Auto aus Betriebsvermögen entnehmen?!
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Samy |
Geschrieben am 12.10.2005 00:50:09
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Hallo!
Als Freiberufler habe ich mein Auto im Sommer ins Betriebsvermögen eingebracht. Ab Januar werde ich das Auto jedoch nicht mehr über 50% betrieblich nutzen. Jetzt muss ich wohl den Zeitwert als Betriebseinnahme buchen, den Buchwert (Kaufpreis minus Abschreibung 2005) als Ausgabe, richtig? Und wie buche ich das? Habe doch das Auto auf 4 Jahre abgeschrieben, soll ich den Posten denn einfach 2006 löschen?
Danke für die Hilfe! |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.10.2005 17:47:58
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Nein, es kann im Betriebsvermögen bleiben - wenn es sich rechnet. Also eine Vergleichsrechnung durchführen.
< 10% : Priatvermögen
11%-49%: Wahlmöglichkeit ob Privat- oder Betriebsvermögen
>= 50% Betriebsvermögen.
Bei Rückführung ins Privatvermögen müsste ggf. auch eine Korrektur der USt vorgenommen.
Da Sie sich ja noch im laufenden Jahr befinden, können Sie ermitteln, ob Sie in 2005 insgesamte Km unter 50% bleiben und die buchungen entsprechend ändern. Meine persönliche Vergleichsrechnung erbringt einen Vorteil, wenn man nur die 0,30 ? pro km ansetzt - da entfällt die Versteuerung der 1%.
Bearbeitet von Thomas R am 14.10.2005 17:51:18
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Samy |
Geschrieben am 21.10.2005 14:15:37
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Vielen Dank!
Wenn ich es aus dem Betriebsvermögen herausnehme, wie mache ich das buchungstechnisch mit dem Programm? Soll ich einfach auf der Einnahmensseite den Zeitwert eingeben und auf der Ausgabensseite den Buchwert? Jetzt habe ich aber noch den Betrag aus diesem Jahr, den ich abgesetzt habe? Soll ich diesen Posten einfach löschen?
Danke für die Hilfe und Grüße! |
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Thomas R |
Geschrieben am 21.10.2005 18:21:22
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Hallo,
gleich am Anfang: Sowürde ich buchen - ich bin kein Steuerberater!
1. Also gebucht wird nur die zeitanteilige AfA da das Kfz ja nicht veräußert wird.
Die AfA ist vorher neu zu berechnen, da Personenwagen nach AfA-Tabelle auf 6 Jahre abzuschreiben sind!
2. Wenn sie sich die MwSt aus dem Kfz-Kauf als Vorsteuer zurückgeholt haben, dann müssen Sie jetzt natürlich den Restbetrag (6 Jahre - Abschreibungszeit) wieder zurück überweisen, da das Wirtschaftsgut ja nicht über die vollen 6 Jahre abgeschrieben wird.
3. Die vollen Betriebskosten und deren USt können Sie nur für den Zeitraum als Ausgaben buchen, in denen das Kfz Betriebsvermögen war, die 1% aus dem Listenpreis müssen sie natürlich auch nur für die entsprechenden Monate als Einnahme ansetzen. Die Versicherungskosten dann ebenfalls zeitanteilig.
Thomas Riemann
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Thom@s |
Geschrieben am 16.11.2005 03:48:50
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Hallo,
ich nehme mal ganz stark an, dass Samy als Freiberufler NICHT umsatzsteuerpflichtig ist.
Zum anderen ist dem folgenden Beitrag zu entnehmen, dass man "gewillkürtes Betriebsvermögen" (bei 10-50 Prozent betrieblicher Nutzung) bilden kann.
http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/...moegen.jsp
Für Zweifler die folgende Googlesuche: http://www.google.de/search?hl=de&q=%...DcountryDE
Im Prinzip deckt sich dies auch mit Thomas Riemann seiner Meinung, dem ich mich hier mit anderen Worten anschließen möchte.
Also, Problem geklärt :)
Gruß Thom@s
PS. Ggf. bei Privatentnahme von Betriebsvermögen diese einfach als solche buchen.
(Wie schon von Thomas Riemann erwähnt: Die AfA darf natürlich nur monatsgenau + anteilig bis zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Betriebsvermögen gebucht werden.)
Wie bei ALLEN Buchungen gilt auch hier der Grundsatz:
Der verwendete "Kontenrahmen" muss zwingend dem gesetzlich vorgeschriebenen Formular für EÜR angepasst werden.
Dies also dringend im Auge behalten ;)
http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile.pdf
http://www.bundesfinanzministerium.de...onFile.pdf
Bearbeitet von Thom@s am 16.11.2005 04:18:49
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