Ausgabenkonto mit Privatanteil
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gingebaker |
Geschrieben am 30.12.2005 10:25:35
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Beiträge: 1
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Hallo
Also ich hab bis jetzt immer nur mit Hilfe von Excel-Tabellen gearbeitet, und hab z.b. ein eigenes Ausgaben-Konto Telefon gehabt das ich aber nur zu 70% in meine betrieblichen Ausgaben einfließen hab lassen (der Rest war Privat). Kann man ein Konto in EC&Tax nicht so einstellen das es z.b. nur 70% des gebuchten Wertes ürbernimmt?
Da gibts zwar diesen Privat-Split, aber der funktioniert ja nur bei Einnahmen wie ich gesehen habe...
Ich hab wirklich alle Funktionen sofort gefunden, nur diese irgendwie nicht.
Vielleicht macht man das auch irgendwie anders, ich hab eigentlich nicht wirklich Ahnung von Buchhaltung.
Wäre super, falls mir hier irgendjemand einen Tipp geben könnte.
Vielen Dank schon mal fürs lesen.
mfg
Tom |
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mielket |
Geschrieben am 30.12.2005 18:04:49
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Der Privat Split ist tatsächlich für Ausgaben! Das Einnahmen-Konto, das man angeben muss, ist nur für die Gegenbuchung des Privat-Anteils, den das Finanzamt gern als Betriebseinnahmen gebucht haben will. Ich empfehl dringend das so zu machen, auch wenn es einfacher erscheint das einmal zu reduzieren und dann als Betriebsausgaben zu buchen -- zumindest wenn man das neue EÜR-Formular des Finanzamts nutzen will. |
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hreith |
Geschrieben am 30.12.2005 21:55:37
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Beiträge: 7
Registriert am: 13.12.2005
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Ich habe eine Frage zum Privatsplit.
Ich habe zunächst ein Einnahmen- und ein Ausgabenkonto "Raumkosten" angelegt. Dann habe ich einen Privatsplit mit 70% Privatanteil angelegt.
Wenn ich jetzt z.B 116EUR (brutto) auf das Konto buche und den Split anwende, dann habe ich im Einnahmenkonto 70.- stehen.
Bei den Ausgaben sind es 100.- Netto und die 16 Steuer.
Man kann doch nicht die ganzen Steuern als Ausgaben geltend machen und nur die Nettobeträge ausgleichen?
Müsste auf dem Einnahmen-Gegenkonto nicht 81.20 gebucht werden? |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.12.2005 23:08:00
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Zitat mielket geschrieben:
Das Einnahmen-Konto, das man angeben muss, ist nur für die Gegenbuchung des Privat-Anteils, den das Finanzamt gern als Betriebseinnahmen gebucht haben will. Ich empfehl dringend das so zu machen, ...
Da habe ich eine Verständnislücke. Warum sollte der Privatanteil eigentlich auf der Einnahmenseite gebucht werden. Dies würde ja das zu versteuernde Ergebnis erhöhen?
Bearbeitet von Thomas R am 30.12.2005 23:08:41
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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hreith |
Geschrieben am 30.12.2005 23:46:59
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Hi Thomas,
ich bin kein Buchhalter.
mielket hat aber oben einen Grund für die Methode beschrieben.
Es scheint so zu sein, dass zunächst die kompletten Ausgaben der Posten mit Privatanteil voll als Ausgaben einzutragen und steuerlich als Ausgaben geltend zu machen hat. Der Privatanteil wird dann über ein extra Einnahmenkonto als fiktive Einnahme verbucht. Dafür gibt es im Formular des Finanzamtes auch ein extra Feld!
Zu Versteuern sind ja nur die Differenzen zwischen Aus- und Einnahmen. Diese entsprechen dann genau dem beruflichen Anteil. Bis eben auf die Sache mit der Steuer, die ich nachgefragt hatte. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 31.12.2005 00:10:56
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Registriert am: 12.02.2005
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(1) Grundsätzlich: Da der ganzen Geschichte ja zugrunde liegt, daß Privatentnahmen nicht den zu versteuernden Gewinn verändern (hier: verringern) dürfen, scheint mir die Gegenbuchung als Einnahme korrekt. Ich finde, man kann sich das immer am einfachsten am Beispiel des Lebensmittelhändlers überlegen, der seinen Nahrungsbedarf im eigenen Laden eintütet. Je mehr er privat futtert, umso geringer wird sein Warenbestand, umso geringer sein betrieblicher Gewinn bzw. größer sein betrieblicher Verlust. Konkret: Je mehr er futtert, umso weniger Steuern zahlt sein Betrieb. Für den Betreffenden zwar verlockend, aber aus FA-Sicht natürlich hanebüchen.
(2) Bei der Sache mit dem UmsSt.-Anteil tue ich mich im Verständnis auch etwas schwer. Ich denke, solange UmsSt. auf der Ware/der Leistung liegt, wäre sie ja auch vom Privatmensch zu entrichten. Aber andererseits schuldest Du als Betrieb dem Rechnungssteller die _komplette_ Umsatzsteuer auf die Rechnung. Und dem FA gegenüber rechnest Du ja die komplett gezahlte UmsSt. gegen die komplett eingenommene. D.h., das ganze System funktioniert nur, wenn der Privatanteil ausscließlich den Nettobetrag ansetzt.
Bearbeitet von robert wiegner am 31.12.2005 00:13:11
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hreith |
Geschrieben am 31.12.2005 12:10:04
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Registriert am: 13.12.2005
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Hi Robert,
ich denke, man muss auch die MwSt "gerecht" verteilen.
Hat man einen Posten mit 100% Privatnutzung, dann zahlt man als Privatperson ja auch 100% der MwSt.
Hat man einen Posten mit 100% Geschäftsanteil, dann zahlt das Geschäft auch 100% der MwSt.
Bei Werten dazwischen muss es eben irgendwie "gerecht" verteilt sein.
Ich habe dazu in der Privat-Split-Tabelle noch die Spalte UST gefunden. Wenn ich da 100 eintrage, dann wird der Privatanteil auch scheinbar "gerecht" berechnet.
Nach der Eingabe der Buchung bekommt man dann aber 2 Meldungen, die ich noch nicht recht zuordnen kann:

Man sieht unten die Gegenbuchung, wenn ich beide male "nein" wähle.
Was wäre hier richtig?
Richtig verstehen tue ich den ganzen Kram nicht. Wäre mir auch nicht so wichtig, wenn ich davon ausgehen könnte, dass es das FA so haben will. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 31.12.2005 15:22:06
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Registriert am: 12.02.2005
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"... wenn ich davon ausgehen könnte, dass es das FA so haben will ..."
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Womit ich immer gute Erfahrungen gemacht habe: Das FA anrufen, mit der Umsatzsteuerstelle verbinden lassen und fragen. Mein Eindruck war immer, daß die Jungs und Mädels eigentlich ganz gerne mal zwischendurch solche Fragen beantworten. Dann eine kurze Telefonnotiz zu Deinen Akten und fröhlich unbekümmert entsprechend verfahren. Letztlich reißt Dir auch niemand den Kopf ab, wenn Du mal eine Zeit lang was falsch gebucht hast. Auch da sind die FA-ler (meine Erfahrung) relativ entspannt und lösungsorientiert.
(Was imho sicherlich auch damit zu tun hat, daß wir alle, die wir uns an EC&T erfreuen, steuerlich ja kaum in der Liga spielen, wo wir dem FA wehtun oder uns ernsthaft mit ihm zanken könnten ;o) |
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Thomas R |
Geschrieben am 31.12.2005 17:47:15
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Hi hreith,
danke. Jetzt weiß ich wo mein Gedankenfehler lag. Klar, wenn man die Ausgaben zu 100% bucht, dan muss man natürlich die Einnahmen um den Differenzbetrag erhöhen.
Das Problem tritt bei mir nicht auf, da ich nur den betrieblichen Teil buche und Rest über das Bankkonto nachweise. Werde aber mal darüber nachdenken, es zu ändern.
Allen einen guten Rutsch in s neue Jahr.
Thomas
Bearbeitet von Thomas R am 31.12.2005 17:53:32
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 01.01.2006 22:46:06
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Ich habe nochmal über die Privatanteils-Geschichte nachgedacht. Siehe auch den thread "Dauerbuchung mit Privat-Split". und FAQ->Steuerliche Fragen.
Es scheint mir wichtig zu unterscheinden, ob Betriebsgegenstände privat genutzt werden (dann Privat-Split machen!) oder ob private Gegenstände betrieblich mit genutzt werden (dann den reduzierten Betrag als Ausgabgen buchen, wobei diese Ausgaben vom Finanzamt gerne beschränkt werden).
Das mit der manchmal eingeschränkt abzugsfähigen UST muss man wahrscheinlich nicht verstehen. Bei KFZ-Kosten z.B. würde es dazu führen, dass die UST am Ende des Jahres gegenüber den Voranmeldungen korrigiert werden müsste entsprechend der tatsächlichen anteiligen jährlichen Nutzung, was wohl relativ großer Aufwand ist. Deshalb sind bei Privatnutzungen von PKW pauschal nur 50% der UST abziehbar. |
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