Zitat localhorst geschrieben:
Hallo,
ich bin seit diesem Jahr Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig, also schreibe ich seit diesem Jahr Rechnungen mit Ust.
Was passiert mit Rechnungen, die ich letztes Jahr gestellt habe (ohne Ust, weil Kleinunternehmer) und die erst im Januar 2010 bezahlt wurden.
Die würde ich theoretisch für die Steuererklärung 2009 buchen, in der Ust Voranmeldung haben die nix zu suchen oder?
Viele Grüße, Marcus
Die gehören in die Steuererklärung für 2010, da gilt das Zuflussprinzip, und auch bei der Umsatzsteuer gilt bei Ist-Versteuerern, hier EÜR-Rechnern, dass die Steuer in dem Voranmeldungszeitraum entsteht, in dem das Entgelt vereinnahmt wird, lies § 13 (1) Nr. 1 UStG, d.h. bei Zahlung 2010 gehört die USt auch in die USt-VA von 2010 und da bist du ja jetzt nun umsatzsteuerpflichtig.
Grüsse joey
Bearbeitet von joey am 27.03.2010 13:33:55
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