Neues zur GWG Pool AfA
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joey |
Geschrieben am 04.12.2009 12:57:30
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Hallo,
das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist heute im Bundestag beschlossen worden. Am 18.12.2009 muss der Bundesrat sein Okay geben, trotz Widerständen der Länder ist bei vielleicht geringen Modifikationen damit wohl zu rechnen.
Auswirkungen für die ECuT-Gemeinde: Die für 2009 beschlossene Pool-AfA soll wieder modifiziert werden. Eine Sofortabschreibung als GWG soll, abweichend von der jetzigen Regelung, wieder bis 410 Euro möglich sein, statt bislang bis zu der Grenze von 150 Euro. Daneben kann alternativ das Modell der Pool-AfA wie jetzt in 2009 weitergeführt werden. Wieder ein schönes hin und her. Das Steuerrecht ist die unberechenbarste aller Rechtsmaterien.
Fazit: Viel Trara um die GWG mit viel Auwand in der Praxis und erheblichen Umstellungskosten und beliebig austauschbare Politikermeinungen. Was solls, man muss damit leben.
Bearbeitet von joey am 04.12.2009 12:58:07
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joey |
Geschrieben am 13.01.2010 17:01:29
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Hallo,
ich habe in diesem thread schonmal darauf hingewiesen, dass das sogenannte "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" wieder eine Modifikation der GWG-Regelung beinhaltet. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen, das Gesetz wurde im BGBl. Teil 1 Nr. 81 am 30.12.2009 verkündet. Der Teil der die GWG betriftt ist lt. Artikel 15 des Gesetzes am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, das ist hier der 31.12.2009.
Es gibt nunmehr einen neuen § 6 (2) EStG, der wieder einen Rückgriff auf die Rechtslage bis zum VAZ 2008 beinhaltet, d.h. GWG sind, bei ansonsten gleichbleibenden Voraussetzungen, Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 Euro.
Daneben gibt es den § 6 (2a) EStG, der es den Steuerpflichtigen ermöglichen soll, die Pool-AfA alternativ anzuwenden, hierbei gelten die gleichen Regeln wie im VAZ 2009.
Beide Paragrafen sind in der Form dieses Gesetzes nach § 52 (16) Satz 14 EStG erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 enden.
Anschaffungen noch im Jahr 2009 oder bereits im Jahr 2010 müssen nun differenziert betrachtet werden. Die bisherigen bekannten Grenzwerte für GWG`s wurden aus den damals geltenden EStR abgeleitet, neue Richtlinien liegen noch nicht vor, aber es ist davon auszugehen, dass die alten Werte wieder eingeführt werden, warum soll man das Rad neu erfinden? Sollte die Anschaffung im Jahr 2010 liegen kann man wohl die alten Werte wieder benutzen. Ist die Anschaffung im Jahr 2010 kann man sowohl die eine, als auch die andere Methode wählen, aber dann wohl einheitlich. Da gibt es wohl immer noch ein paar Zweifelsfragen, die kann ich so früh im Jahr aber auch nicht lösen.
Bearbeitet von joey am 13.01.2010 20:07:30
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mielket |
Geschrieben am 15.01.2010 14:50:21
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Gut zu wissen!
Ich wünsche mir ein Gesetzt, das die Größe von Gesetzestexten begrenzt. |
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starter08 |
Geschrieben am 03.02.2011 15:02:36
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Hallo welcher Auswahlpunkt bei "Konto in E/ü-Rechn" ist für die Buchung solcher Ausgaben bis 410 Euro vorgesehen?
mfg Danke |
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MPV |
Geschrieben am 15.02.2012 10:47:26
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Zum Glück ist diese ganze Abschreibungspoolgeschichte ja schon wieder abgeschafft. |
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joey |
Geschrieben am 16.02.2012 13:14:41
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Wieso das denn? Wer hat denn den § 6 (2a) EStG abgeschafft oder außer Kraft gesetzt? |
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MPV |
Geschrieben am 16.02.2012 19:05:07
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Nein, das kam etwas missverständlich rüber. Gesetzlich nicht, aber in den meisten Unternehmen. Zumindest sind alle mir bekannten größeren Unternehmen wieder davon weggegangen und nutzen die Pool-AfA nicht mehr.
Dies stellt nur meine persönliche Meinung dar und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit!
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