Zitat schnecke geschrieben:
Ich habe einen gebrauchten Mobilbagger zum Ausbau der Werkstatt gekauft.
Gesamtpreis 12000 Euro zzgl MwSt. Ich habe 10000 Euro plus MwSt angezahlt und nach 20 Betriebsstunden "Erprobung" bezahle ich die restlichen 2380 Euro. D.h. insgesamt fließen 14280 Euro, über wahrscheinlich 2 Quartale verteilt.
Die Abschreibung startet aber sofort bei der Anzahlung bzw. mit Rechnungstellung, richtig?
Wie buche ich dann die Restzahlung?????
Ist nicht so schwer, aber jeder der steuerlich abschreiben muss, sollte mal was von den EStR (Einkommensteuer-Richtlinien) gehört haben. Einschlägig ist:
R 7.4 EStR 2005 Abs. 9 S. 3
nachträgliche Anschaffungskosten werden so behandelt, als wären sie zu Beginn des Jahres (wenn WG dann schon vorhanden) oder zum Zeitpunkt der Lieferung des WG angefallen. Abschreibungsbeginn ist der Zeipunkt der Lieferung und nicht der Rechnungserstellung oder der Zeitpunkt der Anzahlung oder Restzahlung. § 9 a EStDV.
P.S: rein technisch sind es keine nachträglichen Anschaffungskosten, mit zwei unterschiedlichen Rechnungen sondern einfach eine Rechnung mit angeforderter Abschlagszahlung und Restzahlung, aber abgeschrieben wird trotzdem mit Datum der Lieferung, also bei Verschaffung der Verfügungsmacht.
Die Restzahlung wird auch zum Lieferdatum gebucht und damit beginnt die Abschreibung, der Zeitpunkt der Zahlung ist nicht massgeblich, die Vorsteuer kann man sowieso bereits im Voranmeldungszeitraum der Rechnungstellung abziehen.
Bearbeitet von joey am 07.09.2009 17:24:43
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