Fahrtkosten Sonderbetriebsausgaben
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tomboone |
Geschrieben am 31.01.2011 15:08:37
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Hi,
kurz zu unserer derzeitigen Buchungspraxis:
Wir sind eine GbR und Vorsteuerabzugsberechtigt. Die Gesellschafter nutzen oft ihr privat Kfz für betriebliche Fahrten. Wir haben uns geeinigt, dass lediglich die Spritkosten abgegolten werden, d.h. ich buche z.Zt. bei einer 50 Euro Tankquittung genau diese als neutrale private Auslage vom Bar- Bestandskonto in EC&T. Das entspricht also genau dem real geflossenen Geldbetrag. Wenn ich mich nicht täusche, sind diese Ausgaben Sonderbetriebsausgaben, die nach der Gewinnermittlung in einer gesonderten Feststellung jedem Gesellschafter zugeordnet werden müssen.
Zusätzlich führe ich deshalb in Excel Kapitalkonten für die einzelnen Gesellschafter. Weise ich dort auch nur genau diesen geflossenen Betrag den Gesellschaftern zu, oder ist es auch möglich dort mit 30ct/km zu rechnen?
Ich denke mir das so, dass ich den 30ct/km Betrag als Sonderbetriebsausgabe (gewinnneutral, mwst. frei) buche und den Differenzbetrag dann (30ct/km - ausgezahlter Betrag) dann noch als neutrale Einlage in EC&T buche.
Ist das möglich, oder habt ihr eine bessere Lösung? |
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mielket |
Geschrieben am 01.02.2011 11:16:46
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Du solltest es eher umgekehrt machen: Die 30Ct Nutzung des privaten PKW für die Steuer in EC&T pro Gesellschafter am besten über die Mandantenfunktion erfassen und dann inoffiziell die Tankquittungen sammeln und entspr. Privatentnahmen gleichverteilt auf alle Gesellschafter für die aktiv Reisenden buchen. |
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tomboone |
Geschrieben am 02.02.2011 12:58:35
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Danke!
Mit Mandantenfunktion meinst du mehrere Installationen von EC&T? Also quasi ein Programm für jeden Gesellschafter? Und das soll dann meine Excel Kapitalkonten ersetzen? |
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joey |
Geschrieben am 02.02.2011 13:58:12
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Bei den gezahlten Tankquittungen an die Gesellschafter handelt es sich um Vorabgewinn nach § 15 (1) Nr. 2 EStG. Das ist korrekt, wenn diese Auszahlung gewinneutral gebucht wird.
Das läuft alles auf Ebene der Gesellschaft, jetzt kommen wir auf die Ebene des Sonderbetriebsvermögens I, das ist dann betroffen, wenn ein Fahrzeug eines Mitgesellschafters zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, dann könnten die tatsächlichen Aufwendungen des Gesellschafters als Sonderbetriebsausgaben erfasst werden, Sonderbetriebseinnahme bzw. Entnahmen wären die private Nutzung, 1-%-Regel oder Fahrtenbuchmethode.
Ist die betriebliche Nutzung geringer, kann der Gesellschafter die betrieblich gefahrenen km als Nutzungseinlage mit 0,30 Euro pro gefahrenen km als Sonderbetriebsausgaben erfassen.
Die Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft ist also mehrstufig:
Ebene der Gesellschaft: Grundlage EÜR Gewinnanteil, Vorabgewinn,
Ergänzungskapital: Sonderfall braucht man hier nicht zu erläutern.
Sonderbetriebsvermögen I und II: Sonderbetriebseinnahmen, Sonderbetriebsausgaben.
Alles das wird bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung berücksichtigt und bildet den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft. |
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mielket |
Geschrieben am 02.02.2011 14:14:15
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