habe gerade eine "Entscheidungsfrage" beim Kauf eines neuen Notebooks.
Habe gerade einen Auftrag für einen Notebookhersteller gemacht.
Dieser könnte mir im Gegenzug ein nettes Gerät zusammenstellen wo auch bisl mehr drin ist (Einkaufspreis etc.).
Frage mich nur was steuerrechlich das beste wäre?
A) Rechnung für Auftrag stellen und Notebook auf Rechnung kaufen (und über 3 Jahre absetzen) > hier würde ich nur profitieren wenn im Gerät mehr drin ist als es "für mich" kostet da mir der Hersteller ja entgegen kommen kann da er die Teile günstig einkaufen kann.
B) Notebook schicken lassen mit Rechnung und absetzen. Selbst keine Rechnung stellen, aber auch kein Geld überweisen (geht das überhaupt, rein rechtlich?)
Vielleicht weiß wer Rat, überlege immer hin und her und weiß nicht was am meisten Sinn macht. Wenn ich eine ganz normale Rechnung stelle und dafür ein Notebook mit genau dem Wert kaufe, dann habe ich ja Einnahmen die sich wiederum auf meine Steuer auswirken und profitiere ja kaum davon, dass ich für meinen Auftrag beim Hersteller eigentlich ein bisl mehr "Notebook" kriegen könnte. Bzw dann könnte ich auch genausogut woanders eins kaufen.
Danke im vorraus.
Und Grüße!
Bearbeitet von rtom am 08.06.2009 18:44:21
Dann muß er Dir halt ein bisl mehr bisl mehr reinpacken bzw. im Preis nachlassen ...
Mal ernsthaft:
Letztlich läuft Deine Frage darauf hinaus, soll ich lieber schwarz arbeiten oder Rechnung stellen. Und was erwartest Du darauf denn für eine Antwort?
Du hast eine Leistung erbracht, die Du ihm (zu einem kalkulierten Preis, wie ich annehme) berechnest. Und wenn es dabei bliebe, wärest Du mit dem Ablauf Arbeit-Rechnung-Geld zufrieden. Das Geschäft wäre zu Ende und fertig.
Wenn das Gegenüber mit Dir so zufrieden war, daß er sagt, ich mache Dir demnächst einen guten Preis, ist das fein. Wenn er Dir nur einen guten Preis machen will, wenn Du ihm selbst einen Rabatt bei Deiner Rechnung einräumst, ist das Pfui. Steht Dir aber frei, zu tun.
Was aber nicht geht:
Du schreibst ihm keine Rechnung und kriegst dafür ein Notebook. Zudem würde ich den Sinn dabei nicht verstehen.
hey danke für deine schnelle antwort. also rechtlich OK sein muss es natürlich für mich. dann also doch die standard prozedur.
grüße!
rtom
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