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Umsatzsteuer-AfA
clauss00
Hallo!
Bei meiner Suche bin ich zu meinem Problem nicht fündig geworden.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung bin ich auf das Problem der Umsatzsteuer-AfA gestoßen. Das Fahrzeug wurde im Juli 2004 angeschafft, Vorsteuer wurde gezogen. Im Jahr 2009 liegt der Privatanteil 60%. Kann ich anteilsmäßig die Umsatzsteuer-AfA in Anspruch nehmen?

Vielen Dank
 
joey
Hallo,

jetzt muss ich auch mal ne Frage stellen. Was verstehst du unter Umsatzsteuer-AfA? Sagt mir jetzt erstmal gar nichts.Cool
 
clauss00
Hallo joey!
In Erläuterungen zur Steuerberechnung fand ich den Begriff Umsatzsteuer-AfA in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, weiß aber nicht, ob ich diese so ansetzen kann.
"Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist neben den laufenden Kosten auch die Abschreibung für den Pkw. Für die Umsatzsteuer ist aber statt der »Einkommensteuer-AfA« die »Umsatzsteuer-AfA« anzusetzen.
Die Nettoanschaffungskosten werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) verteilt."
 
joey

Zitat

clauss00 geschrieben:
Hallo joey!
In Erläuterungen zur Steuerberechnung fand ich den Begriff Umsatzsteuer-AfA in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, weiß aber nicht, ob ich diese so ansetzen kann.
"Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist neben den laufenden Kosten auch die Abschreibung für den Pkw. Für die Umsatzsteuer ist aber statt der »Einkommensteuer-AfA« die »Umsatzsteuer-AfA« anzusetzen.
Die Nettoanschaffungskosten werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) verteilt."


Ach so dat, hatte ich zwar schon vermutet, aber o.k., in der ESt wird der PKW über 6 Jahre abgeschrieben, in der USt wird der Wert entsprechend § 15 a UStG, das ist eine Korrekturvorschrift bei geänderter wirtschaftlicher Nutzung eines Wirtschaftsgutes, bei den unentgeltlichen Wertabgaben berücksichtigt. Hier beträgt der Änderungszeitraum bei bewegl. WGen 5 Jahre, daher kommen dann auch die 60 Monate, ist irgendwo was für Kenner der Materie.

Solltest du jetzt den PKW im Jahr 2004 angeschafft haben, dann müsstest du entsprechend noch ein paar Restmonate AfA übrighaben in 2009, wie gesagt für die USt, der Wagen selbst ist ja für die ESt noch bis 2010 abzuschreiben.

Da ist es jetzt die Frage, ob du das so schon gehandhabt hast, dann setzt du jetzt für die umsatzerliche unentgeltliche Wertabgabe die Restmonate 2009 an und für die einkommensteuerliche Privatentnahme die volle Jahres-AfA für 2009. Jaja, so "leicht" ist das mit dem Steuerrecht. Ich hoffe mal Mielket kriegt nicht gleich den 1. Jahreskoller, wenn noch Fragen sind, wovon ich ausgehe, kannst du dich ja wieder melden.

Grüsse joey
 
clauss00
Hallo joey!
Vielen Dank! Ich habe nur noch 1 Frage dazu:
-gibt es weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuer-AfA(z.B. Fahrtenbuch, Anteil der Privatnutzung)

Vielen Dank
clauss00
 
joey

Zitat

clauss00 geschrieben:
Hallo joey!
Vielen Dank! Ich habe nur noch 1 Frage dazu:
-gibt es weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuer-AfA(z.B. Fahrtenbuch, Anteil der Privatnutzung)



Klar, Fahrtenbuch etc., ansonsten kannst du bei 50 % Privatnutzung und weniger ja auch nicht die 1 % Regel nutzen.
Bearbeitet von joey am 18.01.2010 16:48:50
 
clauss00
Kann ich die Umsatzsteuer-AfA auch nutzen, wenn der Privatanteil über 50%liegt?
 
joey

Zitat

clauss00 geschrieben:
Kann ich die Umsatzsteuer-AfA auch nutzen, wenn der Privatanteil über 50%liegt?


Wenn du die Fahrtenbuch-Methode wählst, dann musst du auch anteilig prozentual die Kosten der AfA mit als Entnahme/unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen. Das enfällt selbstredend bei der 1 % Regel. Du hast also Fahrtenbuch und 60 % Privatanteil, also korrigierst du 60 % der betrieblichen AfA als Privatentnahme,

Ansonsten weiss ich nicht, warum du dich über das Thema so freust, es ist doch irgendwie blöd etwas für die USt anders machen zu müssen als für die ESt. Das ist dir doch schon klar.

Grüsse joey
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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