Umsatzsteuer unter 1000 € im Jahr 2008 und jetzt keine UST-Voranmeldung mehr?
|
Ey-Jey |
Geschrieben am 18.01.2009 16:25:07
|

Mitglied
Beiträge: 10
Registriert am: 11.06.2008
|
Hi,
habe eigentlich im Betreff schon alles geschildert. Ich habe vor kurzem einen Brief vom FA bekommen, dass ich im Jahr 2008 unter 1000 € Umsatzsteuer gekommen bin. Nun schreiben sie, dass ich jetzt keine UST- Voranmeldung mehr machen muss. Wenn ich im Jahr 2009 muss ich damit dann wieder anfangen. Ist das richtig? Habe ich noch nie gehört.
Was ist denn, wenn ich jetzt was kaufe fürs Unternehmen? Bekomm ich die Vorsteuer nicht mehr zurück? Und was ist mit den Kunden?
Hoffe ihr habt ne Antwort für mich.
Gruß |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 18.01.2009 19:18:25
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Meines Wissens heißt das nur, daß Du keine Abschläge mehr auf die USt. zahlen mußt (was anderes sind die VAs ja nicht, egal ob monatlich oder pro Quartal). Du machst halt nur noch die USt.-Jahreserklärung. Aber sonst ändert sich für Dich nichts.
Zu Deiner konkreten Frage mit der Vorsteuer:
Die Verrechnung passiert dann nur noch nach Abschluß des Wirtschaftsjahres.
Falls das (kurzfristig) für Dich ein Problem ist, weil Du bspw. davon ausgehst, daß Du in diesem Jahr noch mehr reinsteckst als Du rauskriegst, Du also gerne eine kurzfristigere Verrechnung hättest, kannst Du dem FA einen Zweizeiler schreiben, daß Du gerne weiter -- wenigstens quartalsmäßig -- VAs abgeben möchtest. Und dann schau erst mal, was das FA dazu sagt.
Bearbeitet von robert wiegner am 18.01.2009 19:25:40
|
|
|
|
Dicketreiber |
Geschrieben am 25.01.2009 13:24:24
|

Mitglied
Beiträge: 141
Registriert am: 11.07.2006
|
Ich schließe mich den Worten von Robert an. Er hat eigentlich alles wichtige gesagt.
Dein FA müsste dir eigentlich auch die betreffenden § dazu genannt haben.
Es ist halt ärgerlich, aber ändern kannste fast nix. Du gibst deinem FA bzw. dem Staat indirekt ein "kleines" Darlehen.
|
|
|
|
_robert_ |
Geschrieben am 30.01.2009 22:55:05
|

Mitglied
Beiträge: 16
Registriert am: 20.06.2007
|
Sollte man in ect trotzdem monatlich bzw. quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung drucken, oder hat der Journaldruck "Umsatzsteuererklärung" auch so die richtigen Werte, wenn das nur am Ende des Wirtschaftsjahres gedruckt wird? |
|
|
|
Polsterer |
Geschrieben am 01.02.2009 17:43:24
|

Mitglied
Beiträge: 4
Registriert am: 18.01.2009
|
Moin moin
Für mich bedeutet das Schreiben vom FA (das ich auch bekommen habe) nur, das ich nun nicht mehr gezwungen bin, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (USV) zu machen.
Das ich meine monatliche USV dennoch weiterhin einreichen kann, ist dann wohl mir überlassen. Und da ich keine Lust habe, bis zum Jahresende die angefallene UST im Voraus für das FA auszulegen, gibt es auch weiterhin meine monatliche USV. 
Gruß vom Polsterer |
|
|
|
testit |
Geschrieben am 06.04.2009 01:44:15
|

Mitglied
Beiträge: 12
Registriert am: 12.02.2005
|
ÄH... bitte.
Du willst freiwillig früher die Steuer zahlen??
Du zahlst sie im Januar, obwohl du noch Zinsen bekommen kannst`?
Du füllst monatlich ein Formular aus, obwohl du nicht brauchst?
Zu viel Geld, zu viel Zeit?
Verwirrt.
Grüßé |
|
|
|
buch-hal-tung |
Geschrieben am 05.06.2009 10:45:45
|

Mitglied
Beiträge: 64
Registriert am: 06.05.2005
|
Verwirrt? Kann an der Uhrzeit liegen, zu der Du das Posting erstellt hast... 
Es soll hierzulande noch vereinzelt Unternehmer geben, die ab und an was vom FA zurück bekommen und darauf nicht bis zum nächsten Jahr warten wollen  |
|
|
|
hildefeuer |
Geschrieben am 03.09.2009 11:12:08
|

Mitglied
Beiträge: 34
Registriert am: 03.09.2009
|
Es kann durchaus Sinn machen, die Steuerklärung im Januar abzugeben.
z. B. wenn man Bescheide bei anderen Stellen vorlegen muss und das dort zu geringeren Zahlungen führt.
Beispiel: Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.
Die bekommt man nicht zurück, wenn man zu hoch eingestuft wurde.
Vorausseztzug für EST ist die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Also mache ich beides im Januar wenn möglich. |
|
|