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17.500 Grenze.
klein
Hallo,
ich habe da einige Fragen.
Als Kleinunternehmer habe ich 2008 16.100€ Umsatz gemacht. Liegt also unterhalb der magischen 17.500 Grenze. Jetzt lese ich aber in § 19 UStG was von "Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer". Ich habe aber keine Umsatzsteuer bezahlt,(2007 noch geringere Umsätze) also fiel sie bei mir nicht an. So weit so gut. Es gibt aber Meinungen im Netz, dass ich auf mein Umsatz eine fiktive 19% Steuer draufrechnen soll, um zu errechnen ob ich noch Kleinunternehmer bin. Nach dieser Logik wäre ich es aber nicht mehr!
Jetzt meine Fragn:
Stimmt es mit der fiktiven Steuern? Gibt es vielleicht welche Urteile oder andere eindeutige Quellen?
Falls ich tatsächlich drüber bin, wie soll ich mich verhalten? Gleich für 2009 Rechnungen mit MwSt ausstellen oder werde ich dazu erst von dem Finanzamt aufgefordert?
Danke schon jetzt für die Hilfe

klein
 
klein
Es sind wohl keine Kleinunternehmer unter uns?Shock
Kann ich eigentlich nicht so richtig glauben. Irgend jemand wird doch wissen wie es mit dem § 19 UStG wirklich ist.
 
joey
Hallo,

hier mal als Zitat die Meinung eines Steuerberaters, ohne allzuviel Schleichwerbung zu machen:

http://www.stb-scheck.de/front_content.php?idart=576

Ich habe die Angabe nicht selbst überprüft, aber er sieht das wohl so, dass man die fiktive USt mit berücksichtigen muss und dass daher die Betragsgrenze für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bei netto 14.700 € liegt.

 
klein
Ja, das habe ich auch gelesen.
Jedoch die Richtlinie R 246 des UStR sagt:
"Außerdem ist bei der Umsatzermittlung nicht auf die Bemessungsgrundlagen im Sinne des § 10 UStG abzustellen, sondern auf die vom Unternehmer vereinnahmten Bruttobeträge. In den Fällen des § 10 Abs. 4 und 5 UStG ist der jeweils in Betracht kommenden Bemessungsgrundlage ggf. die darauf entfallende Umsatzsteuer hinzuzurechnen."
Also es geht um die "vereinnahmten Bruttobeträge" und die Umsatzsteuer wird nur "ggf" hinzugerechnet.
Meine vereinnahmten Bruttobeträge sind aber nur 16100€. Auch die USt wird nur gegebenfalls (also, falls eingenommen) hinzugerechnet.

Oder sehe ich das ganze falsch? Sad
 
robert wiegner
In dem von Joey zitierten Text ist doch auch der Verweis auf das nachfolgende Jahr. Erst zusammen ergibt sich doch die Bedingung. Ist das bei Dir denn der Fall?

Wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich meinem FA einen Zweizeiler schreiben, soundso sieht es aus, wie hättet Ihr es denn gerne?

Und schließlich würde ich das alles abhänig machen von einem dritten Punkt:
Legst Du gesteigerten Wert darauf, Kleinunternehmer zu bleiben?
Bearbeitet von robert wiegner am 12.01.2009 19:03:00
 
klein
Hmm..., von 50000 EUR bin ich meilenweit entfernt. Sad
Die Kleinunternehmerregelung nehme ich als kleiner Dienstleister gerne in Anspruch, weil ich nur an Endkunden liefere und sonst wenig Betriebsausgaben habe.
Erste Rechnungen in diesem Jahr werde ich anfang Februar schreiben. Ich hoffe bis dahin eine eindeutige Antwort gefunden zu haben.
 
joey

Zitat

robert wiegner geschrieben:
In dem von Joey zitierten Text ist doch auch der Verweis auf das nachfolgende Jahr. Erst zusammen ergibt sich doch die Bedingung. Ist das bei Dir denn der Fall?



Gesetzestechnisch macht es einen Riesenunterschied ob da nun "und" bzw. "oder" steht. Im § 19 steht jetzt halt mal und, d.h. wenn 17.500 € im Vorjahr gegeben sind, dann braucht man die Prüfung der 50.000 € im Folgejahr nicht mehr, dann ist es vorbei mit der Kleinunternehmerregelung. Auf die 50.000 käme es nur an, wenn im Vorjahr die 17.500 € unterschritten werden. Also hängt es dann schon davon ab, wieviel Umsatz i.S.d. § 19 UStG im Vorjahr gemacht worden ist.

Die zitierte UStR macht da schon mehr Sinn, ist halt irgendwo nicht 100 %-ig verständlich, aber das haben die Richtlinien nun mal so an sich, weil sie sehr geballt geschrieben sind. Hätte ich jetzt einen UStG-Kommentar zur Hand würde ich mal nachsehen, aber ist leider nicht, zumindest heute.
Bearbeitet von joey am 14.01.2009 18:05:48
 
robert wiegner
;o)
Ja, ich hatte ob der Formulierung auch schon überlegt ...

Nur zu meinem Verständnis:

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2010
.......... weil dann erst 2009 > 17.500

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 50.000
ergibt: Wechsel Besteuerung bereits 1.1.2009
........... weil es das und, das eigtl. ein oder sein soll, berührt

2008 ... 17.500 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2009
........... und das dann sowieso


??

Bearbeitet von robert wiegner am 14.01.2009 20:27:29
 
klein

Zitat

Nur zu meinem Verständnis:

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2010
.......... weil dann erst 2009 > 17.500

Grundsätzlich richtig, auch wenn 2009... 18000 oder 51000, (nicht vorhersehbar).




Zitat

2008 ... 17.499 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 50.000
ergibt: Wechsel Besteuerung bereits 1.1.2009
........... weil es das und, das eigtl. ein oder sein soll, berührt


Wechsel eigentlich erst ab 2010, weil erst 2009 überschritten.

Zitat

2008 ... 17.500 (inkl. aufgerechneter USt.)
2009 ... 49.999
ergibt: Wechsel Besteuerung 1.1.2009
........... und das dann sowieso


Wechsel erst ab 2010, weil 2008 die Grenze nicht überschritten wurde (17500).


Wie schon von Joey gepostet, nach Überschreitung der Grenze erfolgt Wechsel der Besteuerung im Folgejahr. Bei Unterschreitung erfolgt der Wechsel,. wenn 50000 voraussichtlich im laufenden Jahr überschritten wird.

Joey, poste bitte noch einmal, falls Du in den UStG-Kommentaren was findest.

Danke für alle bisherigen Antworten

klein
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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