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2. PKW rein dienstlich, Fahrtenbuch?
CAD-Neumann
Muss mal wieder eine Frage loswerden. Beim Suchen habe ich nichts gefunden.

Bisher hatte ich nur ein PKW, den ich schon vor der Selbständigkeit mein Eigen genannt habe. Da ich diesen sowohl privat als auch dienstlich genutzt habe, habe ich selbstverständlich ein Fahrtenbuch geführt und entsprechend die Kosten für den PKW gebucht.

Jetzt nach ein paar Jahren Selbständigkeit wird es Zeit für ein neues/zusätzliches Auto. Den alten Wagen werde ich behalten, den neuen PKW werde ich ausschließlich dienstlich nutzen.
Privat fahre ich eh nicht viel (wann auch, bin Selbständlig. Da bleibt keine Zeit), dafür reicht mir die alte Kiste.

Wie sieht es nun mit dem Fahrtenbuch aus?
Für die alte Kiste werde ich keines mehr führen, da nur noch rein privat genutzt.
Aber was ist bei dem neuen Wagen?
Meiner Meinung nach brauche ich da auch kein Fahrtenbuch zu führen, da ich das Auto ja nur dienstlich nutzen werde. Bevor ich aber in ein paar Jahren bei einer Betriebsprüfung durch das FA auf die Nase falle, wollte ich mich hier mal erkundigen, wie ihr das seht.

Hat jemand von euch Erfahrung mit meiner Situation? Sollte, oder muss ich gar ein Fahrtenbuch für das neue Auto führen?

Etwas ratlose Grüsse
Jürgen
 
joey
Hallo,

also der Hinweis, dass man ja ein privates Auto hat und den neuen Geschäftswagen "rein" betrieblich nutzt, zieht beim Finanzamt nicht. Für den PKW mit den höchsten Anschaffungskosten im Betriebsvermögen muss man als Einzelunternehmer den privaten Nutzungsanteil versteuern, sei es nun nach der 1 %-Regel, bei mindestens 50 % betrieblicher Nutzung oder nach Fahrtenbuch. Auf was anderes lassen die sich nicht ein.

Falls du den alten PKW auch noch im Betriebsvermögen lässt und deine Frau beispielsweise keinen eigenen PKW hat, dann droht auch eine weitere Versteuerung für die Privatfahrten deiner Frau. Abgesehen davon, dass du vielleicht nicht verheiratet bist, habe ich dich aber so verstanden, dass du den Wagen ins Privatvermögen überführen willst.

LG
 
CAD-Neumann
Hallo Joey,

is ja eigentlich ne Unverschämtheit vom FA. In meinem Fall is z.B. keine Ehefrau da, bin glücklich geschieden.
Den zur Zeit genutzen Wagen habe ich nie ins Betriebsvermögen genommen, nur die laufenden Kosten in den letzten Jahren entsprechend dienstlich und privat gebucht.
Der neue wird nur dienstlich genutzt. Wofür bräuchte ich sonst einen zweiten Wagen.
Dann werde ich wohl weiter das nervige Fahrtenbuch führen und den neuen Wagen zu 100% absetzen. Die 1%-Regel sehe ich nicht ein. Da muss ich ja bei einem Neupreis von 20.000 im Jahr 2.400,- als Einkommen versteuern. Die spinnen ja wohl, wenn ich die Karre nur dienstlich nutze.
Da wäre ich denn wohl tatsächlich ziemlich auf die Nase gefallen, wenn ich irgendwann ne Prüfung habe.
Danke für deine Auskunft

 
CAD-Neumann
Jetzt kommt noch eine weitere Frage auf.

Wie in meinem Posting von gerade geschrieben, habe ich den alten Wagen nie ins Betriebsvermögen genommen.

Angenommen, es fallen bei meinem neuen Wagen entgegen den Erwartungen doch mal Private Fahrten an. Dann müsste ich mir ja irgendwie einen Anteil des Kaufpreis des PKWs als Einkommen verbuchen. Wie funktioniert das denn dann??

Angenommen, der neue Wagen kostet 20.000 brutto. Ich führe Pflichtbewusst wie ich bin mein Fahrtenbuch und komme auf 5% Privatfahrten (So war es z.B. letztes Jahr mit der alten Karre)
Was muss ich mir vom Kaufpreis des Autos dann als Einkommen buchen??
Ich kann ja nicht jedes Jahr den Wagen schätzen lassen, um den Wertverlust innerhalb eines Jahres zu ermitteln, von denen ich dann den Privatanteil als Einkommen buche.
Da gibt es doch sicher ne Regel, wie man das ermittelt, oder?
 
joey

Zitat

CAD-Neumann geschrieben:
Jetzt kommt noch eine weitere Frage auf.

Angenommen, es fallen bei meinem neuen Wagen entgegen den Erwartungen doch mal Private Fahrten an. Dann müsste ich mir ja irgendwie einen Anteil des Kaufpreis des PKWs als Einkommen verbuchen. Wie funktioniert das denn dann??

Angenommen, der neue Wagen kostet 20.000 brutto. Ich führe Pflichtbewusst wie ich bin mein Fahrtenbuch und komme auf 5% Privatfahrten (So war es z.B. letztes Jahr mit der alten Karre)
Was muss ich mir vom Kaufpreis des Autos dann als Einkommen buchen??
Ich kann ja nicht jedes Jahr den Wagen schätzen lassen, um den Wertverlust innerhalb eines Jahres zu ermitteln, von denen ich dann den Privatanteil als Einkommen buche.
Da gibt es doch sicher ne Regel, wie man das ermittelt, oder?


also nach Fahrtenbuch ermittelst du die unentgeltliche Wertabgabe (Umsatzsteuerdeutsch) doch so:

lfd. Kosten (m.Vfosteuerabzug) + AfA * 5 % zzgl. 19 % MWSt+ Kosten ohne Vorsteuerabzug * 5 % = Privatentnahme (als Einnahme zu verbuchen).

In der AfA steckt der Anteil des Kaufpreises mit drin, der dein Einkommen wieder erhöht, eine andere Rechnung musst du da nicht machen.

Es mag ja nerven, dass du überhaupt einen Privatanteil versteuern sollst, aber sei doch mal ehrlich, nehmen wir an, du bist auf eine Hochzeit eingeladen und fährst da im Autokorso hupend durch die Gegend, das wirst du doch dann sicherlich mit dem "neuen" Auto machen, gibt doch mehr her und ausserdem, die Leute denken ja sonst dein Geschäft würde nicht laufen.Cool

Das ist so irgendwo auch der Hintergrund beim Finanzamt, die argumentieren mit Prestigedenken.

LG
Bearbeitet von joey am 01.09.2009 18:32:25
 
CAD-Neumann
Das FA kennt mich halt nicht. Mit Prestigedenken habe ich nu wirklich nichts am Hut. Und was andere von mir denken, is mir in der Regel auch egal. Wink

Aber hab vielen, lieben Dank Joey für deine Infos
Du, der Thomas und auch der Robert macht hier eine Superklasse Arbeit. Cool
 
joey
Danke,

** verlegen **

auf etwas wollte ich noch hinweisen, durch den Umstand, dass der neueste und damit teuerste Wagen im Betriebsvermögen privat versteuert wird, kommt man zu einem perplexen Ergebnis.

Falls du den "alten" Wagen zu mindestens 10 % weiterhin betrieblich nutzt, kannst du die "gesamten" Kosten, auch die privaten, als Betriebsausgaben abziehen und brauchst auf diesen Wagen trotzdem keine private Nutzungsentnahme zu buchen.

Es bleibt bei der privaten Nutzungsbesteuerung des neuen Wagens, zumindestens in deinem Fall, wenn keine weitere Person im Haushalt den 2. Wagen mitbenutzt.

LG
 
hildefeuer
rechnet das mal genau nach. Habe ich gerade hinter mir und es lohnt sich nicht für mich. Selbst bei degressiver Abschreibung des neuen und keiner Privatnutzung lohnt es sich nur bei extrem teuren PKW.

Übrigens von einer privaten Nutzung des Autos kommt man leicht weg wenn das Auto ein LKW ist bzw. als Nutzfahrzeug zugelassen ist.
Mein neuer sollte ein Caddy TDI sein, der dann als Nutzfahrzeug auf die Firma zugelassen werden sollte. Könnte 2. PKW auf meinen Namen für Privatnutzung zulassen.
Rechnet sich aber nicht.... selbst bei ca. 20000Km/Jahr Firmennutzung. Besser die 30ct pro KM, es fehlen ca. 5000€ Steuervorteil.
Hinzu kommt der Gewinn beim Verkauf, der ja dann auch versteuert werden muss.
 
joey

Zitat

hildefeuer geschrieben:


Übrigens von einer privaten Nutzung des Autos kommt man leicht weg wenn das Auto ein LKW ist bzw. als Nutzfahrzeug zugelassen ist.

Hinzu kommt der Gewinn beim Verkauf, der ja dann auch versteuert werden muss.


LKW, willst du wirklich die Sitzgurte verschweißen lassen.Shock

Welcher Gewinn beim Verkauf, der brennt doch ab, und wehe es will ihn einer löschen.Cool
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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