Welche Unterlagen ans FA?
|
Tomy |
Geschrieben am 19.02.2009 12:37:53
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo,
ich mache diese Jahr meinen Abschluss komplett selbst.
Mein Einnahmen liegen zur Zt. unter 17500 Euro.
Damit muss ich die Anlage EÜR schon mal nicht einreichen?
Abschreibungsverzeichnis?
Ich habe die Jahre davor die Abschlüsse immer durch einen
Steuerberater machen lassen. Dort wurde die Einnahme-Überschuss
Rechnung eingereicht, und ein Kontennachweis. Muß man den Kontennachweis miteinreichen, bzw. welche Unterlagen bekommt das FA?
Welche Ausdrücke von ECT?
Grüsse
Tomy |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 19.02.2009 18:31:15
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Was verstehst Du unter Kontennachweis?
Ich würde die EÜR einreichen. Das schafft zufriedene Sachbearbeiter und somit wenig Anlass für Rückfragen und Schikanen. Ggf. noch ein AfA-Verzeichnis und die UST-Erklärung, wenn Du UST-abzugsberechtigt bist. Mehr wollen die garnicht, was den geschäftlichen Teil angeht. Nur den privaten Teil, da wollen sie jede einzelne Spendenquittung sehen...
Alle zig Jahre wird dann mal eine Betriebsprüfung gemacht. Da solltest Du die Quittungen der letzten 10 Jahre aufheben -- und ein Backup Deiner Buchungsdateien, möglichst auch in CSV-Form. (Bei mir schwirrt immer so ein alter USB-Stick in der Steuer-Ablage herum.) |
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 20.02.2009 12:28:20
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Der Steuerberater hat noch einen Kontennachweis mit hinzugefügt. Z.B. in der EÜR-Rechnung steht Umsatzerlöse. Im Kontennachweis auch, aber nach Konten aufgebröselt, hier Umsatzerlöse und Provisionserlöse. Bei Ausgaben z.B. in der EÜR Post- und Bürokosten. Im Kontennachweis auch. Hier als quasi Unterkonten Porto, Telefon Mobiltelefon, Bürobedarf... Aber so bekomme ich das mit ECT ja nicht hin. So wie iches verstehe einfach nur die EÜR-Rechnung ausdrucken.
Gruß
Tomy |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 20.02.2009 16:45:15
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Interessiert das Finanzamt glaube ich wirklich nicht, ob Du mehr mit Mobil oder Festnetz telefonierst.
Ich glaube Du meinst eine freestyle EÜR, in der es Oberkategorien gibt und wo die Unterkategorien eingerückt sind? Du kannst etwas ähnliches vielleicht so machen mit Kontobenamung:
Telefon - Mobil
Telefon - Festnetz
und beides mit dem entspr. EÜR-Konto verknüpfen. |
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 20.02.2009 17:38:42
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Ich glaube das könnte ich meinen. Aber wielegt man das technisch an?
Gruß
Tomy |
|
|
|
buch-hal-tung |
Geschrieben am 03.03.2009 00:28:01
|

Mitglied
Beiträge: 64
Registriert am: 06.05.2005
|
Inzwischen gefunden? Wenn nicht:
Schraubenschlüsselsymbol klicken - Easycash-Einstellungen, Registerkarte Allgemein - Buchungs-Presets anlegen - fertig  |
|
|