Nach §4 Abs.5 EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
"Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind."
Das bedeutet für mich im Klartext: Wenn ich 100% als Ausgabe buche bewege ich mich schon in die falsche Richtung, da sich die 30% nicht gewinnmindernd auswirken dürfen.
Vorsteuer zu 100% ist klar, weil durch Urteil des BFH bestätigt.
Was passiert eigentlich mit dem Feld 169 in der EÜR 2009? Wird dort der 30% Anteil aufgeführt ohne Einfluss auf die EÜR zu haben? Kann ich in easyct.de hier die 30% nicht mit einem Minus eintragen? Dann hätte ich doch das richtige Ergebnis in easyct.
Könnte es dadurch zu Problemen mit der Finanzbehörde kommen?
Wie handhabt ihr das?
Beste Grüße
take
Also das ist so mit dem Feld 165 in der EÜR. Kann man nachprüfen mit dem offiziellen Elster-Formular mit eingebauter Rechenfunktion, es dient lediglich zu Kontrollzwecken. Dementsprechend scheint mir der Weg in easyct als der, der am wenigsten in Konflikt zu steuerrechtlichen Belangen steht, hier die 30% mit einem Minus einzutragen. Allerdings könnte das zu Verwirrungen bei der Finanzbehörde führen.
Ergo könnte man am Ende des Jahres die Daten aus dem easyct form in das offizielle eintragen, dann von den abziehbaren Bewirtungen (die ja zu 100% wegen der Vorsteuer gebucht sind) die 30% abziehen und aus dem Wert im Feld 165 aus dem negativen Vorzeichen ein poitives machen.
Der einfachste Weg wäre es natürlich es programmiertechnisch zu lösen, da bin ich aber zu doof für.
Hat jemand Einwände? Joey?
Gruß
take
Nachtrag: mit dieser Verfahrensweise umgehe ich, dass sich die 30% gewinnmindernd auswirken, denn das dürfen sie nämlich nicht, siehe oben Bearbeitet von take02 am 28.06.2010 18:16:55
Einwände, ja die alten, die mir schon beim ersten Beitrag hier einige empörte Gegenmeinungen eingebracht haben, naja, war wohl ein wuchtiger Erstbeitrag damals.
Also nochmal: Bewirtungskosten müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben zu 100 % aufgezeichnet werden! Man merke 100 % sind nicht 100-30, so wie das hier dann gerne gebucht wird. Das Ganze muss auch noch zeitnah erfolgen, also innerhalb von 10 Tagen (BFH v. 30.01.1986, BStBl. II, 488). Möglicher Einwand: Als EÜR Gewinnermittler muss ich ja gar nicht buchen. Richtig, aber eine geordnete und gesonderte Belegablage genügen den Aufzeichnungsanforderungen entsprechend eben nicht, man muss also zeitnah und gesondert die Ausgaben zu 100 % aufzeichnen, d.h. schön mit der Hand oder auf Computer. Die Buchung in ECuT, so wie sie hier gehandhabt wird, reicht nicht aus!
Die Urteile dazu sind recht eindeutig: Bei geordneter und gesonderter Belegablage muss zusätzlich die Summe der Bewirtungsaufwendungen periodisch und zeitnah auf einem besonderen Konto oder vergleichbar mit einer anderen Aufzeichnungsmethode erfasst werden (BFH v. 22.01.88, BStBl II, 535, BFH v. 26.02.88, BStBl II, 611, BFH v. 10.03.88 BStBl. II, 613).
Nach § 4 (7) EStG sind Ausgaben i.S.d. § 7 (5) EStG, hier z.B. auch Bewirtungskosten, einzeln u. getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zwar unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe die Aufwendung den Gewinn mindern dürfen, d.h. Aufzeichnung zu 100 %, das schliesst man aus der Gesetzeswendung "Aufwendungen i.S.d. § 7 (5) EStG". Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Das ist die Theorie, aber selbst Steuerberater buchen das praktisch eher so wie das in ECuT auch gehandhabt wird, also, solange das nicht bei einer BP mal gnadenlos rausgestrichen wird, lässt man es so, aber sagt nicht, man hätte euch nicht gewarnt.Bearbeitet von joey am 28.06.2010 17:40:21
Der nichtabziehbare Teil der Betriebsaugaben ist keine Privatentnahme, auch nicht der Anteil der auf den Unternehmer entfällt, u. wird am Ende des Wirtschaftsjahres ausserhalb der Erfolgsrechnung, damit auch ausserhalb von ECuT, z.B. in der Anlage EÜR, dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Hallo Joey,
ich bin hart im Nehmen, deswegen keine Scheu
In der EÜR haben die 30% keinerlei Einfluss, sie dienen lediglich zur Kontrolle.
Das lässt sich nachvollziehen durch das Elster-Formular EÜR. Der dort eingetragene Wert hat keinen Einfluss auf das Ergebnis.
Mag sein, dass es bei den Bilanzieren anders aussieht. Das Problem bei easyct ist das, dass jeder Eintrag sich ergebnisverändernd auswirkt, egal wo ich die 30% eintrage.
Lieben Gruß
take
Komischer Bewirtungsbeleg mit zwei versch. Steuersätzen.
In einem Restaurant sollten immer die 19% gelten. Anders verhält es sich meines Wissens bei einem Catering ohne ausgewiesene Nebenleistung (Geschirr, Personal etc). Dort gibt es für Speisen den verringerten MwSt-Satz.
Wie ich bei den Bewirtungen verfahre siehst du unter meinem 2. Posting und das dürfte eigentlich keinerlei Probleme mit der Finanzbehörde verursachen, auch wenn sie noch so streng sein sollten.
ich habe zu spät gemerkt, dass wir in einem Selbstbedienungs-Café (sowas gibts!) waren ... Das kommt "Catering" ja schon nahe. Ansonsten kann ich in Deinem 2. Beitrag aber keine richtig konkreten Buchungsangaben finden, ich gehe mal davon aus, dass ich die Infos aus anderen Threads richtig umgesetzt habe, wenn kein Protest hier aufkommt
ist bei Take-away ähnlich gelagert.
Mc Doof z.B. verhält es sich ebenso.
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?