30.10.2025 22:51:41
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 4

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,269
· Neuestes Mitglied: Maluth
Foren Themen
Neueste Themen
· Auswerung/Selektion
· Kontoführungsgebühr
· Automatische Buchungen
· Die Sache mit der E-...
· eBay gemäß Artikel...
Heißeste Themen
· Auswerung/Selektion [4]
Thema ansehen
   Thema drucken
abgelaufenes MHD
Lyniel
hi,

ich habe da nochmal eine Frage zu Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD.

habe dazu im Forum schon folgenden Beitrag gefunden aber nicht so recht verstanden was das FA nun der Uta geraten hat wie sie ihren verdorbenen Fisch verbuchen soll.Ich gehe auch davon aus das sie nur EÜR macht und keine Bilanzbuchhaltung wie ich.

Zitat

Uta geschrieben:
Vielen Dank, für diese unerwartet zahlreichen Hilfeleistungen!!!

Ich habe inzwischen beim FA nachgefragt.

Meine Frage bezog sich eigentlich wirklich auf das buchungstechnische Problem und das habe ich, laut denen bei der einfachen Buchführung gar nicht! Nur bei der bilanzierenden Buchhaltung muß ich ja jedem Buchwert einen Gegenwert zuordnen.
Also die vom FA meinten auch, daß nicht verkaufte Ware eben meinen Gewinn mindere und das ist auch schon alles.


Wenn ich wie es hier von anderen Mitgliedern beschrieben wurde einfach den Preis vom Verderb auf dem Verkaufspreis umlegen würde, dann würde bald keiner mehr Fisch bei mir kaufen. So kann es ja nicht funktionieren. Wenn ich 20 Fische wegwerfen muss kann ich mir die unmöglich ans Bein streichen, dann kann ich den Laden auch dicht machen.
Ich würde es eher so sehen, dass ich ein Konto anlege und es verbuche wie eine Privatentnahme nur das das Konto eben Warenminderung wg MHD heißt oder sowas in der Art. Denn die Ware verschwindet ja definitiv aus dem Bestand und ist somit ja nicht mehr im Inventar. Es gibt auch immer einen Beleg wenn ich etwas vernichtet habe.

Wäre euch trotzdem dankbar für weitere Hilfestellung.

Gruß Lyn
 
joey
Hallo Lyniel,

du machst also eine Bilanz und willst hier in einem EÜR-Forum wissen, wie man verdorbene Fische bucht? Das erscheint mir zwar nicht schlüssig, aber ausnahmsweise will ich dir darauf auch antworten, weil das fast schon wieder originell ist.

Sowohl Bilanzierer als auch EÜR-"Buchhalter" buchen Waren auf Wareneingang, Wareneinsatz, wie immer sie es bezeichnen mögen. Verdirbt die Ware, wie in deinem Fall der Fisch, oder verschnitzt sich der Schreiner bei einem Stück und verbrennt den Kanten oder, oder, oder, dann muss man buchhalterisch nichts anderes machen um zu einem Verlust zu kommen, auch keine Abschreibung. Die Kosten sind einmal enstanden und stehen in der GuV-Rechnung (Bilanz) und in der EÜR als Betriebsausgaben. Abschreibungen wären nur nowendig bei Bilanzierern wenn die unbrauchbaren Waren am Inventurstichtag noch vorhanden wären und bewertet werden müssten, das ist bei deinen Fischen nicht der Fall. Buchhalterisch musst du nichts veranlassen. Deinem Materialeinsatz stehen die tatsächlichen Erlöse gegenüber und damit hast du dein Ergebnis.

Hoffe gedient zu haben, aber beim nächstenmal lässt du die EÜR-Leute wieder zum Zug, das ist schon Sinn und Zweck des Forums. Grüsse joey
 
buch-hal-tung
Mit anderen, ganz einfachen Worten: Entgangener Gewinn ist Verlust genug Wink
 
joey
Ach, da hats noch einer verstanden.Cool
 
buch-hal-tung

Zitat

joey geschrieben:
Ach, da hats noch einer verstanden.Cool


Das spricht für das Können des Lehrers, komplizierte Sachverhalte so darzustellen, dass auch Laiinnen sie verstehen Cool

So ganz habe ich es aber doch noch nicht kapiert bzw. hat sich eine neue Frage aufgetan:

Wie kann das FA sicher gehen, dass mir der Fisch nicht schlecht geworden ist, sondern ich ihn gegessen habe und mir dadurch quasi die MwSt. "zurückerschlichen" habe (da der Fisch ja dann nur noch "Privatvergnügen" war)? Und wenn diese Frage bei einer Prüfung auftaucht, wer ist dann in der Beweispflicht?
 
joey
Na, wer schon, so ein Klugscheisser wie du natürlich.ShockGrin
 
buch-hal-tung
nadanndankefürsgespräch
 
joey
So wie man in den Wald hineinruft, so schallts halt hinaus, wenigstens ein Einzeiler.Wink Als würde ich hier klare Sachverhalte komplizieren.Pfft

Naja, jedenfalls gibt es Pauschalen für den Eigenverbrauch/unentgeltliche Wertabgabe von Lebensmittelhändlern durch die Finanzämter, die sichern die sich schon mal auf jeden Fall. Da ist nicht viel mit um die Umsatzsteuer herumdrücken.

aufgeräumte Grüsse, joey.
Bearbeitet von joey am 02.02.2010 18:40:30
 
buch-hal-tung

Zitat

joey geschrieben:
Als würde ich hier klare Sachverhalte komplizieren.Pfft



Meine Antwort weiter oben war eigentlich anders herum gemeint, aber wahrscheinlich habe ich mich mal wieder kompliziert ausgedrückt Wink

Das mit den Pauschalen-Listen dachte ich mir schon (wusste es aber nicht genau), verhält sich wahrscheinlich ähnlich wie mit Trinkgeldern. Grin

Sei's drum... Ich bin Europas unfreundlichster Kohlenhändler und von daher weder von Eigenverbrauch durch Aufessen noch von Trinkgeld betroffen... Pfft

Danke für die Erklärung und einen angenehmen Tag noch Smile
 
joey
Ich denke auch, dass ich dein Schreiben wohl im ersten Moment etwas falsch verstanden habe und damit war meine Reaktion wohl auch etwas zu heftig. Also, von meiner Seite aus nix für ungut. Ironie ist manchmal schwer zu erkennen.ShockGrin
 
buch-hal-tung
Smile
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

32,406,107 eindeutige Besuche