abgelaufenes MHD
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Lyniel |
Geschrieben am 14.01.2010 19:56:47
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hi,
ich habe da nochmal eine Frage zu Lebensmitteln mit abgelaufenem MHD.
habe dazu im Forum schon folgenden Beitrag gefunden aber nicht so recht verstanden was das FA nun der Uta geraten hat wie sie ihren verdorbenen Fisch verbuchen soll.Ich gehe auch davon aus das sie nur EÜR macht und keine Bilanzbuchhaltung wie ich.
Zitat Uta geschrieben:
Vielen Dank, für diese unerwartet zahlreichen Hilfeleistungen!!!
Ich habe inzwischen beim FA nachgefragt.
Meine Frage bezog sich eigentlich wirklich auf das buchungstechnische Problem und das habe ich, laut denen bei der einfachen Buchführung gar nicht! Nur bei der bilanzierenden Buchhaltung muß ich ja jedem Buchwert einen Gegenwert zuordnen.
Also die vom FA meinten auch, daß nicht verkaufte Ware eben meinen Gewinn mindere und das ist auch schon alles.
Wenn ich wie es hier von anderen Mitgliedern beschrieben wurde einfach den Preis vom Verderb auf dem Verkaufspreis umlegen würde, dann würde bald keiner mehr Fisch bei mir kaufen. So kann es ja nicht funktionieren. Wenn ich 20 Fische wegwerfen muss kann ich mir die unmöglich ans Bein streichen, dann kann ich den Laden auch dicht machen.
Ich würde es eher so sehen, dass ich ein Konto anlege und es verbuche wie eine Privatentnahme nur das das Konto eben Warenminderung wg MHD heißt oder sowas in der Art. Denn die Ware verschwindet ja definitiv aus dem Bestand und ist somit ja nicht mehr im Inventar. Es gibt auch immer einen Beleg wenn ich etwas vernichtet habe.
Wäre euch trotzdem dankbar für weitere Hilfestellung.
Gruß Lyn |
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joey |
Geschrieben am 15.01.2010 14:36:13
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Hallo Lyniel,
du machst also eine Bilanz und willst hier in einem EÜR-Forum wissen, wie man verdorbene Fische bucht? Das erscheint mir zwar nicht schlüssig, aber ausnahmsweise will ich dir darauf auch antworten, weil das fast schon wieder originell ist.
Sowohl Bilanzierer als auch EÜR-"Buchhalter" buchen Waren auf Wareneingang, Wareneinsatz, wie immer sie es bezeichnen mögen. Verdirbt die Ware, wie in deinem Fall der Fisch, oder verschnitzt sich der Schreiner bei einem Stück und verbrennt den Kanten oder, oder, oder, dann muss man buchhalterisch nichts anderes machen um zu einem Verlust zu kommen, auch keine Abschreibung. Die Kosten sind einmal enstanden und stehen in der GuV-Rechnung (Bilanz) und in der EÜR als Betriebsausgaben. Abschreibungen wären nur nowendig bei Bilanzierern wenn die unbrauchbaren Waren am Inventurstichtag noch vorhanden wären und bewertet werden müssten, das ist bei deinen Fischen nicht der Fall. Buchhalterisch musst du nichts veranlassen. Deinem Materialeinsatz stehen die tatsächlichen Erlöse gegenüber und damit hast du dein Ergebnis.
Hoffe gedient zu haben, aber beim nächstenmal lässt du die EÜR-Leute wieder zum Zug, das ist schon Sinn und Zweck des Forums. Grüsse joey |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 01.02.2010 17:04:00
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Mit anderen, ganz einfachen Worten: Entgangener Gewinn ist Verlust genug  |
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joey |
Geschrieben am 01.02.2010 20:28:44
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Ach, da hats noch einer verstanden. |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 01.02.2010 22:36:11
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Zitat joey geschrieben:
Ach, da hats noch einer verstanden.
Das spricht für das Können des Lehrers, komplizierte Sachverhalte so darzustellen, dass auch Laiinnen sie verstehen 
So ganz habe ich es aber doch noch nicht kapiert bzw. hat sich eine neue Frage aufgetan:
Wie kann das FA sicher gehen, dass mir der Fisch nicht schlecht geworden ist, sondern ich ihn gegessen habe und mir dadurch quasi die MwSt. "zurückerschlichen" habe (da der Fisch ja dann nur noch "Privatvergnügen" war)? Und wenn diese Frage bei einer Prüfung auftaucht, wer ist dann in der Beweispflicht? |
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joey |
Geschrieben am 01.02.2010 23:41:59
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Na, wer schon, so ein Klugscheisser wie du natürlich.  |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 02.02.2010 17:24:49
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nadanndankefürsgespräch |
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joey |
Geschrieben am 02.02.2010 19:34:16
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So wie man in den Wald hineinruft, so schallts halt hinaus, wenigstens ein Einzeiler. Als würde ich hier klare Sachverhalte komplizieren.
Naja, jedenfalls gibt es Pauschalen für den Eigenverbrauch/unentgeltliche Wertabgabe von Lebensmittelhändlern durch die Finanzämter, die sichern die sich schon mal auf jeden Fall. Da ist nicht viel mit um die Umsatzsteuer herumdrücken.
aufgeräumte Grüsse, joey.
Bearbeitet von joey am 02.02.2010 19:40:30
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 03.02.2010 12:34:12
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Zitat joey geschrieben:
Als würde ich hier klare Sachverhalte komplizieren.
Meine Antwort weiter oben war eigentlich anders herum gemeint, aber wahrscheinlich habe ich mich mal wieder kompliziert ausgedrückt 
Das mit den Pauschalen-Listen dachte ich mir schon (wusste es aber nicht genau), verhält sich wahrscheinlich ähnlich wie mit Trinkgeldern. 
Sei's drum... Ich bin Europas unfreundlichster Kohlenhändler und von daher weder von Eigenverbrauch durch Aufessen noch von Trinkgeld betroffen... 
Danke für die Erklärung und einen angenehmen Tag noch  |
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joey |
Geschrieben am 05.02.2010 14:40:07
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Ich denke auch, dass ich dein Schreiben wohl im ersten Moment etwas falsch verstanden habe und damit war meine Reaktion wohl auch etwas zu heftig. Also, von meiner Seite aus nix für ungut. Ironie ist manchmal schwer zu erkennen.  |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 05.02.2010 15:03:10
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