Paypal Verifizierungsüberweisung buchen
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mflorian |
Geschrieben am 01.03.2010 11:03:49
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Beiträge: 2
Registriert am: 01.03.2010
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Hallo zusammen,
vielleicht stand ja schonmal jemand vor dem Problem und hat es gelöst.
Da wir über die Firma Fotos im Internet gekauft haben und dafür ein Paypal-Konto eröffnen mussten, hat Paypal zwei Verifizierungsüberweisungen auf unser Konto vorgenommen. Beide Überweisungen im Centbereich < 20 Cent. Hat jemand eine Idee, wie diese Einnahmen zu verbuchen sind?
Vielen Dank schonmal für Eure Ideen.
Freundliche Grüße
Michael Florian |
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joey |
Geschrieben am 01.03.2010 18:19:22
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Registriert am: 14.03.2007
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Zitat mflorian geschrieben:
Hallo zusammen,
vielleicht stand ja schonmal jemand vor dem Problem und hat es gelöst.
Da wir über die Firma Fotos im Internet gekauft haben und dafür ein Paypal-Konto eröffnen mussten, hat Paypal zwei Verifizierungsüberweisungen auf unser Konto vorgenommen. Beide Überweisungen im Centbereich < 20 Cent. Hat jemand eine Idee, wie diese Einnahmen zu verbuchen sind?
Vielen Dank schonmal für Eure Ideen.
Freundliche Grüße
Michael Florian
Das ist doch echt Latte, sag doch mal selbst. |
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mflorian |
Geschrieben am 01.03.2010 18:39:42
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Beiträge: 2
Registriert am: 01.03.2010
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Habs jetzt auf Feld 1103 (Umsatzsteuerfreie...) gebucht. Wenn das "Latte ist", dann lass ichs so.
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Willi9974 |
Geschrieben am 01.03.2010 22:59:26
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Beiträge: 29
Registriert am: 16.01.2009
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Servus,
ich habe die paar Cent auch auf folgendes Konto gebucht
>> Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie...
>> Feld 1103
Ist das richtig, laut Steuerrecht?
Gruß
Willi9974 |
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joey |
Geschrieben am 01.03.2010 23:48:49
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Zitat Willi9974 geschrieben:
Servus,
ich habe die paar Cent auch auf folgendes Konto gebucht
>> Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie...
>> Feld 1103
Ist das richtig, laut Steuerrecht?
Gruß
Willi9974
Hallo dann auch,
"Kleinbetragsverordnung (KBV)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
KBV
Ausfertigungsdatum: 19.12.2000
Vollzitat:
"Kleinbetragsverordnung vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790, 1805)"
Fußnote
Textnachweis ab: 1. 1.2002
Das G wurde als Artikel 26 G 611-1-30 v. 19.12.2000 I 1790 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es tritt gem. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 dieses G mWv 1.1.2002 in Kraft
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Änderung oder Berichtigung von Steuerfestsetzungen
(1) Festsetzungen der
1.
Einkommensteuer,
2.
Körperschaftsteuer,
3.
Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer),
4.
Grunderwerbsteuer sowie
5.
der Rennwett- und Lotteriesteuer
werden nur geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der bisherigen Festsetzung mindestens 10 Euro beträgt. Bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer ist die jeweils nach Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und von Körperschaftsteuer verbleibende Steuerschuld zu vergleichen."
Das Steuerrecht ist nicht so kleinlich, wie man das immer vermutet, auch wenn es manchmal haarsträubend ist.
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