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Computerteile
CRaSH
Ich möchte meinen alten Arbeits-PC mit einigen Computerteilen (einzeln zwischen 20? und 350?, gesamt ca. 800?) aufrüsten. Den Computer hatte ich schon vor Gewerbeanmeldung.

Müssen die Teile dann über mehrere Jahre abgeschrieben werden? Sind ja keine GWGs, weil einzeln sind die Teile ja nicht zu gebrauchen, oder?

Die Ust die ich für die Teile bezahle kann ich doch bei der USt-Voranmeldung angeben, oder?

Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Martin
 
Thom@s

Zitat

CRaSH geschrieben:
1. Müssen die Teile dann über mehrere Jahre abgeschrieben werden?
2. Sind ja keine GWGs, weil einzeln sind die Teile ja nicht zu gebrauchen, oder?
3. Die Ust die ich für die Teile bezahle kann ich doch bei der USt-Voranmeldung angeben, oder?


zu 1. Ja, AfA über 3 Jahre (ab Übernahmezeitpunkt in das Betriebsvermögen).
zu 2. Stimmt
zu 3. Grundsätzlich kann man sich auch für Vorgründungskosten die USt. vom Finanzamt wiederholen. Das ist aber bestimmt an Fristen und Formerfordernisse gebunden, über die das FA gern Auskunft erteilt.

So zumindest meine freie und unverbindliche Interpretation -> Quelle: Praxishandbuch Buchführung und Steuern für Freiberufler und Kleinunternehmer.
Bearbeitet von Thom@s am 18.11.2005 18:51:39
 
Thomas R
dann bleibt nur noch zu gergänzen:

zu 1) Auch hier gelten die monatsgenauen Abschreibungsfristen.
zu 3) Ja, die gesamte gezahlte MwSt kann als Vorsteuer voll zurückgefordert werden.

Noch ein Hinweis. Für den Privatgebrauch sollte ein eigener PC vorhanden sein. Ansonsten sind alle Kosten nur mit dem vom FA zugestimmten %-Satz absetztbar (in der Regel bis zu 80%). Dieser % gilt dann auch für die Vorsteuer!
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
hiddenline
Hallo,
jetzt habe ich doch noch Zweifel und krame das alte Thema nochmal hervor:

Mir leuchtet inzwischen schon ein, dass man z.B. Drucker als zum Computer zugehörig betrachten und damit über mehrere Jahre abschreiben muss.
Was ich aber immer noch nicht ganz verstehe ist, wie ich mit diversem Kleinzeug (Tasche für Notebook, USB-Stick, externe Festplatte, Kabel...) umgehen soll.
Mir kommt es irgendwie seltsam vor, dass ich so autarke Dinge wie einen USB-Stick als "Teil des Notebooks" buchen und über 3 Jahre abschreiben soll.
Und wie geht das, wenn diese Teile erst Monate nach dem Computer angeschafft werden? Jedes für sich ab dem Kaufdatum 3 Jahre AfA? Auch wenns da nur um 20-30Euro geht?

Herzlichen Dank für Hilfe und einen schönen Sonntag,

Smile
Wolfgang
 
robert wiegner
Ich denke, daß es da natürlich einen großen Grenzbereich gibt. Die von Dir angesprochenen Sachen -- Tasche für Notebook, USB-Stick, externe Festplatte, Kabel -- würde ich allesamt als Bürobedarf bzw. abhängig vom Preis ggf. als GWG laufen lassen. Einfach, weil es alle per Definition externe Teile und Ergänzungen sind, darauf angelegt, bei verschiedenen Geräten im Wechsel zum Einsatz zu kommen.

Diese AfA-Definitionen kommen ja noch aus Zeiten, wo es um Abschreibungen von Maschinen ging. Da gab es ja kein Vertun. Du hast eine Maschine in der Werkstatt und ergänzt sie oder reparierst sie un d die Zuordnung ist eindeutig. Anders bei dem EDV-Kram.

Gleichzeitig bin ich mir aber immer bewußt, daß irgendwann bei einer Prüfung ein FAler kommt und sagt "Nee, so geht das aber nicht ..."

Falls doch etwas als AfA:
Mit der Verlängerung der AfA-Zeit weiß ich auch nicht ... auf alle Fälle erhöht sich der Restwert der Abschreibung.


Bearbeitet von robert wiegner am 28.01.2007 11:58:09
 
Thomas R
Mein FA hat einmal gesagt. Nur Ersatzteile > 100 € erhöhen die monatliche AfA, nicht aber die Laufzeit, bezogen auf den Anschaffungszeitpunkt. Kleinteile unter 100 € bis 40 € entweder GWG oder sonstige Betriesausgaben und unter 40 € Büromaterial.

Ein Drucker ist zwar nur zusammen mit einem Rechner betreibbar, aber an jedem Rechner anschließbar >> GWG oder einzeln abschreibbar.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
hiddenline
Vielen Dank für die Hinweise!
Da bin ich ja nun schon wieder etwas schlauer.

Smile
Wolfgang
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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