Sacheinlagen Gewinnermittlung
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tomboone |
Geschrieben am 06.02.2011 14:41:11
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Hi,
erstmal danke, für eure bisherige Hilfe. Langsam fühlt sich meine EÜR richtig gut an. 
Ein paar Fragen hätte ich noch zu folgender Sache:
1.
Ich habe Sacheinlagen (1000 EUR, Musikinstrument) getätigt (in die Gesamthand, nicht ins Sonderbetriebsvermögen). Habe diese neutral als Einlage gebucht und bis 1000 EUR ganz normal mit 0% in den 5 Jahre AfA Sammelposten getan.
Wenn ich jetzt die Gewinnermittlung pro Gesellschafter mache, bekomme ich dann z.B. die 1000 EUR komplett als Einlage angerechnet und die Afa geht ganz normal in die EÜR ein? Was passiert mit Sachen unter einem Wert von 150 €? Sind die dann sofort abgeschrieben und sind "virtuell" wertlos?
2.
Wenn ich das jetzt nachträglich (Jahreswechsel bereits durchgeführt) eingefügt habe, wie ist die beste Vorgehensweise, um 2011 dahingehend zu aktualisieren?
Thx,
Thomas
Bearbeitet von tomboone am 08.02.2011 14:08:42
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tomboone |
Geschrieben am 08.02.2011 12:31:21
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Scheint schwieriger zu sein, als ich dachte...oder vielleicht zu trivial für Euch  |
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joey |
Geschrieben am 08.02.2011 19:42:23
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Sowas kompliziertes macht man ja auch nicht, es sei denn, man würde gerne steuerliche Ergänzungsbilanzen aufstellen, wenn man Gesamthandsvermögen anders als nach Kopfanteilen verteilen will, dass gäbe dann entsprechende Mehrabschreibungen im Rahmen der Gewinnermittlung auf Ebene der Ergänzungsbilanz für dich und bei deinen Mitgesellschaftern anteilig Minderabschreibungen ebenfalls entsprechend ihrem Anteil.
Also, kannst ja mal nachlesen:
Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft besteht aus,
Gesamthandsbilanz,
Sonderbetriebsvermögen I bzw. II
Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter
und stör dich nicht so sehr am Ausdruck Bilanz, die Gewinnermittlung muss man auch sinngemäß als Einnahmenüberschussrechner beachten.
Sowas vermeidet man am Besten, wenn man ein Bandprojekt hat. |
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tomboone |
Geschrieben am 08.02.2011 20:08:20
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Danke soweit. Was sollte ich denn nun aber lassen? Das reinlegen in die Gesamthand allgemein, oder das Zurechnen als Einlage bei der Gewinnermittlung?
Die Abschreibungen auf die Sachen werden ja ganz normal nach Köpfen verteilt. Das hatte ich auch vor. |
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joey |
Geschrieben am 12.02.2011 14:57:49
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Zitat tomboone geschrieben:
Danke soweit. Was sollte ich denn nun aber lassen? Das reinlegen in die Gesamthand allgemein, oder das Zurechnen als Einlage bei der Gewinnermittlung?
Die Abschreibungen auf die Sachen werden ja ganz normal nach Köpfen verteilt. Das hatte ich auch vor.
Es spricht nichts dagegen, dass deine Bandkollegen das eingelegte Gut mitbenutzen, aber warum sollen sie noch an den Abschreibungen teilhaben, wenn sie gar nichts aufgewendet haben. Lass das Gut doch in deinem Sonderbetriebsvermögen, dann könnt ihr es gemeinsam nutzen und du hast die Abschreibungen und später den Veräußerungs- bzw. den Entnahmegewinn, ist doch die wesentlich einfachere Rechnerei, es sei denn, du hättest noch speziellere Gründe, warum du die Sache unbedingt ins Gesamthandsvermögen überführen willst.
Bearbeitet von joey am 12.02.2011 14:58:14
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tomboone |
Geschrieben am 12.02.2011 15:02:35
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Vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert 
Der "speziellere" Grund sind bei mir eigentlich nur anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Equipment im harten Roadalltag, wie Aufwendungen für Ersatz- bzw. Verschleißteile oder Reparatur- und Wartungskosten allgemein. Da kommt schon was zusammen. Hier würde ich eben gerne die Vorsteuer ziehen. Dazu ist es m.E. notwendig, dass das Gut voll zum Betriebsvermögen gehört.
Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
MfG
Thomas |
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joey |
Geschrieben am 12.02.2011 19:30:59
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Na, du hättest auch den Vorsteuerabzug, wenn du es umsatzsteuerpflichtig an deine Bandkollegen vermieten würdest, aber dann hättest du noch weitere Steuererklärungen zu machen und das ist nicht so prickelnd.
Machs pragmatisch und nicht zu übertheoretisiert, das verstehen die beim FA selbst nicht, das sind meist keine studierten Steuersachbearbeiter.
Also du erfasst die Einlage auf deinem Gesellschafterkonto, sagen wir 1000 Euro. Ihr schreibt alle gemeinsam den gleichen Betrag ab und irgendwann entnimmst du es wieder für ca. 1000 Euro und gut ist es, du hast keinen Aufgabe- oder Entnahmegewinn, deine Gesellschafter haben die AfA obwohl sie gar nichts ausgegeben haben, die sind auch zufrieden. Den Vorsteuerabzug hast du auch so, aber um die Entnahmeumsatzsteuer kommst du auch nicht rum. |
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