frage zum reverse change verfahren
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einprozentler |
Geschrieben am 05.01.2011 18:56:58
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Hallo zusammen, ich bin schrotthändler und verkaufe meine ware an Großhändler. Seit dem 01.10.2011 wird mir nun keine MWST mehr ausgezahlt sondern direkt vom Großhändler an das FA gezahlt.
Daher habe ich nun eine Frage wie ich in Zukunft buchen soll.
angenomme warenvekauf 100Euro netto,plus 19%, die ich nicht ausgezahlt bekomme.Wie muss das künftig"Buchführerisch korrekt" gebucht werden???
mfg
Peter |
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mielket |
Geschrieben am 07.01.2011 10:28:44
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Ich würde meinen, dass dann nur noch der Netto-Betrag mit 0% gebucht werden muss. Es steht dann ja wohl auch keine MWSt mehr auf Deinen Rechnungen, oder? |
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joey |
Geschrieben am 07.01.2011 14:59:29
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Oh Leute, ist doch jetzt auch ein Fall des § 13 b UStG, die unendliche Geschichte. Scheint ja bei einigen jetzt zu klappen, oder?? |
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einprozentler |
Geschrieben am 07.01.2011 21:00:39
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hallo, nein mehrwertsteuer steht nicht mehr drauf.
ich müsste wissen ob ich das jetzt im konto umsatzsteuerpflichtige einnahmen buchen muss und dann 0%Mwst anklicken muss??
2.Frage wäre dann noch wo der Betrag auf der Ustvorammeldung eingetragen werden muss?Zeile 46??
mfg
peter |
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mielket |
Geschrieben am 10.01.2011 15:35:31
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Reverse change sagt mir nur nichts. Es kann sonst 1000 Gründe geben, etwas ohne USt zu buchen. Im Zweifelsfall weiß das Finanzamt genau, wie ein Fall in ein Formular eingetragen werden muss. |
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joey |
Geschrieben am 10.01.2011 19:42:11
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Reverse C h a r g e ist der internationale Fachausdruck für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft vom Leistenden hin zum Leistungsempfänger. Jedes EU-Land muss dieses Prinzip in seinen nationalen Steuernormen umsetzen.
In Deutschland findet sich diese Norm im § 13 b UStG und da ist ein weiterer Unterfall neben unseren alten Bekannten, Leistungen von Werksunternehmern, ausländischen Unternehmern im Inland, Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken und der Sicherungsübereignung etc. seit dem 01.01.2011 nunmehr neu aufgenommen auch die Leistungen der og. Schrotthändler.
Die Frage des 13 b ist hier doch das Thema unzähliger threads gewesen, da ich nicht mehr so oft hier war, die Frage, gibt es denn jetzt ein praktizierbares Verfahren (?) und wenn ja, kann man den Fragesteller ja dahin verweisen.
Bearbeitet von joey am 10.01.2011 19:44:51
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mielket |
Geschrieben am 10.01.2011 20:40:42
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§13b ist von der Leistungserbringer-Seite doch trivial: Man buche auf ein Konto, das mit dem EÜR-Konto 1103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet" und dem UStVA-Konto 60 "Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des §13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet" vernknüpft ist. (Wie man Konten Formularfeldern zuweist steht hier: https://www.easyct.de/readarticle.php...ticle_id=9)
Kompliziert wird es erst für den Großhändler, wie in den Release-Notes der v1.42 beschrieben steht (https://www.easyct.de/news.php?rowsta...owstart=23) oder im FAQ (https://www.easyct.de/faq.php?cat_id=3 - letzter Absatz).
Bearbeitet von mielket am 10.01.2011 20:42:46
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einprozentler |
Geschrieben am 10.01.2011 22:55:38
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hallo, ok jetzt weiss ich welches konto ich nehmen muss.
Und welches feld bei der Usterklärung zu nehmen ist.
Abschliessend müsste ich nur noch wissen ob ich dort bei einem angenommenen Warenverkauf von 100 Euro netto,eigentlich 119euro Brutto,die ich aber nur netto ausgezahlt bekomme,dann 119euro oder 100euro Betriebseinnahme buchen muss??und muss ich dann 100 euro netto im Konto eingeben und die Mwst auf 0 Setzen? oder doch auf 119 mit 19%?
Vielleicht kann mir mal jemand ein rechenbeispiel geben
Erstmal vielen dank für dieschnellen Antworten.
Mfg
Peter
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Killy |
Geschrieben am 11.01.2011 08:29:44
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Einfach € 100,- eingeben mit 0% Mwst und das wars auch schon
Killy |
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einprozentler |
Geschrieben am 13.01.2011 21:58:19
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Zitat [b] UStVA-Konto 60 "Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des §13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet" vernknüpft ist.
hallo ,wenn ich eine buchung auf das konto umsatzsteuerfreie nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen buche mwst= 0, erscheint diese nicht in der Ustvoramnmeldung des Monats....
Wo finde ich konto 60??
mfg
Peter |
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mielket |
Geschrieben am 14.01.2011 16:46:17
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Bitte lies nochmal meinen post verfasst am 10-01-11 19:40. |
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Kelly |
Geschrieben am 14.01.2011 21:22:22
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Ich erlaube mir mich hier mit meiner Frage dranzuhängen.
Bei mir ist es andersrum, ich (kein Kleinunternehmer) beziehe aus Norwegen Leistungen, die fernlieferbar sind (z.B. elektr. Dienstleistungen, Rechtsberatung, Marketingleistungen) und bekomme nun seit 2011 Rechnungen (aus Norwegen) auf denen steht "es gilt das Reverse Charge Verfahren". Wie muss ich das buchen ? Und welchen Steuersatz muss ich nehmen ? Geld fliesst da keines, oder ?
Vielen Dank
Kelly |
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einprozentler |
Geschrieben am 14.01.2011 23:21:40
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Zitat mielket geschrieben:
Bitte lies nochmal meinen post verfasst am 10-01-11 19:40.
Hallo habe ich , aber anscheinend bin ich zu blöd es zu verstehen.
Mit der Zuordnung habe ich nun diverse Konstellationen probiert, aber in der Ustvoranmeldung des betreffenden Monats erscheint in zeile 46 nichts,
Schade, das programm ist in den übrigen Bereichen gut verständlich.
mfg
peter |
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mielket |
Geschrieben am 15.01.2011 15:49:53
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Zitat Kelly geschrieben:
Ich erlaube mir mich hier mit meiner Frage dranzuhängen.
Bei mir ist es andersrum, ich (kein Kleinunternehmer) beziehe aus Norwegen Leistungen, die fernlieferbar sind (z.B. elektr. Dienstleistungen, Rechtsberatung, Marketingleistungen) und bekomme nun seit 2011 Rechnungen (aus Norwegen) auf denen steht "es gilt das Reverse Charge Verfahren". Wie muss ich das buchen ? Und welchen Steuersatz muss ich nehmen ? Geld fliesst da keines, oder ?
Vielen Dank
Kelly
Ja, da lies meinen Post verfasst am 10-01-11 19:40, letzter Absatz. Du nimmst den inländischen Steuersatz. Geld fließt schon als Vorsteuer ans Finanzamt, aber Du bekommst es als Umsatzsteuer vom Endverbraucher zurück. |
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mielket |
Geschrieben am 15.01.2011 15:51:48
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Zitat Hallo habe ich , aber anscheinend bin ich zu blöd es zu verstehen.
Mit der Zuordnung habe ich nun diverse Konstellationen probiert, aber in der Ustvoranmeldung des betreffenden Monats erscheint in zeile 46 nichts,
Schade, das programm ist in den übrigen Bereichen gut verständlich.
mfg
peter
Du hast Dir also den Abschnitt E/Ü-Konten der Doku durchgelesen und kommst an einem Punkt beim Felder-Zuweisen nicht weiter. Bitte beschreibe genau, wo es hakt, damit ich Dir weiterhelfen kann.
Bearbeitet von mielket am 15.01.2011 15:54:13
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einprozentler |
Geschrieben am 15.01.2011 17:40:41
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hallo, ja habe ich gelesen und auch probiert. wenn ich das Konto
Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, versuche einem Konto der Umsatzsteuervoranmeldung zuzuordnen, und dann die Liste der zur verfügung stehenden Konten öffne sind da Feld 41,44,49,43,48,77,76,80,1189,43,60,55,53,77,85,21 und 47 zur Auswahl.
Ich müsste aber den Nettoumsatz in feld 46 eintragen,und das ist bei mir nicht dabei,...kann mir da jemand helfen?
mfg
Peter |
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mielket |
Geschrieben am 18.01.2011 15:49:55
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Schalte mal auf Ausgaben-Felder.  |
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Kelly |
Geschrieben am 19.01.2011 23:38:17
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Ich habe alle Anleitungen aufmerksam durchgelesen, muss aber auch noch mal kurz nachfragen.
Wie verknüpfe ich meine Konten mit den Formular-Feldern 52, 53 und 67 in der USt.-Voranmeldung ?
Vielen Dank
Grüsse
Kelly |
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einprozentler |
Geschrieben am 20.01.2011 00:09:27
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Zitat mielket geschrieben:
Schalte mal auf Ausgaben-Felder. 
Hallo, habe ich gemacht,und die Feldzuweisung 46 bekomme ich dann auch,in der Ustvoranmeldung ersch eint aber immer die Zahl 296!!?!!
egal welchen Betrag ich als einnahme buche, ob 10 oder 20000euro.
Was mache ich den nur Falsch?????warum eigentlich auf Ausgabenfelder? ist doch eine Einnahme für mich, nur ohne Umsatzsteuer??
MFG
peter,ratlos..... |
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mielket |
Geschrieben am 20.01.2011 00:40:56
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Wenn Du der Leistungsempfänger bist, hast Du die Leistung auch bezahlt, folglich handelt es sich bei Feld 46 um eine Ausgabe.
Kelly: Du hast in der Doku unter E/Ü-Konten gelesen und es gelingt Dir immer noch nicht ein USt-VA Feld zu verknüpfen? Dann muss ich wohl nochmal was an der Doku machen... |
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