EC&T für mich Anwendbar oder nicht??
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angelo |
Geschrieben am 04.01.2006 23:47:56
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Hallo zusammen,
will mich erstmal vorstellen. Komme aus nrw und habe ein Kleingewerbe im Modellauto bereich. Ich unterliege der Kleingewerbeverordnung und stelle rechnungen ohne separater Mwst aus. Habe also auch keine Vorsteuern. Kaufe Ware bei Großhändlern und zahle die volle Mwst.Möchte nur ne EüR führen. Zu meinen fragen jetzt ...
1. Ist das Programm hier für mein vorhaben geeignet oder nicht?
2. Ich brauche doch nur meine Ware die ich Einkaufe in Ausgaben aufführen und ware die ich verkaufe in Einnahmen aufführen oder nicht?
3. Wie ist das wenn ich Privateinlagen habe wie führe ich die hier mit dem Programm auf oder wie ihr sagt wie buche ich die?
4.Habe vor in China modelle zu beziehen wie buche ich das dann hier?
5.Wie sieht das mit Porto kosten und Verpackungsmaterial wie buche ich diese?
6. Muß ich wenn das programm alles korekt von mir verarbeitet hat dann noch eine Gewinnermittlung machen oder kann ich das ergebnis direkt fürs FA benutzen?
Danke erstmal im voraus mal schaun ob ich hiermit klar komme.
mfg Angelo |
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angelo |
Geschrieben am 05.01.2006 20:00:09
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kann mir keiner helfen?
gruß angelo |
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neonblade |
Geschrieben am 05.01.2006 21:01:28
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Hallo!
Zitat 1. Ist das Programm hier für mein vorhaben geeignet oder nicht? Auf jeden Fall.
Zitat 2. Ich brauche doch nur meine Ware die ich Einkaufe in Ausgaben aufführen und ware die ich verkaufe in Einnahmen aufführen oder nicht? Wenn bei dir keine komplizierteren Buchungsfälle auftreten, dann reicht das.
Zitat 3. Wie ist das wenn ich Privateinlagen habe wie führe ich die hier mit dem Programm auf oder wie ihr sagt wie buche ich die? Am besten mit dem Kassenbuch-Plugin, denn Privateinlagen oder Privatentnahmen sind keine Einnahmen/Ausgaben.
Zitat 4.Habe vor in China modelle zu beziehen wie buche ich das dann hier? Nettowert der Waren einzeln als Ausgabe buchen. Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls einzeln auf entsprechende Ausgaben-Konten buchen.
Zitat 5.Wie sieht das mit Porto kosten und Verpackungsmaterial wie buche ich diese? Als Ausgaben auf ein entsprechendes Ausgaben-Konto buchen.
Zitat 6. Muß ich wenn das programm alles korekt von mir verarbeitet hat dann noch eine Gewinnermittlung machen oder kann ich das ergebnis direkt fürs FA benutzen? Eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben kannst du dir vom Programm ausdrucken lassen.
Für die Umsatzsteuerjahreserklärung musst du die Daten in das Formular des Finanzamts eintragen oder das Winston-Plugin benutzen.
Ich empfehle dir übrigens, mal einen Blick in die Doku (Link oben auf dieser Seite) zu werfen. Da wird das Programm ganz gut erklärt und Standardbuchungen sollten dann problemlos möglich sein.
Viele Grüße,
Sebastian |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.01.2006 11:03:31
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Neonblade schliesse ich mich voll an. Das Programm ist sicherlich auch für dich ideal.
Du solltest dir zusätzlich und grundsätzlich überlegen, ob du nicht auf die Anwendung der Kleingewerbeordnung verzichtest. Damit könntest du aus allen betrieblichen Aufwendungen die VSt ziehen. Bei jetzt 16% und zukünftig vielleicht 19% ist das ein nicht unerheblicher Betrag
Zu 6 noch ergänzt. Wenn ich den Autor/Programmersteller richtig verstanden habe, wird das Programm in Bälde auch die Möglichkeit bieten, die Daten in das auch für dich gültige neue Formular zur Einnahme Überschußrechnung zu übernehmen - das gilt schon für das Rechnungsjahr 2005.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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angelo |
Geschrieben am 06.01.2006 13:03:16
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Du solltest dir zusätzlich und grundsätzlich überlegen, ob du nicht auf die Anwendung der Kleingewerbeordnung verzichtest. Damit könntest du aus allen betrieblichen Aufwendungen die VSt ziehen. Bei jetzt 16% und zukünftig vielleicht 19% ist das ein nicht unerheblicher Betrag
ich weiß nicht,habe so schon genug arbeit mit dem papier kram,rechnung schreiben die modelle umbauen usw. wenn ich dann auch noch von der Kleinunternehmer regelung verzichte dann muß ich doch wenn ich mich nicht irre jeden monat so ne abfuhr ans FA machen oder nicht? Kenne mich nicht so recht in der materie aus.
gruß angelo |
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neonblade |
Geschrieben am 06.01.2006 16:37:14
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Zitat angelo schrieb:
ich weiß nicht,habe so schon genug arbeit mit dem papier kram,rechnung schreiben die modelle umbauen usw. wenn ich dann auch noch von der Kleinunternehmer regelung verzichte dann muß ich doch wenn ich mich nicht irre jeden monat so ne abfuhr ans FA machen oder nicht? Kenne mich nicht so recht in der materie aus.
gruß angelo Ich würde mir das allerdings auch nochmal überlegen. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bekommst du immerhin - wie schon geschrieben - die Vorsteuer für alle deine Ausgaben erstattet; das sind demnächst immerhin 19%.
Du musst dann natürlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Das geht aber schnell (dauert bei mir nie länger als 30 Minuten) und das musst du auch nicht unbedingt monatlich machen:
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 ?, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
Vierteljährlich sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer weniger als 6.136 ? betrug.
Monatlich sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer mehr als 6.136 ? betrug.
Zu Anfang wirst du Umsatzsteuervoranmeldungen also maximal Vierteljährlich abgeben müssen.
Viele Grüße,
Sebastian |
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angelo |
Geschrieben am 06.01.2006 18:44:39
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Zitat neonblade geschrieben:
Zitat angelo schrieb:
[quote]
ich weiß nicht,habe so schon genug arbeit mit dem papier kram,rechnung schreiben die modelle umbauen usw. wenn ich dann auch noch von der Kleinunternehmer regelung verzichte dann muß ich doch wenn ich mich nicht irre jeden monat so ne abfuhr ans FA machen oder nicht? Kenne mich nicht so recht in der materie aus.
gruß angelo Ich würde mir das allerdings auch nochmal überlegen. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, bekommst du immerhin - wie schon geschrieben - die Vorsteuer für alle deine Ausgaben erstattet; das sind demnächst immerhin 19%.
Du musst dann natürlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Das geht aber schnell (dauert bei mir nie länger als 30 Minuten) und das musst du auch nicht unbedingt monatlich machen:
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 ?, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
Vierteljährlich sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer weniger als 6.136 ? betrug.
Monatlich sofern die Steuer für das vorherige Jahr nach Abzug der Vorsteuer mehr als 6.136 ? betrug.
Zu Anfang wirst du Umsatzsteuervoranmeldungen also maximal Vierteljährlich abgeben müssen.
Viele Grüße,
Sebastian
ja da wäre wirklich zu überlegen ob sich das lohnt bei mir,müßte mal alles durchrechnen.Aber wie gesagt ist nicht so mein Fall diese steuer sachen...
lieber so unkompliziert wie möglich,aber ich denke mal wenn man es einmal gemacht hat dann klappt das auch.
mfg angelo
Bearbeitet von angelo am 06.01.2006 18:49:57
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Thomas R |
Geschrieben am 06.01.2006 21:53:19
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Registriert am: 07.03.2005
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Nur zur Ergänzung der USt Meldungen
In den ersten zwei Jahren verlangen die FA´s in der Regel die monatliche Abgabe. Danach ist die Umsatzhöhe entscheidend, vermutlich bei dir quartalsweise.
Bei mir dauert es - wie sicher bei anderen EasyCash Usern auch - gerade mal 5 Minuten:
- 1 Minute bis das Programm auf Knopfdruck über drucken das Formulaserzeugt und mit FreePDF (muß man aus dem Netz extra kostenfrei besorgen - ein PDF erzeugt hat.
- 4 Minuten bis ich es manuell - ich weiß es geht mit Winston schneller, will ich aber nicht - in ELSTER übertragen und auf Knopfdruck gesendet habe.
Gut, es kommen noch einmal 5 Minuten hinzu, um elektronisch die Dauerfristverlängerung zu beantragen. Dann muß man erst im Februar die USt vom Dezember (usw.) abführen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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angelo |
Geschrieben am 07.01.2006 02:37:04
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Registriert am: 04.01.2006
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Zitat Thomas Riemann geschrieben:
Nur zur Ergänzung der USt Meldungen
In den ersten zwei Jahren verlangen die FA´s in der Regel die monatliche Abgabe. Danach ist die Umsatzhöhe entscheidend, vermutlich bei dir quartalsweise.
Bei mir dauert es - wie sicher bei anderen EasyCash Usern auch - gerade mal 5 Minuten:
- 1 Minute bis das Programm auf Knopfdruck über drucken das Formulaserzeugt und mit FreePDF (muß man aus dem Netz extra kostenfrei besorgen - ein PDF erzeugt hat.
- 4 Minuten bis ich es manuell - ich weiß es geht mit Winston schneller, will ich aber nicht - in ELSTER übertragen und auf Knopfdruck gesendet habe.
Gut, es kommen noch einmal 5 Minuten hinzu, um elektronisch die Dauerfristverlängerung zu beantragen. Dann muß man erst im Februar die USt vom Dezember (usw.) abführen. 
ich denke mal ist alles eine sache der einarbeit und des ersten mals,dann klappt es auch.Werde mich wohl mehr damit befassen müssen
gruß angelo |
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mielket |
Geschrieben am 07.01.2006 03:33:09
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Das Kriterium, ob man Vorsteuerabzugsberechtigung haben sollte ist, ob man hautsächlich an Privatkunden oder an Firmen liefert. Firmen ist es i.d.R. egal, ob man ihnen zusätzliche MWSt berechnet, weil sie die ansonsten sowieso an Deiner Stelle abführen müssten. Pei Privatpersonen erhöht es einfach nur den Verkaufspreis. |
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angelo |
Geschrieben am 07.01.2006 16:41:53
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Zitat mielket geschrieben:
Das Kriterium, ob man Vorsteuerabzugsberechtigung haben sollte ist, ob man hautsächlich an Privatkunden oder an Firmen liefert. Firmen ist es i.d.R. egal, ob man ihnen zusätzliche MWSt berechnet, weil sie die ansonsten sowieso an Deiner Stelle abführen müssten. Pei Privatpersonen erhöht es einfach nur den Verkaufspreis.
ich verkaufe eigentlich nur an privatpersonen,ich tune die modelle und verkaufe sie dann das ist eigentlich alles was ich mache,es geht auch darum wie es sich verhält wenn ich ware aus dem ausland bestelle wie amerika und china was ich auch schon gemacht habe...
gruß angelo |
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mielket |
Geschrieben am 09.01.2006 02:19:45
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Der Vorteil, wenn man nicht borsteuerabzugsberechtigt ist, ist dass man dabei nicht umsatzsteuerausweisungsverpflichtet ist, d.h. Du schlägst auf Deine Auslandsrechnungen keine UST drauf.
Das scheint mir insgesamt günstiger für Dich zu sein. |
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angelo |
Geschrieben am 10.01.2006 00:46:43
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Zitat mielket geschrieben:
Der Vorteil, wenn man nicht borsteuerabzugsberechtigt ist, ist dass man dabei nicht umsatzsteuerausweisungsverpflichtet ist, d.h. Du schlägst auf Deine Auslandsrechnungen keine UST drauf.
Das scheint mir insgesamt günstiger für Dich zu sein.
ich denke mal das ich auch bei der Kleinunternehmerregelung bleibe,muß nur darauf acheten das ich unter den 17.500? bleibe sonst müßte das eigentlich ok sein....
gruß angelo |
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