Gewinn und Verlustrechnung
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GUCCI1974 |
Geschrieben am 24.11.2005 04:36:31
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Guten Morgen zusammen,
habe eine kurze Frage zu der Software von Easy Cash & Tax und zwar gibt es dort die Funktion für Einnahmeüberschußrechnungen zum ausdrucken, wie aber kann ich eine Gewinn und Verlustrechnung erstellen , gibt es vielleicht ein PlugIn dafür oder hat jemand hier eine Idee wo ich mir solch ein Muster anschauen kann , bei google ist mir noch nichts über dem Weg gelaufen.
bedanke mich im voraus für jeden Tipp und eure Mühe.
gruß |
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mielket |
Geschrieben am 24.11.2005 12:42:36
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Seiten Administrator
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In meiner Naivität hätte ich jetzt gedacht, das wären zwei Begriffe aus unterschiedlichen Kontexten, die dasselbe meinen. Wie müsste eine GuV im Unterschied zu einer EÜR aussehen? Und wozu wird sie gebraucht, was ist ihr Sinn? |
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Thomas R |
Geschrieben am 27.11.2005 00:47:23
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Die EÜR ist der Begriff der einfachen Buchführung. Die GuV gehört zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Die brauchen wir Gott sei Dank nicht zu machen.
Dem Grunde nach kommt das gleiche Ergebnis heraus, Die EÜR hat größere Freiheiten. Für die GuV gelten strengere Gliederungsregelungen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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GUCCI1974 |
Geschrieben am 28.11.2005 21:06:58
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Guten Abend zusammen,
vielen Dank euch beiden  aber etwas wäre immer noch, und zwar diese Mehrwertsteuerbefreiung für Existenzgründer - wie wird sowas errechnet, bis wieviel Bruttoumsatz darf man machen und wieviel Reingewinn darf erwirtschaftet werden um von der Mehrwertsteuerbefreiung gebrauch zu machen.
vielen Dank im voraus für die Mühe.
gruß
gucci |
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Thomas R |
Geschrieben am 02.12.2005 13:40:16
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Mitglied
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Registriert am: 07.03.2005
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Das gilt generell für sogenannte Kleinunternehmer, geregelt in § 19 UStG Fassung 2005:
Besteuerung der Kleinunternehmer (verkürzt)
"Die geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern
nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen
hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro
voraussichtlich nicht übersteigen wird."
Vsl. werden die Beträge ab 2006 verdoppelt. Der Nachteil soll aber nicht verschwiegen. Gerade Existenzgründer haben hohe Vorlaufkosten. Die vorsteuer daraus kann dann auch nicht gezogen werden.
Die Befreiung ist beim FA zu beantragen. Formulare dafür in der Regel auf dem Server des eigenen FA.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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