ich bin gerade an dem Thema Investitionsabzugsbetrag und Gewinnzuschlag von 6 %. Es heißt: "Der Investitionsabzugsbetrag wird "außerbilanziell", also außerhalb der Buchführung durchgeführt."
So soll es auch mit den 6% Gewinnzuschlag sein, wenn man die Investition nicht getätigt hat bzw. den Betrag zu hoch angesetzt hatte.
Meine Frage an Euch: wie handhabt man das in der Praxis? Wenn man diese 6% nicht auf irgendein Konto bucht, wie halte ich den Vorgang fest? Es heisst ja andereseits auch, dass alles klar nachvollziehbar sein muss. Es reicht ja dann wohl nicht aus, wenn ich mir nur einen Erinnerungszettel schreibe, damit ich nächstes Jahr in die Anlage EÜR ins Feld 123 den Gewinnzuschlag von 6% eintrage. Oder doch?
Der Hinweis "außerhalb der Buchhaltung" macht mir noch Probleme.
Kann mir jemand sagen, wie er das ganz konkret in seiner Praxis macht?
Würde mich sehr freuen!
Herzlichen Dank schon mal und
die Verzinsung, praktisch hat das wohl noch keiner im Abschluss berücksichtigt, den Abzugsbetrag konnte man das erste mal 2008 bilden und eine vorzeitige Auflösung ist frühest ens 2009 möglich. Das Formular EÜR 2009 gibt es noch nicht. Wer sollte dir sagen, was da jetzt einzutragen ist?
Die Verzinsung übernimmt das Finanzamt nach § 233 a AO ohne die ansonsten nötige Karenzzeit von 15 Monaten zu beachten. Was willst du denn da buchen? Du musst die Zinsen nicht selbst berechnen und ausserhalb der Einnahmenrechnung dem Gewinn hinzuaddieren, das war nur bei der alten Ansparabschreibung notwendig, die Arbeit macht sich jetzt das Finanzamt, wenn es die alten Bescheide abändert. Die Zinsen sind dann auch tatsächlich zu bezahlen und erhöhen nicht fiktiv den Gewinn, wie wolltest du denn überhaupt berechnen, welche Steuerentlastung dir der Investitionsabzug gebracht hat und was du daher nachzuverzinsen hast? Ansonsten, lass das alles mal ein bisschen auf dich zukommen.
Bearbeitet von joey am 06.05.2009 15:39:56
ich meine nicht die Zinsen!! Das ist ein anderer Punkt. Die berechnet in der Tat das FA.
Es geht um den Gewinnzuschlag von 6%. Die musst Du selbst berechnen und eintragen.
Das gab es auch schon im EÜR 2008. Seite 3-Zeile 71-Feld 123.
(hatte ich ja dazu geschrieben)
Ich frage mich, wie das in Easy C&T mit diesen ganzen Feldern, die außerhalb der Buchführung ins EÜR eingetragen werden müssen, laufen soll. Andere Buchhaltungsprogramme bieten da schon Lösungen an.
Macht Ihr das mit Merkzettel und dann handschriftlich eintragen, oder wie?
nee, da liegst du zum Glück daneben, die Sollverzinsung des § 233 a AO ersetzt den bisherigen Gewinnzuschlag von 0,5 % p.m. auf den Gewinn des Kalenderjahres der Rücklagenauflösung.
In dem Punkt unterscheidet sich der Investitionsabzugsbetrag von der alten Ansparabschreibung, da musst du dann auch nichts mehr in der Anlage EÜR eintragen.
Deren Tage könnten übrigens auch gezählt sein, nach einer Entscheidung des FG Münsters, die dem BFH jetzt zur Prüfung vorliegt, darf die Anlage EÜR nicht durch die Finanzbehörden erzwungen werden, die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz (§ 60 EStDV) ist wohl nicht korrekt augeübt worden und die Ungleichbehandlung zu den Bilanzierern auch nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.
Falls der BFH sich auch dieser Ansicht anschliesst, werde ich für das Jahr 2009 überhaupt keine Anlage EÜR mehr abgeben, muss man aber auch alles abwarten.
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