Muss mal wieder eine Frage loswerden. Beim Suchen habe ich nichts gefunden.
Bisher hatte ich nur ein PKW, den ich schon vor der Selbständigkeit mein Eigen genannt habe. Da ich diesen sowohl privat als auch dienstlich genutzt habe, habe ich selbstverständlich ein Fahrtenbuch geführt und entsprechend die Kosten für den PKW gebucht.
Jetzt nach ein paar Jahren Selbständigkeit wird es Zeit für ein neues/zusätzliches Auto. Den alten Wagen werde ich behalten, den neuen PKW werde ich ausschließlich dienstlich nutzen.
Privat fahre ich eh nicht viel (wann auch, bin Selbständlig. Da bleibt keine Zeit), dafür reicht mir die alte Kiste.
Wie sieht es nun mit dem Fahrtenbuch aus?
Für die alte Kiste werde ich keines mehr führen, da nur noch rein privat genutzt.
Aber was ist bei dem neuen Wagen?
Meiner Meinung nach brauche ich da auch kein Fahrtenbuch zu führen, da ich das Auto ja nur dienstlich nutzen werde. Bevor ich aber in ein paar Jahren bei einer Betriebsprüfung durch das FA auf die Nase falle, wollte ich mich hier mal erkundigen, wie ihr das seht.
Hat jemand von euch Erfahrung mit meiner Situation? Sollte, oder muss ich gar ein Fahrtenbuch für das neue Auto führen?
also der Hinweis, dass man ja ein privates Auto hat und den neuen Geschäftswagen "rein" betrieblich nutzt, zieht beim Finanzamt nicht. Für den PKW mit den höchsten Anschaffungskosten im Betriebsvermögen muss man als Einzelunternehmer den privaten Nutzungsanteil versteuern, sei es nun nach der 1 %-Regel, bei mindestens 50 % betrieblicher Nutzung oder nach Fahrtenbuch. Auf was anderes lassen die sich nicht ein.
Falls du den alten PKW auch noch im Betriebsvermögen lässt und deine Frau beispielsweise keinen eigenen PKW hat, dann droht auch eine weitere Versteuerung für die Privatfahrten deiner Frau. Abgesehen davon, dass du vielleicht nicht verheiratet bist, habe ich dich aber so verstanden, dass du den Wagen ins Privatvermögen überführen willst.
is ja eigentlich ne Unverschämtheit vom FA. In meinem Fall is z.B. keine Ehefrau da, bin glücklich geschieden.
Den zur Zeit genutzen Wagen habe ich nie ins Betriebsvermögen genommen, nur die laufenden Kosten in den letzten Jahren entsprechend dienstlich und privat gebucht.
Der neue wird nur dienstlich genutzt. Wofür bräuchte ich sonst einen zweiten Wagen.
Dann werde ich wohl weiter das nervige Fahrtenbuch führen und den neuen Wagen zu 100% absetzen. Die 1%-Regel sehe ich nicht ein. Da muss ich ja bei einem Neupreis von 20.000 im Jahr 2.400,- als Einkommen versteuern. Die spinnen ja wohl, wenn ich die Karre nur dienstlich nutze.
Da wäre ich denn wohl tatsächlich ziemlich auf die Nase gefallen, wenn ich irgendwann ne Prüfung habe.
Danke für deine Auskunft
Wie in meinem Posting von gerade geschrieben, habe ich den alten Wagen nie ins Betriebsvermögen genommen.
Angenommen, es fallen bei meinem neuen Wagen entgegen den Erwartungen doch mal Private Fahrten an. Dann müsste ich mir ja irgendwie einen Anteil des Kaufpreis des PKWs als Einkommen verbuchen. Wie funktioniert das denn dann??
Angenommen, der neue Wagen kostet 20.000 brutto. Ich führe Pflichtbewusst wie ich bin mein Fahrtenbuch und komme auf 5% Privatfahrten (So war es z.B. letztes Jahr mit der alten Karre)
Was muss ich mir vom Kaufpreis des Autos dann als Einkommen buchen??
Ich kann ja nicht jedes Jahr den Wagen schätzen lassen, um den Wertverlust innerhalb eines Jahres zu ermitteln, von denen ich dann den Privatanteil als Einkommen buche.
Da gibt es doch sicher ne Regel, wie man das ermittelt, oder?
CAD-Neumann geschrieben:
Jetzt kommt noch eine weitere Frage auf.
Angenommen, es fallen bei meinem neuen Wagen entgegen den Erwartungen doch mal Private Fahrten an. Dann müsste ich mir ja irgendwie einen Anteil des Kaufpreis des PKWs als Einkommen verbuchen. Wie funktioniert das denn dann??
Angenommen, der neue Wagen kostet 20.000 brutto. Ich führe Pflichtbewusst wie ich bin mein Fahrtenbuch und komme auf 5% Privatfahrten (So war es z.B. letztes Jahr mit der alten Karre)
Was muss ich mir vom Kaufpreis des Autos dann als Einkommen buchen??
Ich kann ja nicht jedes Jahr den Wagen schätzen lassen, um den Wertverlust innerhalb eines Jahres zu ermitteln, von denen ich dann den Privatanteil als Einkommen buche.
Da gibt es doch sicher ne Regel, wie man das ermittelt, oder?
also nach Fahrtenbuch ermittelst du die unentgeltliche Wertabgabe (Umsatzsteuerdeutsch) doch so:
In der AfA steckt der Anteil des Kaufpreises mit drin, der dein Einkommen wieder erhöht, eine andere Rechnung musst du da nicht machen.
Es mag ja nerven, dass du überhaupt einen Privatanteil versteuern sollst, aber sei doch mal ehrlich, nehmen wir an, du bist auf eine Hochzeit eingeladen und fährst da im Autokorso hupend durch die Gegend, das wirst du doch dann sicherlich mit dem "neuen" Auto machen, gibt doch mehr her und ausserdem, die Leute denken ja sonst dein Geschäft würde nicht laufen.
Das ist so irgendwo auch der Hintergrund beim Finanzamt, die argumentieren mit Prestigedenken.
auf etwas wollte ich noch hinweisen, durch den Umstand, dass der neueste und damit teuerste Wagen im Betriebsvermögen privat versteuert wird, kommt man zu einem perplexen Ergebnis.
Falls du den "alten" Wagen zu mindestens 10 % weiterhin betrieblich nutzt, kannst du die "gesamten" Kosten, auch die privaten, als Betriebsausgaben abziehen und brauchst auf diesen Wagen trotzdem keine private Nutzungsentnahme zu buchen.
Es bleibt bei der privaten Nutzungsbesteuerung des neuen Wagens, zumindestens in deinem Fall, wenn keine weitere Person im Haushalt den 2. Wagen mitbenutzt.
rechnet das mal genau nach. Habe ich gerade hinter mir und es lohnt sich nicht für mich. Selbst bei degressiver Abschreibung des neuen und keiner Privatnutzung lohnt es sich nur bei extrem teuren PKW.
Übrigens von einer privaten Nutzung des Autos kommt man leicht weg wenn das Auto ein LKW ist bzw. als Nutzfahrzeug zugelassen ist.
Mein neuer sollte ein Caddy TDI sein, der dann als Nutzfahrzeug auf die Firma zugelassen werden sollte. Könnte 2. PKW auf meinen Namen für Privatnutzung zulassen.
Rechnet sich aber nicht.... selbst bei ca. 20000Km/Jahr Firmennutzung. Besser die 30ct pro KM, es fehlen ca. 5000€ Steuervorteil.
Hinzu kommt der Gewinn beim Verkauf, der ja dann auch versteuert werden muss.
Übrigens von einer privaten Nutzung des Autos kommt man leicht weg wenn das Auto ein LKW ist bzw. als Nutzfahrzeug zugelassen ist.
Hinzu kommt der Gewinn beim Verkauf, der ja dann auch versteuert werden muss.
LKW, willst du wirklich die Sitzgurte verschweißen lassen.
Welcher Gewinn beim Verkauf, der brennt doch ab, und wehe es will ihn einer löschen.
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?
kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo,
Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das
Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.
Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo,
Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?
mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum
mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?
mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230
Stattdessen muss ich einen Punkt angeben.
Version 3.4, MacOS 15.5
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.
Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.
Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?
mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm
mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.
oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?
mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni s zu speichern.