrzeug über die Firma laufen lassen (1%-Regel).
Wie überführe ich das KFZ in die Firmenbuchhaltung? Ist das KFZ (mit seinem Ist-Wert) dann analog zu einer Eigeneinlage zu betrachten?
Wie buche ich diese Eigeneinlage genau? Wie wirkt sich eine Eigeneinlage auf die jährliche Gewinnermittlung aus?
Wie buche ich die monatliche Entnahme (1% ...)?
Oder liege ich total falsch und die ganze Sache ist völlig anders zu betrachten?
Danke für Ihre kompetente Hilfe,
Herr Sondermann
Bearbeitet von Herr Sondermann am 03.06.2008 20:53:43
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Thomas R |
Geschrieben am 03.06.2008 23:25:39
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Hallo und willkommen,
das thema haben wir hier schon sehr ausführlich behandelt, daher bitte die auch mal die Threads durchsehen.
Einlagen gibt es bei der EÜR nicht, von daher erfolgt hierzu auch keine Buchung.
Wird ein Kfz für das eigene Unternehmen angeschafft und > 50% für den betrieb genutz, dann greift die 1% Regel als Einnahme und alle Kfz-Aufwendungen als ausgaben. Die beim Kauf fällige USt kann sofort als VSt gezogen werden, der Rest ist als AfA über 8 Jahre abzuschreiben.
wird ein bisheriger Privatwagen > 50% ist es "Essig" mit der damals gezahlten USt, die gibt es leider nicht. Das Kfz, soweit < 8 Jahre wird mit seinem realen Wert auf die restlaufzeit abgeschrieben. Und natürlich greift die 1% Regel.
Wer also wesentlich weniger als 95% sein Kfz betrieblich nutzt und es aus dem Privatvermögen auch betrieblich nutzt, sollte überllegen, ob er es nicht zu 49% betrieblich nutzt.
Der Vorteil: die 1% Regel als Einnahme greift nicht und man kann jeden betrieblich gefahrenen km mit 0,30 €/km als Betriebsausgabe abrechnen. Damit sind allerdings alle Fahrzeugkosten abgegolten.
Man muß es sich eben mal ausrechen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 04.06.2008 17:37:22
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Hallo und willkommen,
das thema haben wir hier schon sehr ausführlich behandelt, daher bitte die auch mal die Threads durchsehen.
Einlagen gibt es bei der EÜR nicht, von daher erfolgt hierzu auch keine Buchung.
Wird ein Kfz für das eigene Unternehmen angeschafft und > 50% für den betrieb genutz, dann greift die 1% Regel als Einnahme und alle Kfz-Aufwendungen als ausgaben. Die beim Kauf fällige USt kann sofort als VSt gezogen werden, der Rest ist als AfA über 8 Jahre abzuschreiben.
Man muß es sich eben mal ausrechen.
Hallo auch,
Einlagen gibt es bei der EÜR nicht? Keine Nutzungs- und keine Sacheinlagen?
Ist wohl kaum der Fall, nicht ganz unwichtig ist, ob der PKW innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage ins Betriebsvermögen angeschafft wurde oder nicht, siehe § 6 (1) Nr. 8 EStG. Sonst kann man über den anzugebenden Wert der Einlage keine Aussage treffen.
AfA PKW über 8 Jahre? Vielleicht hat sich ja an der AfA-Tabelle was geändert, ansonsten bin ich da mal eher von etwa 6 Jahren ausgegangen. Vielleicht hat ja jemand was aktuelles.
Bearbeitet von joey am 04.06.2008 17:40:20
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Thomas R |
Geschrieben am 04.06.2008 20:59:59
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"Einlagen" gibt es nur im Sinne von AfA. Wenn vor der Selbständigkeit und damit ohne VSt-Rückerstattung gekauft, dann mit dem Bruttorestwert der noch vorhandenen Restjahre.
Beim Kraftfahrzeug hast du natürlich Recht, es sind 6 Jahre.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Herr Sondermann |
Geschrieben am 06.06.2008 22:27:57
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Vielan Dank, hat mir sehr geholfen. |
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joey |
Geschrieben am 07.06.2008 16:19:22
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
"Einlagen" gibt es nur im Sinne von AfA. Wenn vor der Selbständigkeit und damit ohne VSt-Rückerstattung gekauft, dann mit dem Bruttorestwert der noch vorhandenen Restjahre.
Es geht mir nicht ums Rechthaben, aber der § 6 (1) Nr. 8 EStG ist immer noch zu beachten, und warum Herr Sondermann nach den bisherigen Aussagen seine Frage klar ist, das ist nun wiederum mir unklar.
Also dann Gegenfrage: Wann wurde der PKW angeschafft? |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.06.2008 11:34:20
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Du beziehst dich darauf?
EStG §6 (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
1.
1Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen.2Ist der Teilwert auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser angesetzt werden.3Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.4Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehört haben, sind in den folgenden Wirtschaftsjahren gemäß Satz 1 anzusetzen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass ein niedrigerer Teilwert nach Satz 2 angesetzt werden kann."
Wo habe ich ggfs. seine Frage nicht korrekt beantwortet? Wenn du auf einen eventuellen niedrigeren Teilwert anspielst, dann müsste der doch zuerst einmal bei einer Prüfung nachgewiesen werden. Und wenn ja, wie, da die Prüfung allenfalls nach ein paar Jahren stattfindet und da ist Kfz wahrscheinlich schon ausgemustert.
Oder verstehe ich dich völlig falsch?
Bearbeitet von Thomas R am 08.06.2008 11:34:50
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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joey |
Geschrieben am 08.06.2008 12:36:28
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1 Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut
1.
innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist,
2.
ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist und der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 oder 6 beteiligt ist; § 17 Abs. 2 Satz 5 gilt entsprechend, oder
3.
ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 20 Abs. 2 ist.
2 Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen.3 Ist die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.
Wir wollten uns ja über die Nr. 8 und nicht die Nr. 1 unterhalten. Da steht jetzt also drin, dass man das Auto, wenn es innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage (ja, die ist möglich) angeschafft wurde, mit den fortgesetzten AK ansetzen muss, d.h. die fiktive AfA für die Privatzeit ist abzuziehen.
Für Wirtschaftsgüter die 3 Jahre und älter sind, ist der Teilwert maßgeblich und nicht mehr die fortgeführten AK, das relativiert deine Aussage etwas für Autos die z.B. schon 5 Jahre alt sind.
Und genauso geht es mit PC, Kopierern und weiss der Geier, was noch allem, die Vorschrift sollte man schon mal gehört haben, wenn man an seinem eigenen Anlageverzeichnis rumbastelt.
Bearbeitet von joey am 08.06.2008 12:38:24
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Thomas R |
Geschrieben am 08.06.2008 14:47:35
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Da stimme ich dir. Stellt sich nur die Frage, wie man dann am Sichersten den Wert bestimmt.
Hast du einen Tipp?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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realAndy |
Geschrieben am 10.06.2008 08:45:00
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Hi,
wie ist das eigentlich mit der Kostendecklung. Die wird ja so viel wie ich weis übers ganze Jahr gerechnet. Bedeutet dies das ich die ganzen Autokosten und die 12*1% nur einmal jählich buche ?
mfg
Andreas
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Herr Sondermann |
Geschrieben am 10.06.2008 15:05:35
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Hallo Joey, Hallo Herr Riemann,
Also das Fahrzeug ist schon ziemlich alt, jedenfalls älter als 6 Jahre. Von mir wurde es angeschafft und nach einigen Monaten in meinem Besitz möchte ich es nun über die Firma buchen.
Wenn ich euch korrekt interpretiert habe, ist da ja nicht mehr viel mit abschreiben?
Was die "sonstigen" Buchungen angeht (1%-Regel) ist mir das jetzt dank euch halbwegs klar, wie das läuft.
Was mir derzeit noch zu schaffen macht, ist diese Kosten-Deckelungssache (wenn tatsächlich entstandenen Kosten geringer als 1% ...), Das Problem: wann bestimme ich die tatsächlich entstandenen Kosten? Die USt-VA muss von uns immer vierteljährlich gemacht werden. Und dafür müssen die Kosten ja schon bekannt sein. Soll ich da einfach die im Quartal entstandenen Kosten nehmen? Kann dann aber zu Unstimmigkeiten mit der EÜR am Ende des Jahres führen, oder?
Sondermann
(Alles so kompliziert hier!)
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joey |
Geschrieben am 10.06.2008 16:49:49
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Zitat Herr Sondermann geschrieben:
Hallo Joey, Hallo Herr Riemann,
Also das Fahrzeug ist schon ziemlich alt, jedenfalls älter als 6 Jahre. Von mir wurde es angeschafft und nach einigen Monaten in meinem Besitz möchte ich es nun über die Firma buchen.
1.)Wenn ich euch korrekt interpretiert habe, ist da ja nicht mehr viel mit abschreiben?
Was mir derzeit noch zu schaffen macht, ist diese Kosten-Deckelungssache (wenn tatsächlich entstandenen Kosten geringer als 1% ...).
2.) Das Problem: wann bestimme ich die tatsächlich entstandenen Kosten? Die USt-VA muss von uns immer vierteljährlich gemacht werden. Und dafür müssen die Kosten ja schon bekannt sein. Soll ich da einfach die im Quartal entstandenen Kosten nehmen?
3.) Kann dann aber zu Unstimmigkeiten mit der EÜR am Ende des Jahres führen, oder?
Sondermann
(Alles so kompliziert hier!)
zu 1.) Hallo, war vielleicht etwas missverständlich, es kommt nicht auf das tatsächliche Lebensalter des Autos an, sondern darauf, ob du ihn innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage angeschafft hast. In deinem Fall musst du dann die AK nehmen und die paar Monate AfA abziehen, die der Wagen im Privatbesitz war, den Rest (6 Jahre - private Monate) schreibst du dann wieder ab. Klaro.
zu 2.) Ja, so sollte man das machen.
zu 3.) eigentlich nicht, aber dennoch kannst du etwaige Differenzen am Jahresende problemlos korrigieren.
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Herr Sondermann |
Geschrieben am 10.06.2008 22:23:44
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Vielen Dank Joey. Ich denke jetzt alles klar.
Da diese Sache ja anscheinend wirklich recht häufig erfragt wird, wäre es da nicht sinnvoll, das in die FAQ zu nehmen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 10.06.2008 22:44:07
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Hallo Herr Sondermann,
in deinem Fall solltest du wirklich darüber nachdenken - und auch mal rechnen - ob es nicht sinnvoller ist, das Auto im Privatvermögen zu lassen und betrieblich gefahrene Kilometer mit 0,30 € abzurechen. Das geht natürlich nur, wenn man < 50% betrieblich fährt. Aber das kann man steuern.
Denn da du ja die VSt nicht ziehen kannst, eventuell keine oder wenig AfA hast trotzdem aber Einnahmen in Höhe der 1% hast, ist das vielleicht eine teurere und dazu noch buchungstechnisch aufwändigere Rechnung.
Bearbeitet von Thomas R am 10.06.2008 22:44:45
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Herr Sondermann |
Geschrieben am 11.06.2008 12:35:23
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Hallo Thomas. Klar habe ich auch über diese Möglichkeit nachgedacht. In diesem Fall wäre doch ein Fahrtenbuch zu führen?
Da der Wagen ja schon recht betagt ist und vor einigen Jahren ein PKW in der Anschaffung für heutige Verhältnisse noch recht günstig war und die Betriebskosten mittlerweile ja regelrecht explodieren ist für mich wohl die 1%-Regelung das Beste. Es ist mir auch klar, dass man das erst nach einem hinreichenden Zeitraum wirklich ausrechen kann ... |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.06.2008 16:43:48
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Nein, nach meiner Kenntnis ist ein Fahrtenbuch bei Anwendung der 1% Regel und mehr als 50% betrieblicher Nutzung zu führen.
Das genau vermeide ich ja. Ich rechne nur die betrieblich gefahren km, die so um die 48% der Gesamtfahrleistung liegen monatlich ab. Die Gesamtfahrleistung kann man durch die Benzinquittungen oder die jährliche Inspektionsrechnung nachweisen. So habe ich das mit meinem FA geklärt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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dorota |
Geschrieben am 14.06.2008 17:49:27
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das kann ich mir nicht vorstellen.
Woher willst du es wissen, dass es sind "um die 48%", ohne ein Fahrtenbuch?.
Du brauchst eben ein Fahrtenbuch um es zu ermitteln.
Und bei 1%-Regelung brauche ich kein Fartenbuch. Wozu auch? Es wird nach 1%-Regelung abgerechnet. Das Einzige was man braucht ist eimalig für ca. 3 Monate Aufzeichnungen zu führen, um zu belegen, dass man geschäftlich mehr als 50% fährt.
Sonst macht das keinen Sinn.
dorota |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.06.2008 20:32:12
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Um die 0,30 €/km abrechnen zu können, erfasse ich natürlich einmal monatlich, einzeln die betrieblich veranlassten Fahrten mit km, Strecke, Anlass und erstelle einen entsprechenden Eigenbeleg. Und ich entscheide, was betrieblich ist oder nicht.
Gleichzeitig sehe ich an meinem Kilometerzähler und den Tankquittungen, was ich Gesamt gefahren bin. Betriebliche km zu Gesamt km < 50%.
In meiner Tätigkeit kann ich relativ genau abschätzen, was ich wann und wohin betrieblich fahre. Und wenn es kritisch wird, dann war es keine reine betriebliche Fahrt sondern eben eine private.
Wie gesagt, rechnet sich in meinem Fall. Das muss aber jeder für seine Situation selbst überprüfen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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Michael Kaiser |
Geschrieben am 16.06.2008 08:57:10
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Gerade bei einem alten Auto ist es m.E. günstiger, den Wagen im Privatbesitz zu lassen. Das FA überprüft ggf. anhand der bisher abgerechneten Dienst-KM (0,30 €/Kilometer) gegen den Tachostand, ob man > 50% dienstlich fährt. Bei Neuwagen fällt es auf, wenn zu viele km als Dienstfahrten angesetzt werden. Aber bei einem über 6 Jahre alten Wagen, der ja wohl schon einiges auf dem Tacho hat? Da kann das FA nie nachweisen, dass > 50% dienstliche Nutzung vorliegt. Und gerade alte Autos laufen noch am ehesten tatsächlich mit 0,30€/Km, da sie bei Eintritt in den Betrieb ja schon fast abgeschrieben sind.
Niemals ohne Not Fahrtenbuch führen, es ist eine Quälerei!
Gruß Michael
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dorota |
Geschrieben am 17.06.2008 20:11:17
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ich frage mich, wer kommt noch auf die Idee, bei 1-Prozentregelung ein Fahrtenbuch zu führen?
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