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Umsatzsteuer unter 1000 € im Jahr 2008 und jetzt keine UST-Voranmeldung mehr?
Ey-Jey
Hi,

habe eigentlich im Betreff schon alles geschildert. Ich habe vor kurzem einen Brief vom FA bekommen, dass ich im Jahr 2008 unter 1000 € Umsatzsteuer gekommen bin. Nun schreiben sie, dass ich jetzt keine UST- Voranmeldung mehr machen muss. Wenn ich im Jahr 2009 muss ich damit dann wieder anfangen. Ist das richtig? Habe ich noch nie gehört.

Was ist denn, wenn ich jetzt was kaufe fürs Unternehmen? Bekomm ich die Vorsteuer nicht mehr zurück? Und was ist mit den Kunden?

Hoffe ihr habt ne Antwort für mich.

Gruß
 
robert wiegner
Meines Wissens heißt das nur, daß Du keine Abschläge mehr auf die USt. zahlen mußt (was anderes sind die VAs ja nicht, egal ob monatlich oder pro Quartal). Du machst halt nur noch die USt.-Jahreserklärung. Aber sonst ändert sich für Dich nichts.

Zu Deiner konkreten Frage mit der Vorsteuer:
Die Verrechnung passiert dann nur noch nach Abschluß des Wirtschaftsjahres.

Falls das (kurzfristig) für Dich ein Problem ist, weil Du bspw. davon ausgehst, daß Du in diesem Jahr noch mehr reinsteckst als Du rauskriegst, Du also gerne eine kurzfristigere Verrechnung hättest, kannst Du dem FA einen Zweizeiler schreiben, daß Du gerne weiter -- wenigstens quartalsmäßig -- VAs abgeben möchtest. Und dann schau erst mal, was das FA dazu sagt.





Bearbeitet von robert wiegner am 18.01.2009 19:25:40
 
Dicketreiber
Ich schließe mich den Worten von Robert an. Er hat eigentlich alles wichtige gesagt.

Dein FA müsste dir eigentlich auch die betreffenden § dazu genannt haben.


Es ist halt ärgerlich, aber ändern kannste fast nix. Du gibst deinem FA bzw. dem Staat indirekt ein "kleines" Darlehen.
 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
_robert_
Sollte man in ect trotzdem monatlich bzw. quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung drucken, oder hat der Journaldruck "Umsatzsteuererklärung" auch so die richtigen Werte, wenn das nur am Ende des Wirtschaftsjahres gedruckt wird?
 
Polsterer
Moin moin

Für mich bedeutet das Schreiben vom FA (das ich auch bekommen habe) nur, das ich nun nicht mehr gezwungen bin, eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (USV) zu machen.
Das ich meine monatliche USV dennoch weiterhin einreichen kann, ist dann wohl mir überlassen. Und da ich keine Lust habe, bis zum Jahresende die angefallene UST im Voraus für das FA auszulegen, gibt es auch weiterhin meine monatliche USV. Wink

Gruß vom Polsterer
 
testit
ÄH... bitte.

Du willst freiwillig früher die Steuer zahlen??

Du zahlst sie im Januar, obwohl du noch Zinsen bekommen kannst`?
Du füllst monatlich ein Formular aus, obwohl du nicht brauchst?

Zu viel Geld, zu viel Zeit?

Verwirrt.

Grüßé
 
buch-hal-tung
Verwirrt? Kann an der Uhrzeit liegen, zu der Du das Posting erstellt hast... Wink

Es soll hierzulande noch vereinzelt Unternehmer geben, die ab und an was vom FA zurück bekommen und darauf nicht bis zum nächsten Jahr warten wollen Cool
 
hildefeuer
Es kann durchaus Sinn machen, die Steuerklärung im Januar abzugeben.
z. B. wenn man Bescheide bei anderen Stellen vorlegen muss und das dort zu geringeren Zahlungen führt.
Beispiel: Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.
Die bekommt man nicht zurück, wenn man zu hoch eingestuft wurde.
Vorausseztzug für EST ist die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Also mache ich beides im Januar wenn möglich.
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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