Prepaid Guthaben und Rechnung zum Vorsteuerabzug
|
lino16 |
Geschrieben am 26.10.2009 22:52:59
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 26.10.2009
|
Hallo,
ich habe leider mehrere Prepaid-Abbuchungen auf meinen Bankkonto von Maxxim.
Diese müsste ich jetzt in EasyCash verbuchen.
Von Maxxim habe ich außerdem von jedem Monat eine PDF-Rechnung bekommen.
Jedoch nicht, über den Betrag, der vom Konto abgebucht wurde.
Wie soll ich das ganze in verbuchen ?
Vielen Dank schon im Voraus.
Gruß Christian |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 26.10.2009 23:48:34
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Hört sich nach Skonto an.
Du bist Ist-Versteuerer? Dann den Betrag vom Konto, nicht den aus der Rechnung verbuchen. |
|
|
|
lino16 |
Geschrieben am 27.10.2009 09:07:44
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 26.10.2009
|
Zitat mielket geschrieben:
Hört sich nach Skonto an.
Du bist Ist-Versteuerer? Dann den Betrag vom Konto, nicht den aus der Rechnung verbuchen.
was meinst du mit Skonto ?
Ich denke ich bin Ist-Versteuerer. Was ist mit Vorsteuer-Abzug ?
Gruß Christian
EDIT: nochmal als Beispiel
Kontoauszug: Buchungsdatum: 14.07 Betrag 15 €
Rechnung 21.07 Betrag 5,88 brutto
auf der Rechnung steht noch (Aufladebetrag 15 €)
Gilt die Aufladung als Gutschrift und wie ist dies zu verbuchen ?
Bearbeitet von lino16 am 27.10.2009 15:39:20
|
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 27.10.2009 17:55:10
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Maxxim hat doch so ein seltsames Bonus-System. Vielleicht deshalb der abweichende Betrag?
Wenn Du Ist-Versteuerer bist, dann gibst Du einfach den tatsächlichen Brutto-Betrag in EC&T an. Im Zweifelsfall zählt die %-Angabe der MWSt auf der Rechnung, nicht der absolute Betrag. |
|
|
|
lino16 |
Geschrieben am 27.10.2009 18:01:45
|

Mitglied
Beiträge: 3
Registriert am: 26.10.2009
|
Zitat mielket geschrieben:
Maxxim hat doch so ein seltsames Bonus-System. Vielleicht deshalb der abweichende Betrag?
Wenn Du Ist-Versteuerer bist, dann gibst Du einfach den tatsächlichen Brutto-Betrag in EC&T an. Im Zweifelsfall zählt die %-Angabe der MWSt auf der Rechnung, nicht der absolute Betrag.
Habe ich das richtig verstanden.
Einfach die 15 € von dem Kontoauszug einbuchen...
Was ist mit der Vorsteuer ?
Gruß Christian |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 27.10.2009 18:09:15
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Stell in EC&T einfach den Steuersatz ein, der auf der Rechnung steht. Alles andere läuft dann automatisch. |
|
|
|
nirbhay |
Geschrieben am 28.10.2009 21:06:35
|

Mitglied
Beiträge: 40
Registriert am: 06.04.2009
|
Meineserachtens müsste bei Telefonie ein Privatanteil von 30 % gebucht werden. Es sei denn Du kannst nachweisen, dass es sich um ein reines Geschäftstelefon handelt, z.B. wenn Du nebenbei noch ein Privathandy hast, über das auch telefoniert wird (eventuell verlangt der Betriebsprüfer Nachweis darüber).
Ich hab bisher WISO Mein Büro als Software benutzt. Die machen das dort automatisch. Bei easy ct gibt es den Privat-Split. Wobei mir noch unklar ist, was easy ct mit dem privaten Umsatzsteueranteil anstellt. Das ist etwas unklar in der Doku beschrieben. |
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 29.10.2009 03:06:39
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Der Privatsplit von EC&T ist überarbeitungsbedürftig. Gehört eigentlich zu den Presets dazu. Aber bis ich dazu mal komme den großen Wurf zu machen, habe ich den Prigvat-Split mal mit einem Hinweis ausgestattet:

(enthalten in der kommenden v1.45) |
|
|
|
nirbhay |
Geschrieben am 29.10.2009 10:36:23
|

Mitglied
Beiträge: 40
Registriert am: 06.04.2009
|
Hallo Thomas,
wie kommst Du denn dazu, in dem Beispiel die Privattelefonie Umsatzsteuerbefreit zu behandeln? Nach meinen Informationen geht das nicht. Das findet nur bei der Bewirtung Anwendung.
|
|
|
|
mielket |
Geschrieben am 29.10.2009 19:36:00
|

Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
|
Oh, ich hatte das tatsächlich mit den Bewirtungskosten verwechselt. In dem Beispiel sollten 30% des Netto-Betrags und 30% der UST als Einnahmen-Buchung (Privatanteil) berechnet werden. Richtig?
Weshalb der Privat-Split noch einer Überarbeitung bedarf ist, weil das EÜR-Formular es eigentlich nicht mehr erlaubt, eine Einnahmen-'Gegenbuchung' mit dem Privatanteil zu machen. Sondern den Betriebs- und Privatanteil in den Feldern 1165 & 1175 aufzuführen. Zwei Ausgaben-Buchungen würden aber die Freestyle-EÜR natürlich verfälschen! Mir ist da noch keine Elegante Lösung für eingefallen... |
|
|
|
joey |
Geschrieben am 30.10.2009 16:05:23
|

Mitglied
Beiträge: 571
Registriert am: 14.03.2007
|
Zitat mielket geschrieben:
Weshalb der Privat-Split noch einer Überarbeitung bedarf ist, weil das EÜR-Formular es eigentlich nicht mehr erlaubt, eine Einnahmen-'Gegenbuchung' mit dem Privatanteil zu machen. Sondern den Betriebs- und Privatanteil in den Feldern 1165 & 1175 aufzuführen. Zwei Ausgaben-Buchungen würden aber die Freestyle-EÜR natürlich verfälschen! Mir ist da noch keine Elegante Lösung für eingefallen...
Die Steuergesetze hatten das bislang auch nicht erlaubt, aber ehe ich da noch mal so verbissen diskutieren muss wie vor 2 Jahren, schmunzeln wir mal lieber einen, ist auch oft ein Streit um des Kaisers Bart.
Die Anlage EÜR lässt sich auch von anderen Buchhaltungsprogrammen nicht mehr so gut ansteuern, da sie im Grunde so funktioniert, wie es der § 60 EStDV fordert, es werden unabhängig davon, ob Einnahmen- bzw. Ausgabebuchungen innerhalb der Gewinnermittlung, sei es nun Bilanz oder EÜR, anfallen, der steuerliche Gewinn durch entsprechende Addition und Subtraktion ermittelt, Entnahmen, steuerfreie Betriebseinnahmen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Auflösungen von Rücklagen und Ansparabschreibungen, Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen werden simpel mit + und - erfasst.
Das Ergebnis lt. EÜR ist nicht deckungsgleich mit dem Ergebnis lt. der Anlage EÜR, da diese die Korrekturen durch steuerliche Sondervorschriften einfach als Einnahmen und Ausgaben erfasst, das ist total systemwidrig. Das Formular EÜR ist im Kritikpunkt der Finanzgerichte, auch noch aus anderen Gründen heraus, es fehlt an einer entsprechenden Gesetzesermächtigung im § 60 EStDV, um es vom Bürger überhaupt abzuverlangen, vielleicht wird es schon bald abgeschafft, dann hätte man wieder etwas mehr Freiheit. |
|
|
|
starter08 |
Geschrieben am 17.05.2010 10:34:27
|

Mitglied
Beiträge: 23
Registriert am: 09.05.2008
|
Hi
Bei einer Guthabensaufladung wird aber normalerweise keine MwSt. eingewiesen. Kaufst Du im Laden eine Cash-Karte hat die keine MwSt.
Weil es ist nur wie ein Währungswechsel. Du tauschst 15 Euro flexibel verwendbares Geld in z.B. 15 Euro nur für Vodafone verwendbares Geld.
Erst die erbrachte Leistung ist MwSt. pflichtig.
|
|
|