Hallo zusammen,
erstmal ein herzliches Dankeschön an die Macher von ECT und die vielen Tippgeber im Forum. Benutze das Programm seit ca. 6 Monaten und bin natürlich noch nicht so richtig fit.
Gleiches gilt auch für mein Steuerwissen.
Ich mache die Buchführung für ein kleines Amateurtheater. Wir verkaufen auch Gutscheine für unsere Veranstaltungen, die sowohl Eintrittskarten in gewünschter Anzahl, als auch ein individuell wählbares Guthaben für den Verzehr im Gasthof in dem wir spielen beinhalten.
Wir kassieren auch den Verzehranteil, die Leute bezahlen mit dem Gutschein, der Wirt als eigentlicher Dienstleister bekommt den von uns vereinnahmten Betrag gegen Rückgabe des Gutscheines.
USt ist auf dem Gutschein nicht ausgewiesen.
Wie kann ich diese Einnahmen (und Ausgaben) verbuchen? Mit einem 0%-Steuersatz als durchlaufenden Posten?
Vielen Dank für Euere Hilfe!
Wie ist denn der Status des Amateurtheaters?
Seid Ihr ein Verein? Gar gemeinnützig (in welcher Form auch immer)?
Freischaffend? Kleingewerbe? Umsatz?
Unabhängig davon muß der Gastwirt Euch auf alle Fälle eine Rechnung mit USt. (auch getrennt nach Verzehr am Ort / Futter auf die Hand ausstellen.
Wenn Ihr selbst nicht USt.-pflichtig/berechtigt seid, sind alle Ausgaben (dann auch die Rechnungen des Wirts) wie bei einem Privatmensch halt brutto, also ohne Herausrechnung der USt.
Wobei ich allerdings noch stutze ist dieses "verkaufen" der Essengutscheine. Zumindest bestimmt das ja Euren Umsatz mit, egal ob dabei was für Euch hängen bleibt oder nicht. Aber auf alle Fälle seid Ihr in diesem Moment dann nicht mehr nur ein kulturelles Angebot, sondern Futter-Verkäufer. Von gemeinnützigen Vereinen kenne ich dann den Unterschied zwischen "satzungsgemäßen Tätigkeiten" (bspw. Kindergarten) und Wirtschaftsbetrieb (bspw. Verkauf von Würstchen auf dem Sommerfest). Da gibt es dann irgendwelche Grenzen.
Wie das bei freischaffenden Künstlern aussieht, weiß ich nicht.
Vielleicht seid Ihr besser beraten, wenn das Essen inklusive läuft. Aber da müßte irgendein Steuerprofi was zu sagen.
So oder so: Wichtig ist erstmal Euer Status und die Dimension, in der sich das ganze abspielt. Bearbeitet von robert wiegner am 25.01.2009 21:11:16
Hallo Robert,
danke für die Antwort.
Status: Privattheater, kein Verein, Grenze für Kleinunternehmerregelung haben wir leider (oder Gott sei Dank?) schon überschritten. Es läuft so, dass alle Einnahmen steuerrechtlich über eine Person laufen, also auch der Verkauf dieser Gutscheine mit integriertem "Futterzuschlag".
Irgendjemand hat mir mal was von diesen "durchlaufenden Posten" mit 0% USt erzählt. Deshalb meine Frage.
Klar könnte der Wirt hier die Ust auf einer Rechnung ausweisen. Aber die müsste ja auch auf den Gutscheinen erscheinen usw. Außerdem wäre das natürlich ein Haufen mehr Aufwand.
Vielleicht wäre es wirklich am besten, wenn Ihr mal einen Steuerprofi konsultiert.
Ihr seid USt-pflichtig. Und ich tue mich schwer zu glauben, daß man eine Leistung, die per se Ust.-pflichtig ist, einfach mit 0% weiterreichen kann. Zudem: wenn Ihr keine Rechnung(en) vom Wirt kriegt, verzichtet Ihr ja wieder auf die Berechnung der Vorsteuer.
Aber vielleicht gibt es ja hier noch einen Wissenden, der Euch raten kann.
___
Ansonsten:
Wie wäre es denn, wenn der Wirt die Gutscheine ausstellt? Ihr dann also wirklich nur die Gutscheine weiterreicht? Oder ist das schon so? Ersichtlich? ... Hieße also: da fließt gar kein Geld und wird auch nichts gebucht. Der Wirt gibt Euch Gutscheine, Ihr stellt eine Zigarrenkiste (->klassisch ;o) daneben und nach Kassenschluß kriegt der Wirt die Restgutscheine in die Hand gedrückt und die Zigarrenkiste mit Geld. Fertig. Da wird dann aber auch nichts gebucht, berechnet oder verrechnet.
Bearbeitet von robert wiegner am 27.01.2009 00:17:50
Hallo Robert,
ja klar, Vorsteuer haben wir natürlich nicht zum gegenrechnen. War mit der Sache auch schon mal beim SB, aber der hat nur ein paar graue Haare mehr bekommen ...
Ich glaube Du hast Recht und wir machen das getrennt. Das blöde war ja nur, weil diese Kombi-Gutscheine im Voraus verkauft wurden und natürlich nicht an der Abendkasse.
Trotzdem Danke für Deine Mühe.
Gruß
Raimund
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.