Hallo,
schauen Sie einfach mal zwei Themen/Threads weiter unten, dort habe ich die Buchung dann vollständig beschrieben. Der Zeitpunkt, ab wann man USt-pflichtig wird, ist egal.
Sollte ich Sie so verstanden haben, daß Sie früher eine Rechnung ohne USt ertellt hatten, dann haben Sie ggf. jetzt ein kleines Problem.
Man kannt nicht einfach eine "Nachrechnung" mit dem "reinen" USt Betrag stellen. Zumindest nicht in Deutschland. Man kann allenfalls eine neue Rechnung/korrigierte Rechnung erstellen. eben jetzt mit USt, die dann
- ganz normal mit EasyCash gebucht wird- Jeder Buchungssatz kann ja nachträglich geändert werden
- natürlich diese USt dann an das FA abgeführt wird. Hierfür gibt es im USt Recht die Möglichkeit der Korrekturmitteilung.
Will man trotzdem eine "reine" USt-Buchung erzeugen, gibt es den üblichen Trick:
- Man erstellt eine Einnahme, die genau den USt-Betrag ergibt.
- Man erstellt eine zweite Einnahme als Korrektur, diesmal mit Minusbetrag und stellt dabei den USt-Satz auf "0".
Damit hat man als Einnahme nur die USt verbucht. Der Nettobetrag hebt sich ja auf.
Thomas Riemann
Bearbeitet von Thomas R am 03.10.2005 16:21:32
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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