CD-Verkauf
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tomboone |
Geschrieben am 25.01.2011 14:17:58
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Hi,
ir verkaufen als Band (GbR, EÜR, umsatzsteuerpflichtig) regelmäßig CD's. Der Verkauf erfolgt entweder über online Bestellung (Überweisung) oder direkt in Bar auf Konzerten etc. Da wir in beiden Fällen keine Rechnungen oder Quittungen austellen, habe ich leider keinerlei Belege dafür. Bei Überweisung natürlich den Eingang auf dem Kontoauszug. Wie löst man das Problem, da man wohl kaum jedem Käufer eine Quittung austellen kann. Vielleicht mit Eigenbeleg?
Bin im Forum leider nicht so richtig fündig geworden, aber falls das Thema bereits geklärt wurde, freue ich mich auch über einen Link zum Thread.
Vielen Dank,
Thomas |
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joey |
Geschrieben am 25.01.2011 21:08:57
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Hallo,
schonmal an ein Kassenbuch gedacht? Schließlich ist man so als Gesellschafter mit Kassenbefugnis auch seinen Mitgesellschaftern in einer GbR gegenüber auskunftsverpflichtet und so empfehlen sich schon gewisse Aufzeichnungen, damit es später keinen Streit gibt. Ist alles schon vorgekommen, auch unter Musikkumpels. Ausserdem seid ihr auch nach dem UStG, hier nach § 22 (2) Nr. 2 UStG verpflichtet, Aufzeichnungen über eure vereinnahmten Entgelte und der darauf entfallenden USt, getrennt nach Steuersätzen, vorzunehmen, daraus ergibt sich quasi die Verpflichtung der Führung eines Kassenbuches oder entsprechender sonstiger Unterlagen.
Grüße joey
Bearbeitet von joey am 25.01.2011 21:57:23
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tomboone |
Geschrieben am 25.01.2011 22:26:35
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Hi,
danke für die Antwort. Klar führen wir ein Kassenbuch (Bar Bestandskonto) in EC&T. Quasi wird am Ende des Konzertverkaufs der Gesamtumsatz gebucht, mit Anzahl der verkauften Sachen.
Beispiel: Ich trage 10 CDs als Posten bei EC&T mit 100 € (inkl. 19%) ein.
Reicht das denn so? Und was für einen Beleg hefte ich denn zum Nachweis fürs FA ab? |
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joey |
Geschrieben am 26.01.2011 12:16:54
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Zitat joey geschrieben:
Ausserdem seid ihr auch nach dem UStG, hier nach § 22 (2) Nr. 2 UStG verpflichtet, Aufzeichnungen über eure vereinnahmten Nettoentgelte und der darauf entfallenden USt, getrennt nach Steuersätzen, vorzunehmen, daraus ergibt sich quasi die Verpflichtung der Führung eines Kassenbuches oder entsprechender sonstiger Unterlagen.
vs.
Beispiel: Ich trage 10 CDs als Posten bei EC&T mit 100 € (inkl. 19%) ein.
Reicht das denn so? Und was für einen Beleg hefte ich denn zum Nachweis fürs FA ab?
Das ist nicht dasselbe, wie du merken wirst, wenn du es dir nocheinmal durchliest. |
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tomboone |
Geschrieben am 26.01.2011 12:43:19
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Ok,
schön, dass das für dich alles klar ist...aber halt...du hast ja auch gar keine Fragen gehabt.
Möchtest du mir damit sagen, dass ich für jede CD einen einzelnen Posten brauche? Oder möchtest du darauf hinaus, dass ich zusätzliche Aufzeichnungen in Papierform machen sollte, die ich dann entsprechend als Beleg nehmen bzw. abheften kann?
Ich dachte eigentlich meine Frage wäre denkbar einfach zu beantworten. Ich wollte lediglich wissen, wie man Einnahmen ohne Rechnung bzw. Quittung vor dem FA belegt. Oder haben die sich nur bei den Ausgaben pingelig? |
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joey |
Geschrieben am 26.01.2011 13:26:43
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Zitat tomboone geschrieben:
Ok,
schön, dass das für dich alles klar ist...aber halt...du hast ja auch gar keine Fragen gehabt.
Möchtest du mir damit sagen, dass ich für jede CD einen einzelnen Posten brauche? Oder möchtest du darauf hinaus, dass ich zusätzliche Aufzeichnungen in Papierform machen sollte, die ich dann entsprechend als Beleg nehmen bzw. abheften kann?
Ich dachte eigentlich meine Frage wäre denkbar einfach zu beantworten.
Also, deine Kunden brauchen von dir keine Quittung, das Finanzamt ist zufrieden, wenn du ein Kassenbuch hast aus dem die Höhe der Einnahmen und für Zwecke der Umsatzsteuer eine Trennung der Einnahmen in den Nettobetrag und die darauf entfallende Umsatzsteuer getrennt nach Steuersätzen enthalten ist, kann bedeutsam sein, da Gagen aus musikalischen Auftritten dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen können, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Und wenn du mir noch einmal pampig kommst, dann gibts was auf die Ohren. 
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tomboone |
Geschrieben am 26.01.2011 13:35:49
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Na siehste, wa doch gar nicht so schwer! 
Danke für die Antwort! |
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Pilger |
Geschrieben am 23.02.2011 18:23:17
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Hallo, falls ich fragen darf:
Wie bucht Ihr denn (kostenlose) Promo-CDs, die An Veranstalter oder Fans abgegeben werden?
Grüße
Florian |
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tomboone |
Geschrieben am 24.02.2011 17:43:39
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Ohne Gewähr, aber da es sich bei CD's ja um Betriebsvermögen handelt mit einem realen Gegenwert, dass in diesem Fall unentgeldlich abgegeben wird, ist das für mich eine umsatzsteuerfreie Betriebsausgabe.
Ob man das allerdings auf den Posten absetzbare Geschenke buchen darf (erscheint mir logisch) soll mal lieber wer anders beantworten.
Viele Grüße!
Thomas |
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Pilger |
Geschrieben am 25.02.2011 00:19:49
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Ja, so ähnlich hab ich mir das vorgestellt... Frage mich nur gerade noch, welchen "Wert" in € die CDs dann haben... Verkaufswert oder anteilige Produktionskosten...
Grüße und Danke
Bearbeitet von Pilger am 25.02.2011 00:20:52
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tomboone |
Geschrieben am 25.02.2011 11:03:22
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Natürlich den Wert, für die ihr die CD's verkauft. Nur eben ohne Mwst. Also wenn Ihr die beispielsweise sonst für 10 Euro (inkl, Mwst.) verkauft, dann buchst du die verschenkten exkl. Mwst. mit 8,40 Euro.
Sollte so gehen, aber ich hoffe, es meldet sich noch jemand mit mehr Erfahrung. |
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