Bahncard buchen?
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rtom |
Geschrieben am 01.05.2010 19:21:30
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Registriert am: 07.02.2008
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Hallo,
kleine Frage: kann ich meine Bahncard als Ausgabe buchen?
Falls ja, welches Konto am besten? :-) |
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take02 |
Geschrieben am 24.05.2010 14:13:00
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Registriert am: 16.11.2009
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Hi,
so wie alle anderen Aufwendungen für KFz-Kosten, ÖPN usw. unter "Laufende und feste Kraftfahrzeugkosten (ohne AfA und Zinsen)"
Gruß
take |
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rtom |
Geschrieben am 26.05.2010 18:53:11
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Zitat take02 geschrieben:
Hi,
so wie alle anderen Aufwendungen für KFz-Kosten, ÖPN usw. unter "Laufende und feste Kraftfahrzeugkosten (ohne AfA und Zinsen)"
Gruß
take
super, ich dank dir! :-) |
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rtom |
Geschrieben am 16.06.2010 07:19:36
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Registriert am: 07.02.2008
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Hallo,
sollte man da eigentlich einen Privatanteil gegenbuchen?
Habe aktuell mal 24% angegeben als Privatanteil für meine Monatskarte (HVV). Überlege ob ich das für die Bahncard auch tun sollte? |
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take02 |
Geschrieben am 17.06.2010 11:21:56
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Registriert am: 16.11.2009
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Ich würde mal sagen, wenn Du die Bahncard ebenfalls privat nutzt, dass Du auch einen privaten Anteil buchst. Wenn Du nur geschäftlich unterwegs bist, dann eben nicht.
Du rechnest jede Bahnfahrt ab wenn Du sie geschäftlich tätigst und kannst auch einen Nachweis darüber führen, warum Du die Fahrt angetreten bist. Demzufolge versteh ich nicht so richtig, wo das Problem liegt.
Mein Bahncard wird ausschließlich geschäftlich genutzt, dementsprechend wird sie auch gebucht.
Gruß
take |
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joey |
Geschrieben am 17.06.2010 19:41:36
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Registriert am: 14.03.2007
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Hallo,
das FA müsste auch die Tickets ohne Ermässigung anerkennen, warum nicht die Kosten der Bahncard? Pauschale Ansätze für Privatfahrten halte ich für unzweckmässig, was, wenn die Ersparnis der Tickets die Anschaffungskosten der Bahncard überwiegt, storniert ihr dann wieder die Privatentnahme, wahrscheinlich vergesst ihr es und habt dann dem Staat was geschenkt. Zieht die Bahncard lieber als Betriebsausgabe ab und lasst es mal auf eine BP ankommen.
Argumentationshilfen: Verfg. der OFD Hannover v. 16.11.1992, DStR S. 19, Kosten für eine Bahncard sind dann beruflich bedingte Werbungskosten, wenn die erreichte Ermässigung für betriebliche Fahrten voraussichtlich die Kosten der Bahncard erreichen wird. Eine private Mitbenutzung ist dann nebensächlich!
Urteil des FG Baden Württemberg v. 17.01.2008, Az: 6 K 2192/07, die Kosten einer Bahncard können auch dann in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt werden, wenn die Karte erst im Dezember gekauft worden ist.
LG joey
Bearbeitet von joey am 24.06.2010 18:05:44
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take02 |
Geschrieben am 26.06.2010 11:13:42
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Registriert am: 16.11.2009
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für Deinen Beitrag joey
Bearbeitet von take02 am 26.06.2010 20:00:44
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Bronko |
Geschrieben am 17.08.2010 10:28:38
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Registriert am: 12.08.2010
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Hallo,
gilt dann das gleiche für die Monatskarte?
Wollte kein Fahrtenbuch schreiben, kann ja dann schlecht nachweisen wie hoch der Privatanteil ist. Oder muss ich da ein Privatanteil buchen?
Vielen Dank
Bronko
Industriekletterer
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rtom |
Geschrieben am 07.09.2010 09:24:48
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Zitat Bronko geschrieben:
Hallo,
gilt dann das gleiche für die Monatskarte?
Wollte kein Fahrtenbuch schreiben, kann ja dann schlecht nachweisen wie hoch der Privatanteil ist. Oder muss ich da ein Privatanteil buchen?
Vielen Dank
Bronko
Hallo Bronko,
ich habe die Monatskarte für den Nahverkehr auch unter "Laufende und fest Kraftfahrzeugkosten (ohne Afa und Zinsen)" verbucht mit 7% MwSt und einem Eigenanteil von 30%. (fahre privat fast ausschließlich am Wochenende). |
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