Hallo zusammen,
erstmal ein herzliches Dankeschön an die Macher von ECT und die vielen Tippgeber im Forum. Benutze das Programm seit ca. 6 Monaten und bin natürlich noch nicht so richtig fit.
Gleiches gilt auch für mein Steuerwissen.
Ich mache die Buchführung für ein kleines Amateurtheater. Wir verkaufen auch Gutscheine für unsere Veranstaltungen, die sowohl Eintrittskarten in gewünschter Anzahl, als auch ein individuell wählbares Guthaben für den Verzehr im Gasthof in dem wir spielen beinhalten.
Wir kassieren auch den Verzehranteil, die Leute bezahlen mit dem Gutschein, der Wirt als eigentlicher Dienstleister bekommt den von uns vereinnahmten Betrag gegen Rückgabe des Gutscheines.
USt ist auf dem Gutschein nicht ausgewiesen.
Wie kann ich diese Einnahmen (und Ausgaben) verbuchen? Mit einem 0%-Steuersatz als durchlaufenden Posten?
Vielen Dank für Euere Hilfe!
Wie ist denn der Status des Amateurtheaters?
Seid Ihr ein Verein? Gar gemeinnützig (in welcher Form auch immer)?
Freischaffend? Kleingewerbe? Umsatz?
Unabhängig davon muß der Gastwirt Euch auf alle Fälle eine Rechnung mit USt. (auch getrennt nach Verzehr am Ort / Futter auf die Hand ausstellen.
Wenn Ihr selbst nicht USt.-pflichtig/berechtigt seid, sind alle Ausgaben (dann auch die Rechnungen des Wirts) wie bei einem Privatmensch halt brutto, also ohne Herausrechnung der USt.
Wobei ich allerdings noch stutze ist dieses "verkaufen" der Essengutscheine. Zumindest bestimmt das ja Euren Umsatz mit, egal ob dabei was für Euch hängen bleibt oder nicht. Aber auf alle Fälle seid Ihr in diesem Moment dann nicht mehr nur ein kulturelles Angebot, sondern Futter-Verkäufer. Von gemeinnützigen Vereinen kenne ich dann den Unterschied zwischen "satzungsgemäßen Tätigkeiten" (bspw. Kindergarten) und Wirtschaftsbetrieb (bspw. Verkauf von Würstchen auf dem Sommerfest). Da gibt es dann irgendwelche Grenzen.
Wie das bei freischaffenden Künstlern aussieht, weiß ich nicht.
Vielleicht seid Ihr besser beraten, wenn das Essen inklusive läuft. Aber da müßte irgendein Steuerprofi was zu sagen.
So oder so: Wichtig ist erstmal Euer Status und die Dimension, in der sich das ganze abspielt. Bearbeitet von robert wiegner am 25.01.2009 22:11:16
Hallo Robert,
danke für die Antwort.
Status: Privattheater, kein Verein, Grenze für Kleinunternehmerregelung haben wir leider (oder Gott sei Dank?) schon überschritten. Es läuft so, dass alle Einnahmen steuerrechtlich über eine Person laufen, also auch der Verkauf dieser Gutscheine mit integriertem "Futterzuschlag".
Irgendjemand hat mir mal was von diesen "durchlaufenden Posten" mit 0% USt erzählt. Deshalb meine Frage.
Klar könnte der Wirt hier die Ust auf einer Rechnung ausweisen. Aber die müsste ja auch auf den Gutscheinen erscheinen usw. Außerdem wäre das natürlich ein Haufen mehr Aufwand.
Vielleicht wäre es wirklich am besten, wenn Ihr mal einen Steuerprofi konsultiert.
Ihr seid USt-pflichtig. Und ich tue mich schwer zu glauben, daß man eine Leistung, die per se Ust.-pflichtig ist, einfach mit 0% weiterreichen kann. Zudem: wenn Ihr keine Rechnung(en) vom Wirt kriegt, verzichtet Ihr ja wieder auf die Berechnung der Vorsteuer.
Aber vielleicht gibt es ja hier noch einen Wissenden, der Euch raten kann.
___
Ansonsten:
Wie wäre es denn, wenn der Wirt die Gutscheine ausstellt? Ihr dann also wirklich nur die Gutscheine weiterreicht? Oder ist das schon so? Ersichtlich? ... Hieße also: da fließt gar kein Geld und wird auch nichts gebucht. Der Wirt gibt Euch Gutscheine, Ihr stellt eine Zigarrenkiste (->klassisch ;o) daneben und nach Kassenschluß kriegt der Wirt die Restgutscheine in die Hand gedrückt und die Zigarrenkiste mit Geld. Fertig. Da wird dann aber auch nichts gebucht, berechnet oder verrechnet.
Bearbeitet von robert wiegner am 27.01.2009 01:17:50
Hallo Robert,
ja klar, Vorsteuer haben wir natürlich nicht zum gegenrechnen. War mit der Sache auch schon mal beim SB, aber der hat nur ein paar graue Haare mehr bekommen ...
Ich glaube Du hast Recht und wir machen das getrennt. Das blöde war ja nur, weil diese Kombi-Gutscheine im Voraus verkauft wurden und natürlich nicht an der Abendkasse.
Trotzdem Danke für Deine Mühe.
Gruß
Raimund
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.