Wie buche ich...
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lord_icon |
Geschrieben am 26.02.2009 14:29:16
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Hi,
wegen der Poolabschreibung hab ich mal n paar Fragen:
a: Es heißt ja, das der NETTO-Wert ausschlaggebend ist. Wie ist das mit den Porto? Wird das garnicht berücksichtigt? Bisher hab ich es immer separat rausgerechnet und in "Porto etc." Konto reingelegt.
b: Es heißt: "Die Einstellung in den Sammelposten setzt voraus, dass es sich um selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt."
Wenn es aber NICHT selbstständig Nutzbar ist und dennoch z.b. 500 Euro kostet? Ich sag jetzt einfach mal n PC Monitor. Der ist nicht selbständig nutzbar. Hierfür brauch ich einen PC. Wo schriebe ich den denn jetzt ab ?
Wie 2007 in GWG mit 3 Jahren ?
Hat einer mal ein Beispiel für eine Pool Abschreibung gefunden ?
Wenn ich im Pool nur Netto Werte eintragen darf, dann muß der Steuerbetrag ja auch irgendwo gebucht werden. Wie lautet denn hier das Konto ?
Danke |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 26.02.2009 17:30:06
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Zu a.)
Richtig, für die AfA ist der Nettobetrag ausschlaggebend. Vorausgesetzt du bist VoSt Abzugsberechtigt. Ansonsten den Bruttobetrag nehmen.
Das Porto zählt mit den zu den AK. Die werden ebenfalls mit abgeschrieben. Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag (ohne Umsatzsteuer), sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie Frachtkosten, Zoll und Verpackungskosten sowie alle Aufwendungen, um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei diese Aufwendungen einzeln zurechenbar sein müssen. Das sagt zumindest das HGB dazu. 
Zu 
Jo ich denke, so müsste es klappen. Wir haben die Ausgabe gebucht und die AfA.
Sollte ich total falsch liegen, dann bitte berechtigen.
Bearbeitet von Dicketreiber am 26.02.2009 19:00:40
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Dicketreiber |
Geschrieben am 26.02.2009 17:31:39
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Zu a.)
Richtig, für die AfA ist der Nettobetrag ausschlaggebend. Vorausgesetzt du bist VoSt Abzugsberechtigt. Ansonsten den Bruttobetrag nehmen.
Das Porto zählt mit den zu den AK. Die werden ebenfalls mit abgeschrieben. Zu den Anschaffungskosten zählen nicht nur der Netto-Kaufbetrag (ohne Umsatzsteuer), sondern auch so genannte Anschaffungsnebenkosten wie Frachtkosten, Zoll und Verpackungskosten sowie alle Aufwendungen, um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei diese Aufwendungen einzeln zurechenbar sein müssen. Das sagt zumindest das HGB dazu. 
Zu 
Sollte ich total falsch liegen, dann bitte berechtigen.
Bearbeitet von Dicketreiber am 26.02.2009 19:00:08
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Dicketreiber |
Geschrieben am 26.02.2009 19:05:34
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So jetzt nochmal fast ganz von vorne.
Der Monitor ist natürlich der Klassiker unter den AfA Fragen.
Zum Monitor brauchst du natürlich den PC. Das haste schon mal richtig erkannt. PC und Monitor bilden eine Einheit.
Der PC wird m.E. über 3 Jahre abgeschrieben. Wenn du jetzt den alten gegen einen neuen Monitor austauscht, dann erhöhen sich die AK des PC`s um den unter a) angegebenen Wert. Somit erhöht sich auch die restliche AfA.
Buchen würde ich es folgendermaßen:
1. Betriebsausgabe über den Bruttokaufpreis
2. AfA auf bewegl. WiGüter (Alter Buchwert + AK des Monitors : Restlaufzeit)
Bitte um korrektur falls ich daneben liege.
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lord_icon |
Geschrieben am 26.02.2009 20:01:26
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KAnn mir das noch jm. bestätigen.
"Portkosten gehören zu den Anschaffungskosten"
Denn dann hab ich das ja all die Jahre falsch gemacht 
Für mich auch stark unverständlich, da Porto a: ein extra Konto hat und b: mit den Artikel selbst nicht zu tun hat.
Denn das würde folglich bedeuten, das ein Artikel vom (Netto Wert)
149 Euro eigendlich nicht in den Pool müßen.
Sehr wohl aber, wenn die Transportkosten mehr als 1 Euro (netto) ausmachen.
Also irgendwie mag ich das nicht so recht glauben... allein schon aus den Grund, das ich das dann all die Jahre falsch gebucht hätte  |
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lord_icon |
Geschrieben am 26.02.2009 20:15:33
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OMG
http://www.mein-geschaeftserfolg.de/Aktuelles/tipp/5-tipps-wie-sie-geringwertige-wirtschaftsgueter-sofort-absetzen-koennen-teil-2.html?no_cache=1&cHash=05c4f080d4
All die Jahre falsch gemacht. Na hoffendlich, bekomm ich nie ne Prüfung :->
Oki... zurück zum Pool.
Wie hast du den einen Artikel in den Pool eingestellt (Über EC&T)
Weil ein Konto selbst gibt es ja nicht. Ergo neu anlegen.
(https://www.easyct.de/fusi
on_forum/viewthread.php?f
orum_id=5&thread_id=846&r
owstart=20#4183)
Wie würdest du denn den Artikel: XXX buchen, wenn dieser:
XXX = 500 Netto (595 Brutto [95 Steuer])
Trans = 10 Netto (11,90 Brutto [1,90 Steuer])
ICH würde das ja nach mein aktuellen Wissensstand so machen:
"Sammelposten für Wirtschaftsjahr 2008" (Neues Konto per Hand angelegt)
510 Euro = XXX
oder
500 Euro für XXX UND
10 Euro Transportkosten für Artikel XXX
Und die Steuer in Höhe von 96,90 Euro auf irgendein Konto, was mit VST zu tun hat. Hab da aber noch kein passendes gefunden. Iss ja auch Fraglich wie Easy Tax damit umgeht.
Mielket hat zwar ein paar Gesetzestext eingeworfen... aber nicht wirklich eine "Anleitung" für EC&T.  |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 26.02.2009 20:38:16
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Man lernt nie aus.
Es gibt die wildesten Sachen die zu den AK zählen. Stell dir mal vor du kaufst dir nen Firmenwagen, was da noch so alles außer dem KP zu den AK gehört, will ich hier nicht erläutern. Das sprengt den Rahmen.
Gib mal bitte ein konkretes Bsp.
Dann können wir versuchen es zu lösen.
Wenn du nicht willst das es jeder liest, dann schick mir ne Nachricht.
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lord_icon |
Geschrieben am 26.02.2009 21:45:43
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nönö... Artikel ist egal.
Ich komm derzeitig nur nicht mit EC&T klar.
Also wie es zu buchen ist.
Mit Artikel XXX sollt ich eigendlich die Diskusion umgehen, ob es sich ggf. um ein Artikel handelt, der unter "Wartung/Instanthaltung" oder ggf. noch in ein anderes Konto passen könntest.
Also: Ich will einen TFT im Wert von 500 Ntto (595,- zzgl. 10 Euro Netto (11,90 in den GWG Pool für 2008 eingetragen.
Wie würdest du diese 3 Punkt in EC&T buchen.
Mit 3 Punkte meine ich
Netto wert
Steuerwert
Transportkosten
Hab dank |
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mielket |
Geschrieben am 28.02.2009 02:28:10
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Seiten Administrator
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Wenn das stimmt, dass Transport und Kaufpreis zusammengerechnet werden: brutto 606,90€ auf das neue GWG-Konto, das Du im anderen Thread eingerichtet hast mit 19% und 5 Jahren/ganzjährig. Fertig. |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 28.02.2009 12:18:43
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Das mit den Transportenkosten stimmt.
Lest mal bitte in dem § 253 (1) HGB nach.
Da dort heißt es so schön:
"Anschaffungsksoten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen."
AK = Kaufpreis
Anschaffungsnebenkosten = Transport, Versicherung, Zoll,
Lagergebühren etc.
Anschaffungspreisminderungen = Skonti, Boni, Rabatt etc.
Ob allerdings die 5 Jahre hier passen, will ich ich so nicht bestätigen.
Da der Monitor zum PC gehört, muss er genauso lang wie der PC abgeschrieben werden. Meinem Kenntnisstand nach 3 Jahre.
Anders kann es aussehen, wenn das ein zweiter Monitor ist. Sozusagen ein PC mit 2 Monitoren. Dann würde ich ihn auch in die Poolabschreibung stecken und über 5 Jahre linear abschreiben.
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lord_icon |
Geschrieben am 28.02.2009 13:00:58
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ok... danke Ihr beiden.
Wuste halt nicht, wie EC&T damit umgeht bzw. wie er das bucht.
Bezogen aus Endjahr bzw. auf die Abrechnung, weiß ich es immer noch nicht.
Ich hab mir mal n leeres Konto erstellt. Dort irgendwas reingepackt und n Jahresabschluss gemacht. ICH bin jetzt davon ausgegangen, das am Jahresesnde eine Buchung vom System vorgenommen wird, wo die VST rausgerechnet wird und diese einen separaten Buchungssatz erhält.
In der Kontoübersicht hab ich aber ncihts gefunden.
Drum konnte ich das ganze nicht ganz nachvollziehen.
Aber getreu den Motto "Klingt zwar komisch... iss aber so" nehm ich das mal so hin.
Letzte Frage:
In den GWG Pool kommen doch nur Güter, die Selbstständig nutzbar sind. Ergo: Ein Fax zum Beispiel. Aber was ist z.B. mit ein anderen Gegenstand, der nicht selbstständig nutzbar ist. z.b. eine interne Festplatte als Erweiterung.. [nicht als Reparatur (Instandhaltung)].
Wo kommt diese denn nun rein ?
In das altbekannte Konto: "Bewegliche Wirtschaftsgüter [oder so ähnlich] ? |
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Dicketreiber |
Geschrieben am 28.02.2009 14:07:24
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Ich will dir jetzt nicht zunahe treten.
„Ich hab irgendwas reingepackt und n Jahresabschluss gemacht“
Aua das tut meiner Betriebswirtseele weh.
Zurück zum Thema.
Die VoSt und die USt wird bei EC&T automatisch gebucht. Außer du bist Kleinunternehmer. Dann buchst du sowie so ohne Steuer und musst es in den Einstellungen (Schraubenschlüssel) eingeben bzw. ändern.
Vorausgesetzt du hast das Kontollhäckchen bei „USt und VSt in der EÜR Rechnung als getrennete Konten aufführen“ gesetzt.
Wenn nicht dann bucht EC&T meines Wissens nach es trotzdem mit der entsprechenden Steuer. Sie werden aber nicht separat bei der Jahresübersicht bzw. Monatsübersicht angezeigt.
Alles was den RL der GWG enstpricht kommt in den GWG Pool.
Folgende Kriterien müssen dazu erfüllt sein.
- Das WiGut muss selbständig nutzbar sein,
- Selbständig veräußerbar,
und
- Selbständig bewertbar sein.
Wenn du überall gedanklich nen Hacken hinter jede Strichaufzählung setzen kannst, dann erfüllt es die Kriterien.
Zusätzlich noch auf die Grenzen achten. Bis 150 Euro als Sofortaufwand absetzen und von 150 – 1500 Euro linear über 5 Jahre abschreiben.
Bei deinem oben genannten Monitor isses halt nicht so. Er gehört zum PC und somit zur BGA.
Zum Thema Festplatte.
Die Frage grenzt schon m.E. nach fast an Steuerberatung.
Aber ich will sie trotzdem beantworten und zwar so wie ich es machen würde.
Du musst hier wirklich differenzieren. Handelt es sich um eine Erweiterung oder um den Austausch der alten defekten Platte.
Bei Erweiterung dann wie bei dem Monitor.
Bei Austausch würde ich es Betriebsausgaben verbuchen.
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mielket |
Geschrieben am 02.03.2009 22:23:01
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Beim Austausch einer defekten Festplatte wird diese nicht zum Gesamtwert dazugebastelt sondern 'sofort abgeschrieben'?
Die Frage, die sich mir stellt, bzgl. der Frachtkosten: Ist das HGB verbindlich für das EStG? Insbesondere bei Nicht-Kaufleuten? |
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Ingeborg Röwer |
Geschrieben am 10.03.2009 16:15:39
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Registriert am: 07.03.2005
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Hallo,
lt. Praxishandbuch "Buchführung und Steuern" für Freiberufler und Kleinunternehmer, erschienen im Verlag f. Deutsche Wirtschaft, verfasst von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt W. Krudewig:
"Durch das Nachrüsten eines Computers (Arbeitsspeicher, Festplatte) verlängert sich seine Nutgzungsdauer in der Regel nicht.....Das bedeutet, dass die Kosten für eine Aufrüstung des Computers immer sofort zu 100 % Ihren Gewinn mindert."
Weiter: "Austausch einzelnerTeile einer Computeranlage.....wenn z.B. der Monitor einen Defekt aufweist und eine Reparatur sich nicht lohnt, ersetzen Sie den Monitor, nicht die gesamte Anlage. Ist der Monitor nicht mehr brauchbar, dürfen Sie ihn nicht mehr im Anlagevermögen ausweisen. Sie buchen den Buchwert des Bildschirms Gewinn mindernd als Anlagenabgang."
Darauf vertraue ich und buche Aufrüsten unte "Wartung)Instandhaltung".
Ingeborg
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Ingeborg Röwer |
Geschrieben am 10.03.2009 16:21:57
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Registriert am: 07.03.2005
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Auch wieder Zitat aus o.g. Praxishandbuch:
"Den neuen Bildschirm schreiben Sie dann unabhängig von der ursprünglichen Computeralnage über 3 Jahre ab." |
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