Frage zur elektronischen Buchführung
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Bergretti |
Geschrieben am 13.02.2011 13:41:21
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Beiträge: 2
Registriert am: 13.02.2011
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Hallo alle zusammen,
ich habe seit 2 Jahren ein sehr kleines Sportgeschäft in Österreich und bereite die Buchhaltung(E/A Rechnung) in Papierform vor und übergebe sie dann dem Steuerberater, der den Rest für mich erledigt.
Ich habe mir aber nun euer Programm angesehen und es hat mir auf den ersten Blick so gut gefallen, dass ich ernsthaft daran denke auf dieses Programm umzusteigen. Es ist einfach, logisch aufgebaut, und sehr benutzerfreundlich.
Folgende Frage habe ich aber noch:
Wie geht ihr mit der Forderung der BAO um, dass alle Änderungen auch nachträglich ersichtlich sein müssen? Bei eurem Programm kann man die Buchungszeilen ja ändern und löschen.
Ist es möglich die Bestandskonten auch einzeln auszudrucken?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Killy |
Geschrieben am 13.02.2011 17:15:01
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Mitglied
Beiträge: 262
Registriert am: 07.11.2007
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Hallo
Ein Kollege von mir durfte bereits beim FA vorsprechen.
Er hat eine Prüfung erhalten
Die Dame vom FA war begeistert von der Art der Buchhaltung
Zur Zeit verwenden es 3 Kollegen in meiner Gegend
Wir haben auch das U30 und U1 Formular für Österreich vorbereitet
MfG
Killy |
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brigadier |
Geschrieben am 14.02.2011 11:01:30
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Mitglied
Beiträge: 25
Registriert am: 05.05.2007
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Zitat Killy geschrieben:
Hallo
Ein Kollege von mir durfte bereits beim FA vorsprechen.
Er hat eine Prüfung erhalten
Die Dame vom FA war begeistert von der Art der Buchhaltung
Zur Zeit verwenden es 3 Kollegen in meiner Gegend
Wir haben auch das U30 und U1 Formular für Österreich vorbereitet
MfG
Killy
Dem kann ich nur zustimmen, bei einer Umsatzsteuerprüfung habe ich auch meine Unterlagen zur Verfügung gestellt, dazu drucke ich die die Journale pro Monat und Konten aus, sowie die Umsatzsteuerberechnung, und die Einnahmen/Überschussrechnung,diese hefte ich dann zu den Monaten dazu. Es gab nichts zu beanstanden. |
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mielket |
Geschrieben am 14.02.2011 18:05:01
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Ist mir bewusst, dass nachträgliches Löschen und Ändern nicht so ganz korrekt ist, aber hey: es ist eine Einnahmen-Ausgabenrechnung! Viele machen das sogar mit Excel -- da ist auch alles änderbar. Hier würde ich bürokratischer Erbsenzählerei den rechtstaatlichen Ansatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gegenüberstellen: Selbst wenn Du Deine Buchführung mit SAP machen würdest, könntest Du mit dem Einspielen eines alten Backups -- rein technisch -- auch eine Löschung durchführen. Die einzige Lösung gegen nachträgliche Änderung/Löschung wäre, wenn Du Deine Buchführung direkt auf einem Web-Formular der Finanzbehörden machen würdest oder ein entspr. Zertifizierungssystem mit elektr. Unterschrift für jede Buchung einsetzen würdest. Auf diese technische Hilfestellung würde ich schon bestehen, wenn die Forderung ernsthaft erhoben würde -- zusätzlich zu einer auf die Verfassung Bezug nehmende Begründung des wahnwitzigen Aufwands.
Was anderes ist es natürlich in großen Firmen, wo es bei Buchführungsprogrammen eine Benutzerverwaltung mit verschiedenen Privilegien gibt. Da würde lustiges Herumändern wohl schnell zu Chaos führen. |
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Bergretti |
Geschrieben am 15.02.2011 17:21:08
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Mitglied
Beiträge: 2
Registriert am: 13.02.2011
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Vielen Dank für eure Antworten.
Wahrscheinlich sollte ich mir darüber nicht allzu viele Gedanken machen.
Ich werde das Programm jetzt noch ein wenig testen und dann meine Entscheidung treffen, ob ich umsteige oder nicht.
Aber bis jetzt gefällt mir ECT sehr gut. |
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