bräuchte mal wieder eine Info von euch zum Buchen.
Bei der Suche zu Verpflegungspauschale habe ich nur relativ alte Beiträge gefunden (2007) und auch nicht ganz die Info, die ich benötige.
Folgendes:
Ich habe seit ein paar Monaten einen Auftrag in Köln, für den ich vor Ort sein muss.
Seit Ende August fahre ich Montagsfrüh hier los und komme Freitagabend zurück. Die Rechnungen vom Hotel buche ich ganz normal als Reiskosten, in der EÜR 08/09 in Zeile 45.
Wie sieht das aus mit der Verpflegungspauschale?
Das hier habe ich aus einem Beitrag aus 2007: "Pauschbeträge (für Reisen im Inland)
bei 24 Stunden Abwesenheit
24 Euro
bei mindestens 14 Stunden Abwesenheit
12 Euro
bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit
6 Euro"
Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass die Zahlen soweit noch stimmen.
Wie ist das nun bei mir? Kann ich für Montag bis Freitag 5 Tage á 24 Euro geltend machen, oder sind das 3 Tage 24 Euro und 2 Tage (Montag und Freitag) á 14 Euro??
Muss ich die Pauschalen taggenau buchen, dass heisst z.B. 02.11. 14,-, 03.11. 24,-, 04.11. 24,- ......... etc.?
Oder kann ich eine Aufstellung erstellen, in denen die Reisedaten aufgeführt werden, um dann einmal die Verpflegungspauschale für das Jahr zu buchen??
Ach nochwas:
Wie sieht das bei den Hotelkosten aus? Hier ist ja in der Regel das Frühstück mit drin. Angenommen ich habe jetzt ne Rechnung über 4 Übernachtungen á 80,- Euro. Muss ich da nun welchen Betrag auch immer für das Frühstück abziehen? Und wie hoch kann der dann sein? Die meisten Hotels berechnen halt die Übernachtung incl. Frühstück mit einem Preis. Da kann man dann ja drüber streiten, was das Frühstück wert ist.
Bei den Ibis-Hotels z.B. wird die Übernachtung ohne Frühstück berechnet, Frühstücksbuffet kostet dann nochmal einen 10er extra, was meiner Meinung nach schon ganz orderntlich ist, da ich eh nicht mehr als nen Brötchen und ein paar Pötte Kaffee am Morgen rein kriege. Aber das is ein anderes Thema.
Das kann ja wieder eine lustige hin- und herbucherei werden. Ich hoffe, jemand von euch hat da ein paar Tipps für mich.
ist doch alles gar nicht so schlimm, man sollte nur die Rechtsgrundlagen kennen. Zuerst mal haben wir den § (5) S. 1 Nr. 5 EStG und da steht drin dass man auch 2008 und 2009 die von dir genannten Pauschalen abziehen kann, einzeln nachgewiesene Ausgaben, wie Restaurantessen, werden seit 1996 nicht mehr anerkannt. Die gültigen Pauschalen sind:
24 h = 24 Euro
<24 h mind. 14 h = 12 Euro
<14 h mind. 8 h = 6 Euro
d.h. für dich Dienstags bis Donnerstags hast du 24 Euro Aufwand und Montags und Freitags 14 bzw. 6 Euro, d.h. es hängt davon ab, die Uhr für die Tagespauschalen beginnt zu laufen, ab dem Zeitpunkt an dem du Montags die Wohnung verlässt bzw. Freitags wieder an deiner Haustür ankommst.
Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate der Dienstreise beschränkt, d.h. für dich, dass der Abzug beschränkt ist etwa bis November 2009, danach sieht das FA deine Arbeitsstätte fiktiv als neue regelmässige Tätigkeitsstätte an und erlaubt keinen Abzug des Verpflegungsmehraufwandes als Betriebsausgabe. Kluge Leute unterbrechen dann ihre Dienstreise um eine gewisse Zeit, um einen neuen 3-Monatszeitraum zu starten.
Daneben haben wir die LStR 2008 die zu beachten sind. Hier hätten wir dann R 9.6 LStR 2008 (Verpflegungsmehraufwendungen): Da steht, dass die og. Pauschalen anzuwenden sind und dass auch keine Kürzung vorgenommen werden muss, falls im Hotel schon ein Frühstück gestellt wird, das hat auf die Verpflegungspauschale keinen Einfluss. Es bleibt dir überlassen, ob du die Pauschalen täglich oder in einer Summe buchst, es ist lediglich vorgeschrieben, dass Reisekosten auf einem separaten Konto gebucht werden müssen, nicht etwa "übige Betriebsausgaben", damit im Falle einer Prüfung die Angaben leichter nachvollzogen werden können.
Daneben haben wir R 9.7 LStR 2008 (Übernachtungskosten): Da steht nun, dass die Übernachtungskosten um darin enthaltene Kosten für Verpflegung zu kürzen sind, soweit sie separat ausgewiesen sind, s. z.B. Ibis, sind die Kosten nicht separat ausgewiesen, so ist die Rechnung bei Gestellung eines Frühstücks pauschal um 20 % und bei Gestellung eines Mittags- oder Abendessens pauschal um jeweils 40 % des für den Tag anzuwendenden Pauschalbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen zu kürzen. Der verbleibende Betrag sind dann die Übernachtungskosten.
Soweit sollte jetzt alles klar sein.
Bearbeitet von joey am 09.12.2009 11:03:39
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?