Umsatzsteuer-AfA
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clauss00 |
Geschrieben am 04.01.2010 13:44:12
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Hallo!
Bei meiner Suche bin ich zu meinem Problem nicht fündig geworden.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung bin ich auf das Problem der Umsatzsteuer-AfA gestoßen. Das Fahrzeug wurde im Juli 2004 angeschafft, Vorsteuer wurde gezogen. Im Jahr 2009 liegt der Privatanteil 60%. Kann ich anteilsmäßig die Umsatzsteuer-AfA in Anspruch nehmen?
Vielen Dank |
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joey |
Geschrieben am 05.01.2010 17:00:53
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Hallo,
jetzt muss ich auch mal ne Frage stellen. Was verstehst du unter Umsatzsteuer-AfA? Sagt mir jetzt erstmal gar nichts. |
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clauss00 |
Geschrieben am 05.01.2010 17:34:48
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Hallo joey!
In Erläuterungen zur Steuerberechnung fand ich den Begriff Umsatzsteuer-AfA in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, weiß aber nicht, ob ich diese so ansetzen kann.
"Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist neben den laufenden Kosten auch die Abschreibung für den Pkw. Für die Umsatzsteuer ist aber statt der »Einkommensteuer-AfA« die »Umsatzsteuer-AfA« anzusetzen.
Die Nettoanschaffungskosten werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) verteilt." |
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joey |
Geschrieben am 05.01.2010 20:21:07
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Zitat clauss00 geschrieben:
Hallo joey!
In Erläuterungen zur Steuerberechnung fand ich den Begriff Umsatzsteuer-AfA in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, weiß aber nicht, ob ich diese so ansetzen kann.
"Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist neben den laufenden Kosten auch die Abschreibung für den Pkw. Für die Umsatzsteuer ist aber statt der »Einkommensteuer-AfA« die »Umsatzsteuer-AfA« anzusetzen.
Die Nettoanschaffungskosten werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) verteilt."
Ach so dat, hatte ich zwar schon vermutet, aber o.k., in der ESt wird der PKW über 6 Jahre abgeschrieben, in der USt wird der Wert entsprechend § 15 a UStG, das ist eine Korrekturvorschrift bei geänderter wirtschaftlicher Nutzung eines Wirtschaftsgutes, bei den unentgeltlichen Wertabgaben berücksichtigt. Hier beträgt der Änderungszeitraum bei bewegl. WGen 5 Jahre, daher kommen dann auch die 60 Monate, ist irgendwo was für Kenner der Materie.
Solltest du jetzt den PKW im Jahr 2004 angeschafft haben, dann müsstest du entsprechend noch ein paar Restmonate AfA übrighaben in 2009, wie gesagt für die USt, der Wagen selbst ist ja für die ESt noch bis 2010 abzuschreiben.
Da ist es jetzt die Frage, ob du das so schon gehandhabt hast, dann setzt du jetzt für die umsatzerliche unentgeltliche Wertabgabe die Restmonate 2009 an und für die einkommensteuerliche Privatentnahme die volle Jahres-AfA für 2009. Jaja, so "leicht" ist das mit dem Steuerrecht. Ich hoffe mal Mielket kriegt nicht gleich den 1. Jahreskoller, wenn noch Fragen sind, wovon ich ausgehe, kannst du dich ja wieder melden.
Grüsse joey |
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clauss00 |
Geschrieben am 10.01.2010 11:33:03
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Hallo joey!
Vielen Dank! Ich habe nur noch 1 Frage dazu:
-gibt es weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuer-AfA(z.B. Fahrtenbuch, Anteil der Privatnutzung)
Vielen Dank
clauss00 |
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joey |
Geschrieben am 11.01.2010 13:38:40
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Zitat clauss00 geschrieben:
Hallo joey!
Vielen Dank! Ich habe nur noch 1 Frage dazu:
-gibt es weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuer-AfA(z.B. Fahrtenbuch, Anteil der Privatnutzung)
Klar, Fahrtenbuch etc., ansonsten kannst du bei 50 % Privatnutzung und weniger ja auch nicht die 1 % Regel nutzen.
Bearbeitet von joey am 18.01.2010 17:48:50
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clauss00 |
Geschrieben am 18.01.2010 17:37:51
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Kann ich die Umsatzsteuer-AfA auch nutzen, wenn der Privatanteil über 50%liegt? |
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joey |
Geschrieben am 18.01.2010 17:48:10
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Zitat clauss00 geschrieben:
Kann ich die Umsatzsteuer-AfA auch nutzen, wenn der Privatanteil über 50%liegt?
Wenn du die Fahrtenbuch-Methode wählst, dann musst du auch anteilig prozentual die Kosten der AfA mit als Entnahme/unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen. Das enfällt selbstredend bei der 1 % Regel. Du hast also Fahrtenbuch und 60 % Privatanteil, also korrigierst du 60 % der betrieblichen AfA als Privatentnahme,
Ansonsten weiss ich nicht, warum du dich über das Thema so freust, es ist doch irgendwie blöd etwas für die USt anders machen zu müssen als für die ESt. Das ist dir doch schon klar.
Grüsse joey |
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