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17.500 Grenze.
klein
Hallo,
ich habe da einige Fragen.
Als Kleinunternehmer habe ich 2008 16.100€ Umsatz gemacht. Liegt also unterhalb der magischen 17.500 Grenze. Jetzt lese ich aber in § 19 UStG was von "Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer". Ich habe aber keine Umsatzsteuer bezahlt,(2007 noch geringere Umsätze) also fiel sie bei mir nicht an. So weit so gut. Es gibt aber Meinungen im Netz, dass ich auf mein Umsatz eine fiktive 19% Steuer draufrechnen soll, um zu errechnen ob ich noch Kleinunternehmer bin. Nach dieser Logik wäre ich es aber nicht mehr!
Jetzt meine Fragn:
Stimmt es mit der fiktiven Steuern? Gibt es vielleicht welche Urteile oder andere eindeutige Quellen?
Falls ich tatsächlich drüber bin, wie soll ich mich verhalten? Gleich für 2009 Rechnungen mit MwSt ausstellen oder werde ich dazu erst von dem Finanzamt aufgefordert?
Danke schon jetzt für die Hilfe

klein
 
klein
Es sind wohl keine Kleinunternehmer unter uns?Shock
Kann ich eigentlich nicht so richtig glauben. Irgend jemand wird doch wissen wie es mit dem § 19 UStG wirklich ist.
 
joey
Hallo,

hier mal als Zitat die Meinung eines Steuerberaters, ohne allzuviel Schleichwerbung zu machen:

http://www.stb-scheck.de/front_content.php?idart=576

Ich habe die Angabe nicht selbst überprüft, aber er sieht das wohl so, dass man die fiktive USt mit berücksichtigen muss und dass daher die Betragsgrenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bei netto 14.700 € liegt.

 
klein
Ja, das habe ich auch gelesen.
Jedoch die Richtlinie R 246 des UStR sagt:
"Außerdem ist bei der Umsatzermittlung nicht auf die Bemessungsgrundlagen im Sinne des § 10 UStG abzustellen, sondern auf die vom Unternehmer vereinnahmten Bruttobeträge. In den Fällen des § 10 Abs. 4 und 5 UStG ist der jeweils in Betracht kommenden Bemessungsgrundlage ggf. die darauf entfallende Umsatzsteuer hinzuzurechnen."
Also es geht um die "vereinnahmten Bruttobeträge" und die Umsatzsteuer wird nur "ggf" hinzugerechnet.
Meine vereinnahmten Bruttobeträge sind aber nur 16100€. Auch die USt wird nur gegebenfalls (also, falls eingenommen) hinzugerechnet.

Oder sehe ich das ganze falsch? Sad
 
robert wiegner
In dem von Joey zitierten Text ist doch auch der Verweis auf das nachfolgende Jahr. Erst zusammen ergibt sich doch die Bedingung. Ist das bei Dir denn der Fall?

Wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich meinem FA einen Zweizeiler schreiben, soundso sieht es aus, wie hättet Ihr es denn gerne?

Und schließlich würde ich das alles abhänig machen von einem dritten Punkt:
Legst Du gesteigerten Wert darauf, Kleinunternehmer zu bleiben?
Bearbeitet von robert wiegner am 12.01.2009 20:03:00
 
klein
Hmm..., von 50000 EUR bin ich meilenweit entfernt. Sad
Die Kleinunternehmerregelung nehme ich als kleiner Dienstleister gerne in Anspruch, weil ich nur an Endkunden liefere und sonst wenig Betriebsausgaben habe.
Erste Rechnungen in diesem Jahr werde ich anfang Februar schreiben. Ich hoffe bis dahin eine eindeutige Antwort gefunden zu haben.
 
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:
In dem von Joey zitierten Text ist doch auch der Verweis auf das nachfolgende Jahr. Erst zusammen ergibt sich doch die Bedingung. Ist das bei Dir denn der Fall?



Gesetzestechnisch macht es einen Riesenunterschied ob da nun "und" bzw. "oder" steht. Im § 19 steht jetzt halt mal und, d.h. wenn 17.500 € im Vorjahr gegeben sind, dann braucht man die Prüfung der 50.000 € im Folgejahr nicht mehr, dann ist es vorbei mit der Kleinunternehmerregelung. Auf die 50.000 käme es nur an, wenn im Vorjahr die 17.500 € unterschritten werden. Also hängt es dann schon davon ab, wieviel Umsatz i.S.d. § 19 UStG im Vorjahr gemacht worden ist.

Die zitierte UStR macht da schon mehr Sinn, ist halt irgendwo nicht 100 %-ig verständlich, aber das haben die Richtlinien nun mal so an sich, weil sie sehr geballt geschrieben sind. Hätte ich jetzt einen UStG-Kommentar zur Hand würde ich mal nachsehen, aber ist leider nicht, zumindest heute.
Bearbeitet von joey am 14.01.2009 19:05:48
 
robert wiegner
;o)
Ja, ich hatte ob der Formulierung auch schon überlegt ...

Nur zu meinem Verständnis:

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2010
.......... weil dann erst 2009 > 17.500

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 50.000
ergibt: Wechsel Besteuerung bereits 1.1.2009
........... weil es das und, das eigtl. ein oder sein soll, berührt

2008 ... 17.500 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2009
........... und das dann sowieso


??

Bearbeitet von robert wiegner am 14.01.2009 21:27:29
 
klein

Zitat

Nur zu meinem Verständnis:

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2010
.......... weil dann erst 2009 > 17.500

Grundsätzlich richtig, auch wenn 2009... 18000 oder 51000, (nicht vorhersehbar).




Zitat

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 50.000
ergibt: Wechsel Besteuerung bereits 1.1.2009
........... weil es das und, das eigtl. ein oder sein soll, berührt


Wechsel eigentlich erst ab 2010, weil erst 2009 überschritten.

Zitat

2008 ... 17.500 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2009
........... und das dann sowieso


Wechsel erst ab 2010, weil 2008 die Grenze nicht überschritten wurde (17500).


Wie schon von Joey gepostet, nach Überschreitung der Grenze erfolgt Wechsel der Besteuerung im Folgejahr. Bei Unterschreitung erfolgt der Wechsel,. wenn 50000 voraussichtlich im laufenden Jahr überschritten wird.

Joey, poste bitte noch einmal, falls Du in den UStG-Kommentaren was findest.

Danke für alle bisherigen Antworten

klein
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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