Wo buche ich was???
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reichmlr |
Geschrieben am 07.01.2006 11:16:28
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Hallo Leute...
Ich hab da mal ne Frage....
Folgendes: Ich habe eine Rechnung an einen Kunden gestellt.
Vom Bruttobetrag hat der Kunde 50% an mich gezahlt
und 50% direkt an das Finanzamt überwiesen.
Wie buche ich den Betrag der an das Finanzamt gezahlt wurde?
Dieser Betrag steht zwar bei den Ausgaben...nur...wie mache ich es,daß der volle Betrag auch voll als Zahlung an das Finanzamt in der
E/Ü Rechnung berücksichtigt wird und in der Berechnung der an das Finanzamt zu zahlenden restlichen USt erscheint.
Bsp: Rechnung an Kunde = 116,00 ? (inkl.USt)
- 58,00 ? an Finanzamt gezahlt
- 58,00 ? an Kasse
-------------------
= 0 ?
Das heißt dann: Es wären eigentlich nur 16,00 ? an das Finanzamt zu zahlen gewesen. Es wurden lt. Bsp. aber 58,00 ? gezahlt.
Nach Adam Riese müßte ich dann 42,00 ? vom Finanzamt wiederbekommen.
Nur...wie werden die 58,00 ? gebucht????
Auf Umfangreiche Disskusion wartend ... 
reichmlr |
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robert wiegner |
Geschrieben am 07.01.2006 19:35:42
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Meine Güte, was ist das denn für ein Durcheinander?
Vorab: Bist Du Dir sicher, daß das Geld, was der andere für Dich (?) ans FA gezahlt hat, dort auch auf das richtige Konto mit dem richtigen Vermerk gelandet ist? Gesetzt den Fall, es ist so, dann:
(1) Einnahmebuchung: 100,-- netto plus UmsSt.
(2) Ausgabenbuchung: 58,-- netto (Zahlungen ans FA naturgemäß netto)
(3) Eigenbeleg schreiben über die vom anderen gezahlten 58,-- EUR (netto) ans FA, der klar macht, daß es eigentlich Deine Zahlung war (egal von wem überwiesen.
(4) Den beim FA nun anscheinend vorhandenen Überschuß irgendwann mit der entsprechenden Steuerart verrechnen.
(5) Zukünftig _unbedingt_ so einen Kuddelmuddel vermeiden. Es bringt erstens keinen Vorteil, macht eigentlich einfache Buchungen, wie Du siehst, unnötig kompliziert und ist schlichtweg unsauber (Beleg?).
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Und aus reiner Neugier hätte ich doch gerne noch ein paar Worte, wie es überhaupt zu einer solchen Konstruktion kommt ... ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 07.01.2006 19:42:14
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Thomas R |
Geschrieben am 07.01.2006 23:50:49
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Ich gehe davon aus, dass du kein Baugewerbe betreibst (hier UST-Zahlung durch Kunden) und diesen "Nonsens" nicht vertraglich vereinbarst hast.
Der Kunde schuldet dir 50% des Rechnungsbetrages "PUNKT".
Was er gegenüber dem FA macht ist weder deine Angelegenheit - noch die des FA´s. Gegenüber dem FA kannst du mit nichts aufrechnen, den es hat mit deiner Lieferung/Leistung an deinen Kunden nichts zu tun.
Nur der Vollständigkeit halber. Gebucht wird dann natürlich nur die 50% unddaraus die entsprechende USt.
Bearbeitet von Thomas R am 07.01.2006 23:52:20
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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reichmlr |
Geschrieben am 08.01.2006 06:54:35
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Hallo Robert und Thomas.
Danke für die schnelle Antwort.
zur Erklärung: Mit dem FA und mir und dem Kunden,wurde eine Vereinbarung getroffen,welche eine solche Vorgehensweise ermöglicht.
Hintergrund war es,bei mir keine Steuerschulden aufkommen zu lassen.
Auf den jeweiligen Rechnungen an den Kunden wurden die entsprechenden Beträge an das FA extra aufgeführt und an das FA überwiesen. Das FA hat den Eingang der Beträge jeweils bestätigt.
Nun zu den von Euch geschriebenen Tipp`s:
Das heißt also...ich muß bei den Einnahmen nur den entsprechenden Nettobetrag + USt,der tatsächlich an mich ging buchen und bei den Ausgaben den Betrag,welcher an das FA geflossen ist. (Beleg dazu ist ja die gestellte Rechnung)
Frage ich mich doch dann....wie nenne ich das Kind? ...und kann ich das unter Abschreibung voll buchen??? 
Mfg reichmlr |
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robert wiegner |
Geschrieben am 08.01.2006 18:56:54
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Verstehen tue ich das immer noch nicht (Grundlage, Ablauf etc.).
Vielleicht kannst Du nochmal kurz bestätigen:
Für die Leistung oder Ware berechnest Du dem Kunden im Beispiel 100,- plus UmsSt. ... im Normalfall würde der Kunde Dir also dieses Geld zahlen müssen/sollen.
Jetzt gibt es aber zusätzlich und grundsätzlich eine Dreiecksvereinbarung zwischen Dir, FA und Kunde (?) daß ein Teil des jeweiligen Rechnungsbetrages auf der gleichen Rechnung extra ausgewiesen wird, mit dem Hinweis, der Kunde möge unter Deiner Steuernummer ans FA zahlen?
-- Korrekt? Wenn ja:
-- Ist das einmalig oder dauerhaft?
-- Nur für diesen Kunden oder für alle Kunden?
-- Welchen Betrag hattest Du denn auf der Rechnung als "diesen Teil bitte ans FA überweisen" stehen?
-- Datenschutz hin oder her: trägst Du damit vorhandene Steuerschulden ab?
-- Auf welcher Basis arbeitest Du? Honorarvertrag, Freiberufler, Kleingewerbler, Gewerbler?
--
Es bleibt dabei, wenn Deine Leistung den Kunden 100 plus UmsSt. kostet und er die begleicht (wenn auch auf Deine Bitte hin teilweise auf ein anderes Konto) hat er den Betrag eben voll und ganz beglichen und Du offiziell 100 plus UmsSt. eingenommen. Und dann ist es so, wie in meiner obigen Antwort schon beschrieben.
Du fragst nach "Abschreibung" ... die gibt es hierbei schlicht nicht.
Bearbeitet von robert wiegner am 08.01.2006 19:02:38
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reichmlr |
Geschrieben am 08.01.2006 21:59:29
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stimmt ...Deine Annahme ist korrekt.
laut Re habe ich dann eigentlich 100+16% kassiert.
tatsächlich aber nur den Betrag,den der Kunde an mich gezahlt hat.
den Rest hat das FA bekommen.
Ich bin Kleingewerbetreibender und ja...damit werden Steuerschulden beglichen...die das FA einfach mal so festgelegt hat.
(Grund dafür waren fehlende UstVorrauszahlungen und Einkommenststeuererklärungen)...(die ich jetzt nachhole )
(Ich glaube das FA hat Angst gehabt,gar nüscht zu bekommen)
(na ja,die werden schon sehen...wenn ich hier mit allem fertig bin...kann ich mir mal en fetten Urlaub leisten....weil Geld zurück vom FA!!! das ist schon mal so gut wie sicher )
Die Vereinbarung mit dem FA betrifft nur 1 Kunden,da der den Hauptteil der Umsätze liefert.
(Wenn ich mir das hier so alles ansehe...bin ich bald der Meinung,daß das hier wie ne Sparanlage funktioniert hat)
Mfg reichmlr |
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Thomas R |
Geschrieben am 08.01.2006 23:00:05
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Interessante Konstellation - was es nicht alles gibt. Diese privatrechtliche Vereinbarung hat aber meines Erachtens für die Buchhaltung nur untergeordnete Bedeutung.
Das FA hat sich statt einer Pfändung, nur auf einen unaufwendigeren Vorgang eingelassen - ein positver Aspekt.
Aber Achtung, wenn du jetzt nicht korrekt buchst und ggffs. die volle USt abführst, kommst du erneut in Teufels Küche. Denn das FA holt sich nur eine Steuerschuld aus früheren Vorgängen
Es ist von dir als umgehend zu klären:
Trennt das FA aus den 50% + USt die dein Kunde für dich an das FA überweist auch automatisch die USt aus dem laufenden Geschäft heraus - und bucht sie als bezahlte USt.
Oder vereinnahmt das FA die dann 58% als vollen Betrag zur Tilgung der alten Steuerschuld. Dann müsstest du nämlich 50% + die USt aus den 100% an das FA abführen! Ein wesentlicher Unterschied.
Kläre das bitte dringend mit deinem FA, dann läßt sich auch die Buchungsfrage leichter lösen.
Bearbeitet von Thomas R am 08.01.2006 23:01:51
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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reichmlr |
Geschrieben am 09.01.2006 16:46:13
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das FA rechnet erst die laufenden UST ab,dann die alten Vorgänge.
So bin ich mit dem laufenden immer aktuell und die alten sachen werden auch abgetragen.
Alle Lohngeschichten sind schon erledigt!!
Das was das FA noch haben will,sind Einkommenssteuersachen.
Diese wurden geschätzt.
Allerdings können die Schätzungen nicht stimmen,da ich immer unter der Freibetragsgrenze liege...bzw...in den 1. Jahren ein Verlust zu verzeichnen war.
Demzufolge werden die Schätzungen ja wieder gestrichen,wenn ich meine EKst-erklärungen abgegeben habe.
(Schäm)(muß noch voll für 02 ...03...und 04 abgeben)
das hat dann wohl zur Folge...daß ich ne Menge bis dahin gezahlte Steuern zurückbekomme.
Da ich auch jetzt für 04 noch die Erklärung abgeben muß und gleichzeitig noch ne Menge unbezahlter Rechnungen daliegen habe,bei welchen ich jetz auch erst die Vorsteuer geldend mache ...hat das ganze einen doppelten bis 3-fachen Spareffekt gehabt.
Alles zusammen macht dann mal ne schöne Summe die vom FA zurückkommen müsste 
Mfg reichmlr |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.01.2006 19:52:11
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Dann würde ich wie folgt buchen:
- Einnahmen > 100% mit Einstellung 16% Ust
- Ausgabe > Neues Konto anlegen "Vorabzahlungen FA" > 50% mit Einstellung 16% USt
Bearbeitet von Thomas R am 09.01.2006 19:52:40
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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robert wiegner |
Geschrieben am 09.01.2006 21:29:36
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So langsam kriegen wir es ja doch hin ;o)
Aber das Geld ans FA, die Ausgabe (im genannten Beispiel 50% des Brutto-Rechnungsbetrages) muß imho mit UmsSt = 0% laufen. Der Betrag wird für Steuern verwendet. Darauf kann grundsätzlich keine UmsSt. liegen.
Zudem: Die UmsSt. ist bei _reichmlr_ schon komplett in der Einnahme, beim Kunden schon komplett in den Ausgaben. Fertig.
Da kann nicht nochmal zusätzlich UmsSt. generiert werden (selbst wenn es nicht ans FA ginge), weil ja kein eigenständiger Geschäftsgang entsteht. |
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Thomas R |
Geschrieben am 09.01.2006 23:07:49
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Nein Robert, das sehe ich anders. Ich bleibe bei meiner Aussage und bitte rechne mal mit.
Würde es nach deiner Rechnung gehen, würde er ja (bei 100 ? Netto) 16 ? USt schulden. Da das FA aber ja schon 50 + 8 bekommen hat, schuldet er auch nur noch 8 ?.
Daher legt er ja das Ausgabenkonnto Zahhlung an FA mit 16% an, damit in seiner Umsatzsteuererklätung aus den 16 ? USt der Einnahmen durch Abzug des Aufwandskontos von 8 ? auch nur 8? USt-Zahlung werden. Das, was durch die echte Einnahme von 50 ? Netto auch tatsächlich geflossen ist.
Bearbeitet von Thomas R am 09.01.2006 23:17:41
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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reichmlr |
Geschrieben am 09.01.2006 23:59:05
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?????
Wenn ich laut Rechnung in Höhe von 116.- ? nur 58.-? bekommen habe...dann sieht das bei mir wie folgt aus:
Kunde hat 116.-? zu bezahlen = gebucht bei Einnahme mit USst
Davon 58.-? an mich =bleibt bei den Einnahmen
und 58.-? an FA = gebucht bei Ausgaben als USst Vorrauszahlungen an FA mit 0% (also voll)...da dies ja dann als gemerkte Posten in der UmSt-Erklärung aufgeführt wird und vom verbleibenden Betrag abgezogen werden muß.
---------------------
macht also 16.-? die eigentlich an`s FA gezahlt werden müssen
minus den 58.-? die tatsächlich an`s FA gezahlt wurden
macht also 42.-? Guthaben beim FA.. (wenn nüscht aus alten Sachen her verrechnet wird) 
stimmt das so? oder irre ich mich da?
Mfg reichmlr  |
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robert wiegner |
Geschrieben am 10.01.2006 00:15:19
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Registriert am: 12.02.2005
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" ... und bitte rechne mal mit" -- Ich rechne ja, ich rechne ja ;o)
Also:
_reichmlr_ verkauft eine Ware/Dienstleistung zum Wert von 100,- EUR. Darauf gehen 16,-- UmsSt. als vereinnahmte Steuer in seine Buchhaltung.
_Kunde_ zahlt 100,-- EUR plus 16,-- EUR ... nämlich den Rechnungsbetrag (ob nun in einem Rutsch oder in zwei Margen oder auf zwei Konten ist dafür egal. Weil er die 16,-- EUR ja komplett als Vorsteuer bei sich / für sich geltend macht.
Fertig. Der Warenverkehr ist gelaufen, Einnahmen und Ausgaben sowie zugehörige UmsSt. und Vorsteuer wurden generiert.
Durch die bloße Tatsache, daß der Kunde im Auftrag von _reichmlr_ zwei Konten beschickt, entsteht ja im Sinne des Umsatzsteuergesetzes nicht plötzlich ein weiterer "Mehrwert". Deine Überlegung würde letztlich bedeuten, daß die eine einzelne, durch eine kaufmännische Rechnung definierte und eindeutige Ware für 100,-- EUR plötzlich eine MwSt. von 24% generiert. Und das kann/darf nicht sein.
Zudem (imho): Zwar geht das FA mit UmsSt. um, indem es für uns Umsatzsteuer-Plus und -Minus verrechnet und ggf. die Hand aufhält, aber Zahlungen an das FA können keine Mehrwertsteuer beinhalten. Von daher sind Zahlungen ans FA per Definition immer mehrwertsteuerfrei. Der einzige Berührungspunkt könnte lediglich sein, daß Du sagst, liebes FA, bitte benutze diesen Betrag für meine Umsatzsteuerschuld, jenen für meine Einkommensteuer. Im Falle von _reichmlr_ scheint das FA da von sich aus schon irgendwelche Prioritäten festgelegt zu haben. Aber es bleibt: Leistungen ans FA können keine UmsSt. generieren.
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btw: Wie Du schon weiter oben mal gesagt hast, klingt das -- so komisch die Konstruktion auf Anhieb erstmal wirkt -- nach einem eigentlich positiven, lösungsorientierten Zug des FA. _reichmlr_ kann seinen Job machen, das FA kriegt Geld und niemandem wird wirklich wehgetan. Find ich gut.
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robert wiegner |
Geschrieben am 10.01.2006 00:24:45
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@ reichmlr
"macht also 16.-? die eigentlich an`s FA gezahlt werden müssen
minus den 58.-? die tatsächlich an`s FA gezahlt wurden ...
macht also 42.-? Guthaben beim FA"
Wenn es nur Umsatzsteuer gäbe: Exakt!
Da Du aber neben der Umsatzsteuer ja auch Einkommensteuer und durch die Schulden diverse andere FA-Konten bedienen mußt, ist das Guthaben natürlich hehre Theorie. Aber buchungstechnisch ist es imho nur so korrekt.
Du mußt Dir vorstellen, daß der Kunde Deine Rechnung _komplett_ bezahlt hat. Und Du eine komplette Einnahme erhalten hast. Und anschließend hast Du insges. 58,-- EUR ans FA überwiesen (genauer: überweisen lassen durch den Kunden). Wenn Du die 58,-- EUR erhalten und selbst dem FA überwiesen hättest, würdest Du das ja auch nicht in netto plus UmsSt. splitten können.
Bearbeitet von robert wiegner am 10.01.2006 00:31:30
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reichmlr |
Geschrieben am 10.01.2006 01:45:46
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ja...so stimmt das...
und wie schon erwähnt....ich kann meinen Job machen...FA hat Geld gesehen....alle haben ein zufriedenes Grinsen im Gesicht und keinem hat was weh getan... 
weh tun wird es dann mal im nachhinein dem FA....wenn ich alle Buchungen und Erklärungen für die vergangenen Jahre abgeschlossen habe...und so wie es zur Zeit aussieht...dann mal mehr als 1 Hand aufhalten kann ... 
Danke für die anregende Diskussion...hat mir sehr geholfen.
... da hab ich doch glatt mal noch ne Frage ... 
in welchem Jahr buche ich am besten die Rechnungen,welche ich eigentlich noch zu bezahlen habe??? >>>Die Vorsteuer darin wurde noch nicht geldend gemacht!!!
macht es Sinn,diese z.B.ins Jahr 04 zu buchen (auch wenn z.B. ne Rechnung aus 03 stammt und noch nicht bezahlt und auch keine Vorsteuer geldend gemacht wurde) ???
damit könnte ich ja den Gewinn drücken um meine Einkommensteuer zu drücken bzw...wie gesagt...diese Schätzung vom FA wieder löschen zu lassen ... 
auf weitere rege Diskussion
Mfg reichmlr (wenn hier fertsch,dann voll der Steuerprofi... ) |
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robert wiegner |
Geschrieben am 10.01.2006 14:46:48
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"in welchem Jahr buche ich am besten die Rechnungen,welche ich eigentlich noch zu bezahlen habe??? >>>Die Vorsteuer darin wurde noch nicht geldend gemacht ..."
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Allein schon wegen Deiner Vereinbarungen mit dem FA würde Ich Dir da dringend empfehlen, komplett mit Datum aufzulisten, FA anzurufen (dort jemanden, der Deine Vereinbarung mit dem FA kennt) und Vorgehen klären. |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.01.2006 12:28:16
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Aus meiner Sicht bist du Ist-Versteuer, d.h. du kannst bei Rechnungen die Vorsteuer erst dann ziehen, wenn du die Rechnungen bezahlt hat. Konkret, wenn du jetzt im Januar 2006 zahlst und buchst, kannst du - bei Dauerfristverlängerung - die VSt im März 2006 holen.
Im übrigen bleibe ich bei meinem korrigierten Buchhungsvorschlag :-)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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reichmlr |
Geschrieben am 11.01.2006 12:56:03
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ne ne..nüscht mit Ist-Versteuerer
das weis ich von Buchungsvorfällen meines alten Steuerberaters..
der hat auch immer gleich die Sachen gebucht und damit die Vorsteuer geldend gemacht...
nur wenn die Dinge dann bezahlt wurden,dann konnte ich die Vorsteuer nicht nochmal geldend machen.
das heißt also...Buchung als reiner Nettobetrag
oder wenn bezahlt,dann gar nicht mehr buchen,da das ja Buchungstechnisch schon so war.
Damit hab ich dann irgendwann mal ne Ausgabe gehabt,die ich nirgentwo mehr hinschreiben kann.
den Beleg dazu muß ich aber dort aufbewahren,wo die Buchung erfolgte...
oder irre ich mich da???
Mfg reichmlr |
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robert wiegner |
Geschrieben am 11.01.2006 13:17:55
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"das weis ich von Buchungsvorfällen meines alten Steuerberaters..
der hat auch immer gleich die Sachen gebucht und damit die Vorsteuer geldend gemacht... "
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*g* ... wahrscheinlich ist das der Grund, warum Du jetzt kräftig ans FA zahlen mußt. Nix für ungut. ;o)
Thomas hat natürlich grundsätzlich recht. Und da bei Dir anscheinend über Jahre ja ein großes Durcheinander war, würde ich das wirklich mit dem FA klären. |
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