Skonto vom Lieferanten
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buerofreund_de |
Geschrieben am 26.01.2011 20:11:25
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Hallo,
ich bekomme von meinen Lieferanten Rechnungen mit Skonto. D.h. ich zahle innerhalb einer bestimmte Frist den Rechnungsbetrag minus dem ausgewiesenen Skontobetrag.
Wie muss ich das jetzt korrekterweise im Programm buchen?
Der Skontobetrag ist mit jeder Rechnung unterschiedlich, da er auch Warengruppenabhängig mal gewährt wird und mal nicht.
Gruß,
Stefan |
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thilo |
Geschrieben am 27.01.2011 00:40:50
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Wie wäre es, wenn du den Betrag verbuchst, den du deinen Lieferanten überwiesen hast?
Also mal ganz im Ernst: Wärst du da nicht auch alleine drauf gekommen? |
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buerofreund_de |
Geschrieben am 27.01.2011 00:51:28
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Hallo Thilo,
sicher, das wäre das Einfachste. Die Frage bleibt aber, ob es auch das Richtige ist. Es verringert sich auch die Vorsteuer, die ich aus der Lieferantenrechnung ziehen kann. Und wenn die Lieferantenrechnung neben normalen 19% Artikeln mal einen 7% Artikel enthält (Bücher, Lebensmittel) dürfte es kompliziert werden, oder denke ich da falsch?
Gruß,
Stefan - der von Buchhaltung leider nicht viel Ahnung hat |
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thilo |
Geschrieben am 27.01.2011 00:54:48
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Moin!
Dann sag das doch gleich ;-))
Wenn du zwei verschiedene USt.-Sätze hast, wirst du in EasyCt zwei verschiedene Buchungen durchführen müssen. Einmal die zu 7 Prozent und einmal die zu 19 Prozent. Die können sich ja durchaus auf die selbe Rechnung beziehen. Musst du dann halt selber auseinanderrechnen. Korrigiere mich, wer kann, aber ich glaube, anders geht das hier nicht.
Grüße,
Thilo |
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mielket |
Geschrieben am 29.01.2011 04:02:03
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Tipp: Benute den Formelrechner rechts vom Betragseingabefeld und lege Dir Formeln zur Reduzierung des Rechnungsbetrags um die üblichen Skontosätze an.  |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 31.01.2011 15:33:11
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Ich glaube, die Frage bezog sich weniger auf das Berechnen als vielmehr auf das Buchen des Skontobetrages. Ich bin auch der Meinung, dass man Skonti nicht buchen muss (und mache es deshalb auch nicht, was auch das FA bisher nicht störte).
Hier mal eine vielleicht hilfreiche, weil ganz gut verfasste Erklärung:
http://www.skonto-berechnen.de/skonto...nkauf.html |
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mielket |
Geschrieben am 01.02.2011 11:25:04
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Dein Beispiel in dem Link bezieht sich auf einen Soll-Versteuerer, der doppelte Buchführung macht. Die meisten Steuerpflichtigen, die EÜR-Buchhaltung machen sind aber Ist-Versteuerer. Dafür gilt: Es wird erfasst, was tatsächlich überwiesen wird. Und selbst bei Soll-Versteuerern wird, wie in dem Beispiel, nachher korrigiert, wenn die Zahlung real geleistet wird. Du kannst nicht einfach Phantasiebeträge buchen. |
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buch-hal-tung |
Geschrieben am 01.02.2011 18:22:33
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Zitat mielket geschrieben:
Du kannst nicht einfach Phantasiebeträge buchen.
Habe ich - SOLL-Versteuerer ohne doppelte Buchführung - auch nicht empfohlen, wollte dem Fragesteller nur weiterhelfen.  |
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