Provisionen an Nichtgewerbler
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Phrixos-IT |
Geschrieben am 26.12.2005 20:01:16
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Wenn ich jemanden, der keine Firma hat, mir Aufträge vermittelt eine Provision zahle. Was muss ich beim Buchen beachten, um nicht wegen Umsatzsteuer oder Einkomenststeuer Probleme bekomme?
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robert wiegner |
Geschrieben am 26.12.2005 22:58:21
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Brutto gleich Netto, Umsatzsteuer Null. -- Wenn Du ihm 100,- EUR zukommen lassen willst, hast Du brutto und netto eine Ausgabe von 100,- EUR. Er kann Dir (auch als Privatmann) diesen Betrag auch schriftlich in Rechnung stellen. Solange er selbst nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, darf er Dir allerdings keine UmsSt. in Rechnung stellen. Ihr könnt aber auch auf die Papier-Rechnung verzichten und Du schreibst einen Eigen(Ausgaben)beleg. ("Honorarzahlung Herr Soundso wg. Diesunddas") .
Daß er diese Einnahme wiederum ordentlich versteuert, ist seine Aufgabe.
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Wo genau befürchtest Du da jetzt ein Problem? |
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Phrixos-IT |
Geschrieben am 26.12.2005 23:09:16
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Er meinte man müsse Anonym, also ohne Ihn beim Namen zu nennen Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das hab ich net kapiert was das soll.
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robert wiegner |
Geschrieben am 26.12.2005 23:52:52
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Also das wäre aus mehrfachen Gründen vollkommen absurd. Wie willst Du für Ausgaben, die Du tätigst, UmsSt. "abführen"? Du könntest lediglich bezahlte UmsSt. geltend machen. Die entsteh jedoch nur dann, wenn Dir jemand UmsSt. in Rechnung stellt.
Also: Zahl ihm seine Provision brutto = netto und gut ist.
Bearbeitet von robert wiegner am 26.12.2005 23:58:27
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mielket |
Geschrieben am 27.12.2005 19:02:43
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Zitat Phrixos-IT geschrieben:
Er meinte man müsse Anonym, also ohne Ihn beim Namen zu nennen Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das hab ich net kapiert was das soll.
Es ist sogar notwendig auf eigenen Rechnungen Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID anzugeben. Anonyme Rechnungen gibt es nicht. |
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