Sondervorauszahlung
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conviva |
Geschrieben am 06.01.2010 12:07:37
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Mitglied
Beiträge: 75
Registriert am: 07.11.2007
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Hallo,
Frage an mielket:
In den neueren Versionen habe ich unter Einstellungen ->
Allgemein das Feld Sondervorauszahlungen gefunden.
Bei Eingabe meiner Sondervorauszahlung sehe ich allerdings
keine Brücksichtigung bei testweisem Ausdruck der UST Jahres-
erklärung.
Wo wird dieser Beitrag berücksichtigt?
Gruss
Conviva
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mielket |
Geschrieben am 07.01.2010 10:24:42
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Im UStVA-Formular für Dezember (Menüpunkt Formulare). |
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gravima |
Geschrieben am 05.02.2010 22:49:29
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 05.02.2010
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Ich habe erst in 2009 mein Gewerbe angemeldet und habe gleichtzeitig eine Dauerfristverlängerung beantragt. Nun lese ich heute dieses:
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Monatsmelder sind nämlich verpflichtet, eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast zu leisten. Genau wie die Voranmeldung muss die Sondervorauszahlung eigenhändig bis zum 10. Februar jeden Jahres berechnet und ans Finanzamt abgeführt werden. Und dies geschieht mit demselben Formular wie die Dauerfristverlängerung, auf der es verwirrenderweise heißt: „Der Antrag auf Dauerfristverlängerung ist nicht zu stellen, wenn … bereits gewährt.“
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Ich habe auch bei meinen Steuerberater nachgefragt. Nun muss ich also ausrechnen was ich in 2009 an USt abgeführt habe, den Betrag auf 12 Monate hochrechnen und dann 1/11 davon als neuen Betrag für die monatliche Sondervorauszahlung bis zum 10.02. melden.
Ist das richtig? Die Berechnung stellt für mich kein Problem dar - aber wie kann ich das Ergebnis mit EC&T denn an das Finanzamt melden? Muss ich ein Formular ausdrucken oder geht das auch über Elster?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Gruß,
Steffen
Bearbeitet von gravima am 05.02.2010 22:51:13
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conviva |
Geschrieben am 06.02.2010 01:27:17
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Mitglied
Beiträge: 75
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Alles was an UST für 2009 angefallen ist, wobei bei der Abgabe der UST für Dezember die Sondervorauszahlung im Feld 39 der Umsatzsteuervoranmeldung abgezogen wird.
( wird in Easy eingetragen unter 'Einstellungen -> Allgemein' und taucht dann
automatisch in der UST-Voranmeldung für 12/09 auf.)
Dann werden alle Beträge der Voranmeldungen zusammengezählt,
zuzüglich der Summe der Sondervorauszahlung und davon 1/11
als neue Sondervorauszahlung für 2010 genommen.
Beispiel:

Diese wird dann über Elster mitgeteilt, unter 'Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung'.

Beides, UST-Voranmeldung (12/09) und Sondervorauszahlung zum 10.02.2010,
wenn man bereits eine Fristverlängerung hat.
Wurde der Antrag auf Dauerfristverlängerung bereits einmal gestellt,
ist ein erneuter Antrag nicht mehr erforderlich, also das Kästchen
freilassen bei 'Antrag auf Fristverlängerung'.
Vierteljährliche Zahler können eine Dauerfristverlängerung beantragen,
brauchen aber keine Sondervorauszahlung leisten.
Gruss
Conviva
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mielket |
Geschrieben am 08.02.2010 19:09:07
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Seiten Administrator
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Feine Zusammenfassung! Sollte ich mal in die Doku übernehmen...
Mir schwebt ja noch ein Dauerfristverlängerungs-Plugin vor, das die Zahlungen automatisch macht und auch den neuen Betrag berechnet. |
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joey |
Geschrieben am 09.02.2010 12:17:37
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Ja, ist schon gut gemacht. Aber natürlich kennt das Finanzamt die Vorauszahlungen und berechnet maschinell schon mal die fällige Sondervorauszahlung und bei gegebener Einzugsermächtigung zieht sie diese auch ohne Anmeldung ein. Das wichtigste ist also der Antrag auf die Dauerfristverlängerung und nicht die Berechnerei.
Bearbeitet von joey am 09.02.2010 12:20:15
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mielket |
Geschrieben am 11.02.2010 06:17:37
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Seiten Administrator
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Es soll ja noch andere Leute außer mir geben, die dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilen...  |
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joey |
Geschrieben am 11.02.2010 12:58:20
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Zitat mielket geschrieben:
Es soll ja noch andere Leute außer mir geben, die dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilen... 
Die lässt sich ja auf Steuerarten beschränken. Bei der USt meldest du ja selbst an und weisst daher, was du zahlen musst und willst, warum lässt du es dann nicht abbuchen und hast keine Probleme mit der Fälligkeit? Ich sehe da nicht das grosse Problem und prinzipielle Entscheidungen, naja, das kann ja jeder halten wie er will. |
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