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Privatanteil - Telefon/Internetkosten - Verständnisproblem
robert wiegner

Zitat

Ansonsten sollten nicht so sehr Zweifel an meinen mit Rechtsgrundlage genannten Erläuterungen, sondern vielmehr an dem hier sehr leichtsinnig geäusserten Halbwissen bestehen.
Nur ruhig, Fury ;o)
 
joey
hast Recht,

sind ja nicht meine Fehler, die hier verbucht werden.

Also noch mal kurz:

1.) sollte man als 4/3-Rechner, wie normalerweise üblich, keine Kasse und keine Bank verbuchen, dann bucht man seine Telefonrechnung so:

Betrieblicher Anteil = BA

und sonst nichts, denn schliesslich erfüllt der Privatanteil der Telefonate nicht die Voraussetzung des § 4 (4) EStG, weil er nicht betrieblich, daher nicht unternehmerisch veranlasst ist, vergleiche auch R 192, 24 c UStR. Wenn man die Kosten zu 100 % einbucht, wäre das Unsinn und steuerlich nicht zulässig. Wenn man dann den Kunstgriff macht und den Privatanteil als "fiktive" BE erfasst, so führt das zwar erstragsteuerlich zum mathematisch "richtigen" Ergebnis, ist aber umsatzsteuerlich Kokolores, weil man die Korrektur nicht als unentgeltliche Wertabgabe behandeln und damit als Einnahme erfassen darf, Folge: Verstoss gegen §§ 3 (9), 22 UStG und die Systematik der USt an und für sich. Wer so vorgeht, auch unter dem Programm, der bekommt falsche USt-Vaen und USt-Jahreserklärungen.

2.) Wer die Telefonrechnung von seinem betrieblichen Bankkonto abbucht und dabei sich den "Luxus" leistet, sein Konto zu überziehen, der hat dabei tatsächlich eine Privatentnahme geleistet, die er, in dem Fall, dann natürlich in der Anlage EÜR oder in seiner "Buchhaltung" ausweisen muss, da stimme ich dir zu, ansonsten muss ein EÜR-Rechner nämlich keine Entnahmen und Einlagen aufzeichnen. Die Vorschrift dient lediglich dem Ausschluss des Abzuges privater Schuldzinsen und ist kein Selbstzweck, Auslegung nach dem Normzweck, ist eine gängige Praxis.

Die Anlage EÜR, die hier immer so als einzig ausschlaggebende Gewinnermittlungsnorm apostrophiert wird, ist für mich nicht im Mittelpunkt meiner steuerlichen Überlegungen, ich halte mich an Gesetze und Verwaltungsauffassungen und nicht an Launen der Steuerbürokratie, die nur dazu dienen, leichter statistische Erhebungen für Branchenvergleiche und Steuerspareffekte durch Subventionsabbau planrechnerisch durchzuexerzieren.

Buchhalterische Fragen kann man hier eh nicht abschliessend erörtern, da Sinn und Zweck dieses Programmes auch sein soll, ohne Fachdebatten seine EÜR zu bewältigen. Ausführungen wie die meiner thread-Vorredner, dass die Rechnungseinbuchung Probleme mit den GoB mit sich bringt, das kann hier jetzt wirklich kein Problem sein, da GoB sich bei einem 4/3-Rechner eben wirklich nicht auswirken, das soll man nicht alles durcheinanderwerfen.

Wenn man das dann bucht, dann lautet das:

Betriebsausgabe (Betriebl. Anteil) an Bank (abzugsfähiger Teil)
Privatentnahme (n.a.Teil)

aber auch hierbei gibt es keine fiktiven BE. Das hat man vor Urzeiten mal so gemacht, aber aktuell ist das nicht mehr gebräuchlich.

Unter dem Strich hatte ich somit Recht und auch wieder Unrecht, das ist mir in meiner ganzen beruflichen Laufbahen immer wieder mal passiert, stört mich auch nicht sonderlich, aber ich muss dazu wirklich sagen, das, was hier grösstenteils so geschrieben wird, das treibt einem steuerrechtlichen Praktiker dann doch die eine oder andere Sorgesfalte auf die Stirn, die Gäule können einem da schon mal durchgehen.

Ich finde die Idee, dass man sich selbst um seine EÜR kümmert, positiv, aber die allermeisten Lösungsansätze hier sind so realitätsfern, dass es einen schaudern macht, die paar Punkte, die ich hier jetzt mal angesprochen habe, zeigen einfach, dass man hier sehr leichtfertig mit seinen steuerlichen Pflichten umgeht, gerade die Punkte GbR-Beteiligung und Betriebsaufgabe zeigen deutlich auf, dass grundsätzliche Wissensmängel bestehen und ich weiss aus Erfahrung, dass man sich nicht einfach so über die Runden "mogeln" kann, da muss man sich einfach qualifizierten Rat einholen, lernt da besser mal was draus, sonst kann der Lernprozess auch ins Geld gehen.
Bearbeitet von joey am 26.03.2007 11:59:37
 
Tonton

Zitat

joey geschrieben: ... Ansonsten sollten nicht so sehr Zweifel an meinen mit Rechtsgrundlage genannten Erläuterungen, sondern vielmehr an dem hier sehr leichtsinnig geäusserten Halbwissen bestehen.
Hallo joey,
vielen Dank für den wohl interessantesten Beitrag in diesem Thread.

Die harsche Kritik, die abschließend geäußert wird, ist jedoch aus meiner Sicht völlig deplaziert.

Nicht umsonst erscheint beim "Betreten" dieses Forums der folgende, „Rot-Gefasste“ Hinweis:
Zitat ANFANG:
Die in diesem Forum zusammengetragenen Informationen zu steuerlichen Fragen stammen überwiegend von Laien. Deshalb kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder die entsprechende Fachliteratur zu konsultieren.
Zitat ENDE

Zudem sollte es den Mitgliedern schon gestattet sein, Gesetzte und deren Grundlagen auch mal Kritisch zu hinterfragen, wie vorstehend und wie (ich meine) völlig zu Recht von Robert Wiegner praktiziert.

Ungeachtet dessen hat dieser Thread für mich viele neue Erkenntnisse und Denkansätze gebracht - vielen Dank deshalb an dieser Stelle an ALLE Akteure!

Unbedingt weiter so!!! Pfft

Gruß Tonton
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb: Ansonsten sollten ... Zweifel ... an dem hier sehr leichtsinnig geäusserten Halbwissen bestehen.
1. Quelle: Offizielle Anleitung zum EÜR-Formular 2006 / Seite 2, Zeile 11
Zitat Anfang:
In diese Zeilen sind die Privatanteile ... anzusetzen ... (z.B. private Telefonnutzung)
Zitat Ende
Wenn ich joey's logischen und nachvollziehbaren Beiträgen glauben schenken darf, dann enthält die amtliche Anleitung zum EÜR-Formular eklatante Fehler und sollte diesbezüglich besser NICHT als Grundlage für die Buchhaltung herangezogen werden.

2. Quelle: Mandantenbrief der Kanzlei Dipl.-FW Helmut Jordan / Sep. 2006
http://cms.valuenet.de/tsol/bin/0-53-...77/1-0.pdf
(Rubrik Gewinnermittlung)

3. Quelle: S 126/030 "Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Kleinunternehmer und Freiberufler" (Ein von mir gern und oft genutztes Nachschlagewerk / www.vrn.de)

...um nur einige von vielen Quellen zu benennen, die ebenfalls die Privatentnahme als mögliche Buchungsoption für den Privatanteil benennen.

Mein Fazit: Halbwissen aller Orten, nicht nur unter uns Laien Sad

Nachtrag:
Vielen Dank an joey für die Richtigstellung, sowie die sehr gut recherchierten Beiträge!


Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollte ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden!
Bearbeitet von Thom@s am 21.03.2007 16:03:20
 
joey

Zitat

Tonton geschrieben:

Zitat

joey geschrieben: ... Ansonsten sollten nicht so sehr Zweifel an meinen mit Rechtsgrundlage genannten Erläuterungen, sondern vielmehr an dem hier sehr leichtsinnig geäusserten Halbwissen bestehen.
Hallo joey,
vielen Dank für den wohl interessantesten Beitrag in diesem Thread.

Die harsche Kritik, die abschließend geäußert wird, ist jedoch aus meiner Sicht völlig deplaziert.

Nicht umsonst erscheint beim "Betreten" dieses Forums der folgende, „Rot-Gefasste“ Hinweis:
Zitat ANFANG:
Die in diesem Forum zusammengetragenen Informationen zu steuerlichen Fragen stammen überwiegend von Laien. Deshalb kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder die entsprechende Fachliteratur zu konsultieren.
Zitat ENDE

Zudem sollte es den Mitgliedern schon gestattet sein, Gesetzte und deren Grundlagen auch mal Kritisch zu hinterfragen, wie vorstehend und wie (ich meine) völlig zu Recht von Robert Wiegner praktiziert.

Ungeachtet dessen hat dieser Thread für mich viele neue Erkenntnisse und Denkansätze gebracht - vielen Dank deshalb an dieser Stelle an ALLE Akteure!

Unbedingt weiter so!!! Pfft

Gruß Tonton


sehe mittlerweile meine Reaktion als etwas überzogen ein, bin gerne bereit, mich zu entschuldigen.
 
Thom@s

Zitat

joey schrieb: sehe mittlerweile meine Reaktion als etwas überzogen ein, bin gerne bereit, mich zu entschuldigen.
... so schlimm war's nun aber auch wieder nicht - schließlich sind wir keine Mimosen und als Selbstständige/Freiberufer immer dankbar für eine ehrliche Kritik Smile
Vielmehr hoffe ich, dass uns joey mit seinem analytischen Weitblick und kritischen Kommentaren, noch lange in diesem Forum erhalten bleibt ... und da spreche/schreibe ich sicherlich im Namen aller.

Wissen schadet bekanntlich nur dem, der es NICHT hat.
 
Tomy
Hallo,
ich wollte mich eigentlich nicht melden, um die Diskussion nicht wieder anzufachen.

Richtigstellung: Die Telefonkosten sind zu 100% zu buchen, der Privatanteil vom Bruttobetrag zu buchen, also im Privat-Splitt Prozentzahl Eigenanteil, und normalerweise Ust-Anteil 100%. Soweit, so gut. In der Anleitung zur Anlage EÜR zu Zeile 11 Kästchen 108 steht ohne UST, nicht vom Nettobetrag. Daher einfach Eigenanteil vom Bruttobetrag abziehen, die dann als Betriebseinnahme mit Ust gebucht wird. Begründung: Ich verkaufe mir meine eigenes Telefon. Da ich das ja als Privatmann mache, kann ja die Ust nicht geltent gemacht werden, also Verkauf an einen Privatmann incl. UST. Dies ist wohl in der Anleitung gemeint. Für mich als Unternehmer aber eine Einnahme also Ust-Einnahme. Früher habe ich die Telefonrechnung einfach um den Eigenanteil gekürzt, das Ergebnis war das gleiche. Bis jemand aus der Gummizelle Berlin auf die Idee dieses Formulars kam. Nicht umsonst ist 80% aller Lektüre uber Steuergesetze auf der Welt, über das deutsche Steuerrecht geschrieben.

Also nochmal zur Klarstellung:
Wenn ich meinem Betrieb als Privatmann etwas entnehme, dann nur mit dem Bruttobetrag, also ohne die Ust als Vst geltend machen zu können. Da die Ust eine Endverbrauchersteuer ist. Aber als Unterhehmer habe ich ja etwas verkauft (wenn auch eine Leistung an mich selbst). Deswegen muß ich die Ust abführen. So will es wohl das Finanzamt. ECT bucht deshalb richtig. Übrigens: Bei Bewirtungskosten verhält es sich anders. Des Wirtes Leistung ist nicht meine, deshalb auch keine Betriebseinnahme, sondern Eigenanteil Betriebsneutral (Zeile 35 Kästchen 165). Gut, man kann direkt erkennen, welche Privatanteile abgezogen wurden.

Gruß

Tomy
 
_robert_
Hallo,

wie verhält es sich eigentlich mit einem Vermerk, wenn solche Aufteilung in Privat und betrieblich vornimmt?

Reicht eine kurze Notiz an der Rechnung, dass x-% privat genutzt wurden, oder ist es besser (oder gar notwendig) sich selbst eine Rechnung zu schreiben und diese dann an die Ausgabenrechnung zu heften (da in EC&T unter Verwendung der Privat-Split-Funktion eine Einnahme mit der Belegnummer der Ausgabenrechnung vorgeschlagen wird)
 
Tomy
Hallo,
wenn du den Privatanteil korrekt im Spitt gebucht hast, erscheinen bei den Einnahmekonten "Eigenanteil Telefon 20%" oder so ähnlich. Wofür ein Vermerk.

Gruß

Tomy
 
joey

Zitat

Tomy geschrieben:
Hallo,
ich wollte mich eigentlich nicht melden, um die Diskussion nicht wieder anzufachen.

Richtigstellung: Die Telefonkosten sind zu 100% zu buchen, der Privatanteil vom Bruttobetrag zu buchen, also im Privat-Splitt Prozentzahl Eigenanteil, und normalerweise Ust-Anteil 100%. Soweit, so gut. In der Anleitung zur Anlage EÜR zu Zeile 11 Kästchen 108 steht ohne UST, nicht vom Nettobetrag. Daher einfach Eigenanteil vom Bruttobetrag abziehen, die dann als Betriebseinnahme mit Ust gebucht wird. Begründung: Ich verkaufe mir meine eigenes Telefon. Da ich das ja als Privatmann mache, kann ja die Ust nicht geltent gemacht werden, also Verkauf an einen Privatmann incl. UST. Dies ist wohl in der Anleitung gemeint. Für mich als Unternehmer aber eine Einnahme also Ust-Einnahme. Früher habe ich die Telefonrechnung einfach um den Eigenanteil gekürzt, das Ergebnis war das gleiche. Bis jemand aus der Gummizelle Berlin auf die Idee dieses Formulars kam. Nicht umsonst ist 80% aller Lektüre uber Steuergesetze auf der Welt, über das deutsche Steuerrecht geschrieben.

Also nochmal zur Klarstellung:
Wenn ich meinem Betrieb als Privatmann etwas entnehme, dann nur mit dem Bruttobetrag, also ohne die Ust als Vst geltend machen zu können. Da die Ust eine Endverbrauchersteuer ist. Aber als Unterhehmer habe ich ja etwas verkauft (wenn auch eine Leistung an mich selbst). Deswegen muß ich die Ust abführen. So will es wohl das Finanzamt. ECT bucht deshalb richtig. Übrigens: Bei Bewirtungskosten verhält es sich anders. Des Wirtes Leistung ist nicht meine, deshalb auch keine Betriebseinnahme, sondern Eigenanteil Betriebsneutral (Zeile 35 Kästchen 165). Gut, man kann direkt erkennen, welche Privatanteile abgezogen wurden.

Gruß

Tomy


Du verkaufst dir deine private Telefonnutzung also selbst?

Hast du dir die vorhergehende Seite denn schon mal durchgelesen? Wohl eher nicht.

Also, Vorsteuer kann man aus dem Privatanteil der Telefonrechnung nicht herausziehen, siehe dazu nochmal R 192 UStR Abs. 20. Ein 100 %iger BA-Abzug scheidet aus. Es kann nur der auf die betriebliche Nutzung entfallende Vorsteuerbetrag abgezogen werden.

Eine Einnahmebuchung zur Korrektur wäre falsch, egal ob dieses Programm nun den Splitmodus hat oder eben nicht.

Anders sieht es bei der AfA für die Telefonanlage aus, diese stellt im prozentualen Anteil der Privattelefonate eine unentgeltliche Wertabgabe, wohlgemerkt umsatzsteuerlich, dar. Diesen Betrag muss man auch ertragsteuerlich als Betriebseinnahme erfassen. Die entsprechende Richtlinie ist auch weiter oben genannt. Das ganze ist eine Entnahme und muss auch im entsprechenden Feld des EÜR-Formulares ausgewiesen werden.

Zu den Bewirtungskosten gibt es hier einen eigenen thread, der gründlich beackert wurde, auch da kann ich deine Begründungen in keiner Weise nachvollziehen.

Nichts für ungut, aber bei allen Debatten hier dreht man sich immer wieder im Kreis.
 
Tomy

Zitat

Also, Vorsteuer kann man aus dem Privatanteil der Telefonrechnung nicht herausziehen, siehe dazu nochmal R 192 UStR Abs. 20. Ein 100 %iger BA-Abzug scheidet aus. Es kann nur der auf die betriebliche Nutzung entfallende Vorsteuerbetrag abgezogen werden.


Der Privatanteil muß selbstverständlich incl. Vorsteuer gebucht werden Davon reden wir doch die ganze Zeit. Wer lesen kann ist im Vorteil.
Was ist ein BA-Abzug?


Zitat

Eine Einnahmebuchung zur Korrektur wäre falsch, egal ob dieses Programm nun den Splitmodus hat oder eben nicht.


Das EÜR-Vormular sagt was anderes. Dann sag uns doch wie es deiner Meinung nach richtig wäre.


Zitat

Anders sieht es bei der AfA für die Telefonanlage aus, diese stellt im prozentualen Anteil der Privattelefonate eine unentgeltliche Wertabgabe, wohlgemerkt umsatzsteuerlich, dar. Diesen Betrag muss man auch ertragsteuerlich als Betriebseinnahme erfassen. Die entsprechende Richtlinie ist auch weiter oben genannt. Das ganze ist eine Entnahme und muss auch im entsprechenden Feld des EÜR-Formulares ausgewiesen werden.


Von der Telefonanlage hat keiner gesprochen.


Zitat

Zu den Bewirtungskosten gibt es hier einen eigenen thread, der gründlich beackert wurde, auch da kann ich deine Begründungen in keiner Weise nachvollziehen.


Das EÜR Formular ist hier auch eindeutig. Die Bewirtungskosten werden um den Eigenanteil gekürzt, incl. Vst. Die gekürzte Rechnung kann als Betriebsausagbe geltend gemacht werden. Der Eigenanteil (meistens 30%), als neutale Betriebsausgabe buchen. Die Vst kann Privat nie geltend gemacht werden.


Gruß

Tomy
 
joey


Zitat

Zu den Bewirtungskosten gibt es hier einen eigenen thread, der gründlich beackert wurde, auch da kann ich deine Begründungen in keiner Weise nachvollziehen.


Das EÜR Formular ist hier auch eindeutig. Die Bewirtungskosten werden um den Eigenanteil gekürzt, incl. Vst. Die gekürzte Rechnung kann als Betriebsausagbe geltend gemacht werden. Der Eigenanteil (meistens 30%), als neutale Betriebsausgabe buchen. Die Vst kann Privat nie geltend gemacht werden.


Gruß

Tomy[/quote]

Zu den Telefonkosten lasse ich mich hier jetzt nicht mehr weiter aus, das ist vergebliche Liebesmüh, es steht aber alles hier im thread, wenn man es denn mal nachlesen möchte.

Zu den Bewirtungskosten, das ist schon seit 2006 klar, Urteil des BFH, dass man die Vorsteuer auch aus dem Teil abziehen darf, der nicht den Gewinn m i n d e r n darf. Steht hier im Forum in threads bezüglich Bewirtungskosten, man fragt sich schon, warum nicht ein bisschen zrückgeblättert wird, wenn mal jemand ne Frage hat.

Die Bewirtungskosten sind zu 100 % Betriebsausgaben (BA), die nicht abziehbaren 30 % müssen ausserhalb der Bilanz bzw. der EÜR dem Ergebnis wieder hinzugerechnet werden. Das wird nicht gebucht, auch nicht hier unter ECuT. Die Anlage EÜR bucht überhaupt nicht, sie stellt bloss summarisch die Gewinnrechnung nach den steuerlichen Vorschriften auf, wie kommst du auf die Idee, dass sie dir deshalb als Buchhaltungsrichtlinie dienen könnte? Die Finanzverwaltung bucht nicht und ist auch kein Buchhaltungshelfer, da musst du dich mehr an Leute aus der Praxis halten.


Bearbeitet von joey am 11.08.2007 11:29:08
 
Tomy

Zitat

Zu den Telefonkosten lasse ich mich hier jetzt nicht mehr weiter aus, das ist vergebliche Liebesmüh, es steht aber alles hier im thread, wenn man es denn mal nachlesen möchte.


Sieh mal im EÜR-Formular unter Zeile 11 Feld 108 nach.

Zitat

Zu den Bewirtungskosten, das ist schon seit 2006 klar, Urteil des BFH, dass man die Vorsteuer auch aus dem Teil abziehen darf, der nicht den Gewinn m i n d e r n darf. Steht hier im Forum in threads bezüglich Bewirtungskosten, man fragt sich schon, warum nicht ein bisschen zrückgeblättert wird, wenn mal jemand ne Frage hat.

Die Bewirtungskosten sind zu 100 % Betriebsausgaben (BA), die nicht abziehbaren 30 % müssen ausserhalb der Bilanz bzw. der EÜR dem Ergebnis wieder hinzugerechnet werden. Das wird nicht gebucht, auch nicht hier unter ECuT. Die Anlage EÜR bucht überhaupt nicht, sie stellt bloss summarisch die Gewinnrechnung nach den steuerlichen Vorschriften auf, wie kommst du auf die Idee, dass sie dir deshalb als Buchhaltungsrichtlinie dienen könnte? Die Finanzverwaltung bucht nicht und ist auch kein Buchhaltungshelfer, da musst du dich mehr an Leute aus der Praxis halten.


Sieh mal unter Zeile 35 Feld 165 und 175 nach. Eine unternehmerische Bewirtung führt zu 70% Betriebsausgaben, jedoch zu 100% Vorsteuerabzug beim Unternehmer. In dem Fall hast du nach einem BFH-Urteil aus dem Jahr 2005 recht, vorher war auch die Vst als Privatanteil abzuziehen.

Noch ein Tip. Verhalte dich im Forum weniger agressiv. Denn ich gehe nicht davon aus, das du im Forum bist um Streit zu suchen. Immer locker bleiben.

Gruß

Tomy
Bearbeitet von Tomy am 11.08.2007 12:24:56
 
joey
Ja, gute Frage, warum bin ich in diesem Forum?

Ich gebe Hinweise, schreibe Beiträge zum Thema, beantworte Fragen.

Das was ich oft ernte ist Unglauben, Pampigkeiten und stures Festhalten an der eigenen Meinung, ohne dass diese mit Rechtsquellen belegt wird.

Das liegt sicherlich daran, dass hier jeder irgendwo sein eigener "Chef" ist und daher alles selbst am besten weiss, aber ob man damit im Leben immer so gut fährt, wage ich halt zu bezweifeln.

Hier war noch eine Stellungnahme von thom@s zu beantworten, das habe ich gemacht, diesen thread habe ich mir nur nochmal angekuckt, weil ich darin so viel "Schweiss" stecken musste, ich werde mich aber in Zukunft in Foren aufhalten, in denen ich vernünftig fachlich diskutieren kann oder meine Energie für Besseres verwenden.

Ansonsten viel Glück jedem mit seinem Geschäft und mit der Kritikfähigkeit ist das halt so eine Sache, genauso wie mit dem Eingestehen von eigenen Unzulänglichkeiten, beides habe ich auch lernen gemusst und den Leuten hier würde das auch nichts schaden.
 
Tomy
Hallo,

ich hatte dich nicht gefragt, warum du in diesem Forum bist.

"So wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus."

Zitat

Ansonsten viel Glück jedem mit seinem Geschäft und mit der Kritikfähigkeit ist das halt so eine Sache, genauso wie mit dem Eingestehen von eigenen Unzulänglichkeiten, beides habe ich auch lernen gemusst und den Leuten hier würde das auch nichts schaden.


Bei den Bewirtungskosten hatte ich dir bei dem Einwand der VST rechtgegeben. Wenn man von anderen verlangt, das sie Kritik einstecken sollen, sollte man auch selbst Kritik einstecken können. Mit deiner Art der Antworten erzeugst du eine gewisse Sturheit bei deinem gegenüber. Auch ich musste erst zwei mal luftholen, um sachlich zu bleiben. Was dir scheinbar nicht immer gelingt. Siehe rechts den Frame unter Log in bzw. Shoutbox. Also nochmal: Immer locker bleiben.

Gruß

Tomy

 
joey
Musste mal etwas Urlaub machen.Cool

Will hier nicht viel mehr anmerken. Zu der "Sachlichkeit" vielleicht dann noch mal was. Sachlichkeit zeichnet sich in einem fachlichen Forum nicht durch höfliches antworten aus, das ist wünschenswert, aber nicht immer möglich, auf die erwähnte Shout-box-Aktion kann ich nur sagen, dass sicherlich einem anderen hier der Kragen geplatzt ist, ich mir aber auch nicht alles gefallen lassen werde. Das ist ansonsten nicht meine Absicht und nicht mein Stil.

Die Sachlichkeit äussert sich in der durch objektive Recherche begründeten, thematischen Auseinandersetzung mit steuerlichen oder buchhalterischen Fragen. Daran fehlt es hier sehr oft, und deswegen sind so manche freundlich gemeinten Hilfestellungen hier in anderen threads, auch oft die deinigen, gut gemeint, aber fachlich schlichtweg falsch. Wie sage ich das aber jemandem, ohne dass er gleich beleidigt ist? Das ist die Krux.

In steuerlichen Lehrgangsinstituten herrscht ein Umgangston, den die meisten hier keine 5 Minuten überstehen würden! Das wird bewusst so gehandhabt, um den Teilnehmern den Ernst der Materie und die fachliche Verantwortung, die sie später einmal haben werden, bewusst vor Augen zu führen.

So schlimm soll das hier nicht werden, aber mit ein bisschen Tritratrulala und "na, ich glaube, dass macht man besser so oder frag mich mal morgen, wenn ich besser ausgeruht bin, und Hauptsache, du hast mal irgendwas gebucht" hat man eben noch keinen vernünftigen Rat gegeben. Anders kann ich das nicht sehen. Wer das schroff nennt, na dann von mir aus.

Viele Grüsse und frohes Schaffen dann noch, aber "Easy tax" wird es niemals geben, auch wenn das programmatisch hier so klingt. Daher, immer schön alles nachlesen, und ja, wegen der Anlage EÜR und den Telefonkosten, auch den Angaben der Finanzämter kann man halt nicht immer trauen.


Bearbeitet von joey am 29.08.2007 17:19:34
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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