Betriebseinnahme ohne Umsätze/ aus Umsätze???
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means |
Geschrieben am 28.12.2009 14:55:18
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Mitglied
Beiträge: 4
Registriert am: 06.04.2009
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Wo ist hier der Unterschied? Versteh es leider nicht.
a) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus §19 Abs. 3 Nr. 1 und 2
b ) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer aus Umsätze gemäß §19 Abs. 3 Nr. 1 und 2
Atelier van den Hoogen
... der etwas andere Maler
Airbrush, Grafikdesign, Malerarbeiten, Restaurationen uvm.
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Spok |
Geschrieben am 28.12.2009 19:12:36
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Mitglied
Beiträge: 1
Registriert am: 28.12.2009
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Hallo,
haargenau dieselbe Frage plagt mich auch gerade. Ich habe mich gefragt, ob es vielleicht damit etwas zu tun hat:
a) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus § 19..., wenn man unter der Grenze für das laufende Jahr von 50.000 € liegt, aber die Untergrenze von 17.500 € schon überschreitet
und
b ) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer, wenn man also nach § 19... noch unter der Grenze von 17.500 € liegt und man damit unter die Kleinunternehmerregelung fällt ???
Nur so eine Idee, würde mich über jeden sachdienlichen Hinweis freuen!
Es grüßt Spok
Bearbeitet von Spok am 28.12.2009 19:14:01
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kkaldrac |
Geschrieben am 06.01.2010 14:29:49
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Mitglied
Beiträge: 5
Registriert am: 02.05.2009
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Hallo,
damit habe ich mich auch auseinander gesetzt und bin zu folgenden Schluss gekommen:
a) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus $19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2
und
b ) Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer aus Umsätzen gemäß $19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2
Diese Differenzierung ist für die Zeilen 7 und 8 im Formular für die Einkommenüberschussrechnung 2008 erforderlich. 7 ergibt sich aus a) + b ) und Zeile 8 sind Einnahmen nur gemäß b )
Im Normalfall kann man alles unter b ) buchen. Lediglich steuerbefreite Einnahmen aus Tätigkeiten als Versicherungsmakler, aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und aus Heilberufe müssen als unter a) gebucht werden.
... soweit meine Schlüsse |
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resu |
Geschrieben am 08.01.2010 21:13:47
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 08.01.2010
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Hallo,
ist so nicht ganz richtig.
Siehe hier: http://mediafon.de/ratgeber_detailtext.php3?si=4b477bb1bf7b1&id=40e97c1e716c5&ref=h_40e5741d2dbd1 |
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kkaldrac |
Geschrieben am 08.01.2010 21:56:26
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Mitglied
Beiträge: 5
Registriert am: 02.05.2009
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... habe noch mal nachgelesen (Deine Quelle + "Praxishandbuch Buchführung und Steuern" ) . Die Quellen widersprechen sich nicht und das oben beschriebe Vorgehen, scheint mir weiterhin richtig!
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resu |
Geschrieben am 09.01.2010 15:32:35
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 08.01.2010
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"Im Normalfall kann man alles unter b ) buchen." ... dies ist falsch.
Im Normalfall kann man alles unter a ) buchen. ... so ist es richtig |
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kkaldrac |
Geschrieben am 11.01.2010 08:42:47
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Beiträge: 5
Registriert am: 02.05.2009
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danke resu, der Teufel liegt im Detail und den habe ich nicht gesehen!
Meine Schlüsse waren wohl falsch!
Umsätze gemäß $19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 sind genau die Umsätze, die steuerbefreit sind, damit gilt wohl eher:
Im Normalfall kann man alles unter a) buchen. Lediglich steuerbefreite Einnahmen aus Tätigkeiten z.B. als Versicherungsmakler, aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und aus Heilberufen müssen unter b ) gebucht werden.
In die EÜR muss dann a) + b ) in die Zeile 7 eingetragen werden und b ) in Zeile 8. (Wie es in der Ansicht Formulare > EÜR-Rechnung in EasyCash&Tax auch dargestellt wird). |
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nassauer4321 |
Geschrieben am 12.12.2010 20:17:10
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Beiträge: 7
Registriert am: 11.11.2010
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Was ist denn jetzt die richige Antwort.
Auf welches Konto kommen die normalen Einnahmen? |
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kkaldrac |
Geschrieben am 12.12.2010 22:37:53
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Beiträge: 5
Registriert am: 02.05.2009
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Im Normalfall immer unter a buchen!
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