Kosten für Hauskauf
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MeisterJoda1979 |
Geschrieben am 06.01.2006 01:09:24
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Hallo @ all,
Bin ein absoluter Anfänger in Steuerangelegenheiten, habe es vor kurzem (endlich) geschaft ein Haus zu Kaufen . In diesem Haus wird jetzt ein Raum als Werkstatt und Büro genutzt. Strom / Heizung kann ich Anteilig der Quadratmeter geschäftlich / privatgenutz abschreiben. Wie sieht es aus mit den Kaufpreis..wird dort genauso verfahren? werden alle monatlichen Kosten für Zinsen und Tilgung auf die Quadrmeter umgerechnet und Anteilig abgeschrieben ???
Noch eine andere Frage...ich bin in der Entwicklung elektronischer Schaltungen tätig...wenn ich jetzt eine Rechnung schreibe werden dort Dienstleistung und Materialkosten berechntet, muß ich diese zwingend für jede Rechnung auf getrennte Konten buchen ????
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Falko |
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Thomas R |
Geschrieben am 06.01.2006 10:54:52
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Zum ersten Teil würde ich lieber einen Steuerberater fragen, so teuer ist diese Betriebsausgabe nicht - gerade beim teilweise genutzten Haus gibt es eine Menge Fallstricke.
Zur Rechnung. Nein. Eher das Gegenteil, die rechnung sollte mit der Bank übereinstimmen. Für dein eigenes Controlling und die Kalkulation solltest du das natürlich tun - das ist aber kein formales Buchhaltungsthema. ;-)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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robert wiegner |
Geschrieben am 06.01.2006 13:13:53
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Thomas Riemann hat natürlich Recht, daß eine Profi-Auskunft dabei sinnvoll ist. Zugleich hier noch mal mein Hinweis: Direkt beim FA anrufen ... habe ich immer gute Erfahrungen mit gemacht (und kostet nichts).
Ansonsten als Anregung ein paar Anmerkungen, wie das bei mir gelaufen ist bzw. läuft.
Durch die anteilige Nutzung des Hauses entstehen direkte Betriebskosten und Abschreibungen. Direkt (prozentual auf Quadratmeter betrieblicher Nutzung): Heizung (Öl/Gas u. Rep.,Wartung, auch: Schornsteinfeger), Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Wohngebäude-Versicherung, ggf. anteilig Hausrat (falls die gew. Inhalt mit abdeckt)... dazu während des Umbaus: Anteilig Elektroinstallation, Wand, Boden, Abfuhr Bauschutt etc.
Dazu später: Anteilig die Zinsen des Darlehenskontos, über das der Kauf finanziert wurde. Aber _NICHT_ die Tilgung.
Eine Abschreibung ergibt sich auf den genutzten Gebäudeanteil. Und da wird die Rechnung schon komplizierter. Bei _mir_ sieht das so aus:
Die _Anschaffungskosten_ berechnen sich als: Kaufpreis plus Grunderwerbssteuer plus Notar plus Stadt plus Gerichtskasse ... gleich Summe X.
Davon Anteil Gebäude vs. Grundstück (Beispiel: 70% von X)
Davon Anteil gewerblicher Nutzung (Beispiel: 15% von 70% von X)
Davon wiederum können jetzt 2% jährlich abgeschrieben werden.
Wie gesagt: Nur ein Beispiel.
Nochmal: Wenn Du einen Steuerprofi im Bekanntenkreis hast: fragen.
Meine Empfehlung: FA direkt fragen.
NACHTRAG:
Die jährlichen Zinsen vom Darlehenskonto dürfen natürlich auch nur prozentual berechnet werden.
Zinsen plus Gebühren gleich Summe Y.
Davon (wie oben berechnet) Anteil Gebäude vs. Grundstück.
Davon Prozent gewerblicher Nutzung.
Dazu:
Bei mir ist es wirklich eine gewerbliche Nutzung. Falls Du lediglich ein Nebengewerbe/Kleingewerbe hast, mag das wieder anders aussehen.
Bearbeitet von robert wiegner am 06.01.2006 13:20:42
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MeisterJoda1979 |
Geschrieben am 06.01.2006 22:32:45
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Registriert am: 06.01.2006
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Vielen Dank @ all, jetzt habe ich schon mal einen überblick, werde auch beim Finanzamt nochmal nachfragen, und hoffe die sind hier auch Hilfsbereit.
Mit meinen Rechnungen meinte ich nicht ob ich in der Rechnung getrennt Dienstleistung und Warenlieferung aufführenn muss, sondern auf welche Konto ich den das bei ECT buchen muß. Also Warenverkäufe.. Veräußerungserlöse betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Honorare ?? wie gesagt es handelt sich meißt um Die Entwicklung (Dienstleistung) elektronischer Schaltungen und Geräte mit einem oder mehreren Prototypen.
Gruß
Falko
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robert wiegner |
Geschrieben am 07.01.2006 00:21:24
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Mitglied
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Registriert am: 12.02.2005
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"Entwicklung (Dienstleistung) elektronischer Schaltungen und Geräte mit einem oder mehreren Prototypen ..."
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Das klingt nach einem etwas längeren Akt, also nichts, was Du täglich neu an den Mann bringst oder mal eben zwischen Tür und Angel verkaufst.
Falls es vergleichbar wäre mit (1) Rechner verkaufen und sie (2) in ein Netzwerk einbinden, wäre ich wahrscheinlich vollkommen pragmatisch und würde schlichtweg zwei getrennte Rechnungen schreiben. Dauert 5 Minuten länger beim Schreiben, bucht sich aber dafür in 30 Sekunden und die Auswertungen und Zuordnungen hinterher sind auch klarer für Dich. Imho. |
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mielket |
Geschrieben am 07.01.2006 03:56:37
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Zitat Mit meinen Rechnungen meinte ich nicht ob ich in der Rechnung getrennt Dienstleistung und Warenlieferung aufführenn muss, sondern auf welche Konto ich den das bei ECT buchen muß. Also Warenverkäufe.. Veräußerungserlöse betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Honorare ?? wie gesagt es handelt sich meißt um Die Entwicklung (Dienstleistung) elektronischer Schaltungen und Geräte mit einem oder mehreren Prototypen.
Wenn Du Dir das neue EÜR-Formular anschaust, findest Du tatsächlich nur ein Konto für Lieferungen und Leistungen. Scheint das FA nicht so zu interessieren. Mach das einfach auf ein Konto, würde ich sagen. |
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