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Umsatzsteuer-AfA
clauss00
Hallo!
Bei meiner Suche bin ich zu meinem Problem nicht fündig geworden.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung bin ich auf das Problem der Umsatzsteuer-AfA gestoßen. Das Fahrzeug wurde im Juli 2004 angeschafft, Vorsteuer wurde gezogen. Im Jahr 2009 liegt der Privatanteil 60%. Kann ich anteilsmäßig die Umsatzsteuer-AfA in Anspruch nehmen?

Vielen Dank
 
joey
Hallo,

jetzt muss ich auch mal ne Frage stellen. Was verstehst du unter Umsatzsteuer-AfA? Sagt mir jetzt erstmal gar nichts.Cool
 
clauss00
Hallo joey!
In Erläuterungen zur Steuerberechnung fand ich den Begriff Umsatzsteuer-AfA in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, weiß aber nicht, ob ich diese so ansetzen kann.
"Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist neben den laufenden Kosten auch die Abschreibung für den Pkw. Für die Umsatzsteuer ist aber statt der »Einkommensteuer-AfA« die »Umsatzsteuer-AfA« anzusetzen.
Die Nettoanschaffungskosten werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) verteilt."
 
joey

Zitat

clauss00 geschrieben:
Hallo joey!
In Erläuterungen zur Steuerberechnung fand ich den Begriff Umsatzsteuer-AfA in Bezug auf die Fahrzeugnutzung, weiß aber nicht, ob ich diese so ansetzen kann.
"Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist neben den laufenden Kosten auch die Abschreibung für den Pkw. Für die Umsatzsteuer ist aber statt der »Einkommensteuer-AfA« die »Umsatzsteuer-AfA« anzusetzen.
Die Nettoanschaffungskosten werden auf einen Zeitraum von fünf Jahren (60 Monate) verteilt."


Ach so dat, hatte ich zwar schon vermutet, aber o.k., in der ESt wird der PKW über 6 Jahre abgeschrieben, in der USt wird der Wert entsprechend § 15 a UStG, das ist eine Korrekturvorschrift bei geänderter wirtschaftlicher Nutzung eines Wirtschaftsgutes, bei den unentgeltlichen Wertabgaben berücksichtigt. Hier beträgt der Änderungszeitraum bei bewegl. WGen 5 Jahre, daher kommen dann auch die 60 Monate, ist irgendwo was für Kenner der Materie.

Solltest du jetzt den PKW im Jahr 2004 angeschafft haben, dann müsstest du entsprechend noch ein paar Restmonate AfA übrighaben in 2009, wie gesagt für die USt, der Wagen selbst ist ja für die ESt noch bis 2010 abzuschreiben.

Da ist es jetzt die Frage, ob du das so schon gehandhabt hast, dann setzt du jetzt für die umsatzerliche unentgeltliche Wertabgabe die Restmonate 2009 an und für die einkommensteuerliche Privatentnahme die volle Jahres-AfA für 2009. Jaja, so "leicht" ist das mit dem Steuerrecht. Ich hoffe mal Mielket kriegt nicht gleich den 1. Jahreskoller, wenn noch Fragen sind, wovon ich ausgehe, kannst du dich ja wieder melden.

Grüsse joey
 
clauss00
Hallo joey!
Vielen Dank! Ich habe nur noch 1 Frage dazu:
-gibt es weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuer-AfA(z.B. Fahrtenbuch, Anteil der Privatnutzung)

Vielen Dank
clauss00
 
joey

Zitat

clauss00 geschrieben:
Hallo joey!
Vielen Dank! Ich habe nur noch 1 Frage dazu:
-gibt es weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuer-AfA(z.B. Fahrtenbuch, Anteil der Privatnutzung)



Klar, Fahrtenbuch etc., ansonsten kannst du bei 50 % Privatnutzung und weniger ja auch nicht die 1 % Regel nutzen.
Bearbeitet von joey am 18.01.2010 17:48:50
 
clauss00
Kann ich die Umsatzsteuer-AfA auch nutzen, wenn der Privatanteil über 50%liegt?
 
joey

Zitat

clauss00 geschrieben:
Kann ich die Umsatzsteuer-AfA auch nutzen, wenn der Privatanteil über 50%liegt?


Wenn du die Fahrtenbuch-Methode wählst, dann musst du auch anteilig prozentual die Kosten der AfA mit als Entnahme/unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen. Das enfällt selbstredend bei der 1 % Regel. Du hast also Fahrtenbuch und 60 % Privatanteil, also korrigierst du 60 % der betrieblichen AfA als Privatentnahme,

Ansonsten weiss ich nicht, warum du dich über das Thema so freust, es ist doch irgendwie blöd etwas für die USt anders machen zu müssen als für die ESt. Das ist dir doch schon klar.

Grüsse joey
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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