innergemeinschaftlicher Erwerb
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Kaperski |
Geschrieben am 05.10.2010 14:04:23
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Hallo,
ich freu mich ja sehr über die obige Hilfe
..ergänzend möchte ich sagen, das man ja auch steuerfrei einkaufen kann, wenn man die USTIDent. Nummer hat und der Geschäftspartner fähig ist... dann kommt nur noch eine Zahl, der Bezahlte betrag ins Feld 91.
(...und es gibt ja auch noch das Feld 95, das braucht man, wenn man andere Steuersätze hat... )
kurzanleitung nochmal neu interpretiert:
Ansicht->EasyCashEinstellungen ->E/Ü-Konten,....das Comboboxen-Feld (Ausgaben linkes Feld, dann auf den Bleistift: Name des neuen Kontos und Feld (zB: 1100) zuweisen. OK drücken...fertig.
gruß kaperski und vielen Dank@all
PS …..hatte es beim ersten mal nicht gleich geblickt
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Hookup |
Geschrieben am 13.10.2010 21:25:24
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Ich habs grad nicht wirklich versenden.
Nochmal für Anfänger:
Ich sitze in Deutschland und kaufe Ware aus Frankreich. Ich, sowohl mein Geschäftspartner haben eine UST ID. Wie gesagt Ware, keine Dienstleistung!
So, was ist nun zu buchen? Nur der Netto-Betrag? Oder nochmal Vor- und Umsatzsteuer extra? (Von Reverse Charge steht nichts auf der Rechnung, auch sonst kein Vermerk!) |
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Kaperski |
Geschrieben am 13.10.2010 21:39:05
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richtig-
feld 91...alles netto...schon fertig
lg kaperski
ps ausführen ist schwieriger, einführen einfach |
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AdverKiter |
Geschrieben am 13.10.2010 22:14:40
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Zitat Kaperski geschrieben:
richtig-
feld 91...alles netto...schon fertig 
lg kaperski
ps ausführen ist schwieriger, einführen einfach
So einfach ist es aber nur in Bezug auf die Überschussrechnung. Das Finanzamt (zumindest meines) verlangt den Ausweis der Steuern. Diese können zwar direkt gegengerechnet werden, die Steuerschuld also genullt werden - sind aber auszuweisen! Und da genau liegt die Krux. Tut man es nämlich nicht, kann es bei einer Prüfung u.U. zu kräftigen Nachzahlungen kommen. So einem Bekannten von mir passiert
LG Frank |
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joey |
Geschrieben am 14.10.2010 18:34:57
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Registriert am: 14.03.2007
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Zitat AdverKiter geschrieben:
So einfach ist es aber nur in Bezug auf die Überschussrechnung. Das Finanzamt (zumindest meines) verlangt den Ausweis der Steuern. Diese können zwar direkt gegengerechnet werden, die Steuerschuld also genullt werden - sind aber auszuweisen! Und da genau liegt die Krux. Tut man es nämlich nicht, kann es bei einer Prüfung u.U. zu kräftigen Nachzahlungen kommen. So einem Bekannten von mir passiert
LG Frank
Was verlangen die denn von dir? Die Rechnung macht der Lieferant aus z.B. Frankreich unter Hinweis auf deine USt-Id.Nr. und weist die Lieferung netto aus. Was für eine USt soll sich denn aus der Rechnung ergeben und warum solltest du die ausweisen?
Belegmäßig läuft da nix, was anderes sind die USt-VA und gegebenfalls zusammenfassende Meldungen, wenn man dazu verpflichtet ist. |
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AdverKiter |
Geschrieben am 14.10.2010 18:48:02
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Zitat AdverKiter geschrieben:
... Lt. Auskunft des Finanzamtes sind bei der Steuermeldung (Elster) bei innergem. Erwerben im Feld/KZ 89 der Netto-Betrag und rechts daneben die entsprechende Steuer aufzuführen. Zusätzlich kann die Steuer als Vorsteuer wiederum abgezogen werden (Feld 61) = zusätzlich Buchung und ist somit zwar ebenso aufwandsneutral, aber steuerlich korrekt.
"ect" gibt im Elsterformular aber lediglich den Netto-Wert an, OHNE rechts daneben die Steuer aufzuführen. Dies moniert mein FA natürlich. Warum gibt es die Möglichkeit bei 7% den Umsatzsteueranteil zuzuweisen/anzugeben (Feld 1193), aber nicht für 19%?? ... |
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joey |
Geschrieben am 17.10.2010 15:11:44
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Zitat joey geschrieben:
Belegmäßig läuft da nix, was anderes sind die USt-VA und gegebenfalls zusammenfassende Meldungen, wenn man dazu verpflichtet ist. |
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