Umsatzsteuerrückerstattung bei Neuerwerb PKW
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klingpil |
Geschrieben am 09.02.2010 17:48:19
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Hallo Ihr Steuerfüchse,
gebt mir bitte einen Tip, in welches Konto ich einen Neuerwerb des PKW einbuchen kann, damit die Umsatzsteuervoranmeldung die Mehrwertsteuer ausgibt und ich diese zurückbekomme. Als normale Betriebsausgabe kann ich es nicht buchen, da dann die Gesamtsumme gewinnschmälernd wirkt. Kann ich unter ans "FA gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer" nur die Umsatzsteuer angeben, oder unter "sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben"? Oder gibt es im Programm noch ein anderes Konto für diesen Fall. Irgendwie muss es doch möglich sein, das Anlagevermögen einzubuchen, ohne gewinnschmälernd zu wirken.
Danke
Rainer
Bearbeitet von klingpil am 09.02.2010 18:39:25
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nirbhay |
Geschrieben am 09.02.2010 19:57:12
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hä?
warum möchtest du deinen gewinn künstlich hoch halten?
also normalerweise buchst du auf afa, bewegliches wirtschaftsgut. bei einem neuwagen müsstest du 6 jahre abschreibungsdauer eingeben. that`s it. guckst du mal bei google: afa tabelle. |
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klingpil |
Geschrieben am 10.02.2010 09:39:02
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ich will den Gewinn ja nicht künstlich hoch halten, aber wenn ich eine 6-jährige AfA tätige, kann ich den Kaufpreis des PKW nicht als Ausgabe buchen. Mir geht es darum, dass das Fahrzeug irgendwie als Anlagevermögen gebucht wird und ich damit die Umsatzsteuer wieder bekomme.
Jetzt glaube ich das System verstanden zu haben. Ich buche den Bruttowert als "AfA bewegl.Wirtschaftsgüter" und erhalte damit in der UstV den Betrag ausgewiesen, ohne dass die Gesamtsumme, sondern nur der Abschreibungssatz in die EÜR eingeht. Im neuen Jahr übernimmt das Programm dann automatisch die Abschreibung. Ich hoffe dass ich richtig liege. Besten Dank für Deine Antwort.
Rainer
Bearbeitet von klingpil am 10.02.2010 10:58:02
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nirbhay |
Geschrieben am 10.02.2010 11:28:42
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hallo rainer,
ja, hast Du fein gemacht. Du siehst ja im Buchungsjournal genau, was das Prog tut. Die USt wird also sofort fällig und je nach Abschreibungsdauer wird monatgenau die Netto-Afa gebucht. Darfst am Jahresende den Jahresabschluß nicht vergesen, dann wird automatisch der Posten ins nächste Jahr geschoben und weiter abgeschrieben. |
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klingpil |
Geschrieben am 10.02.2010 12:11:23
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ich danke Dir für Deine Hilfe. Du hast mir damit sehr weitergeholfen
Rainer |
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