Umsatzsteuervorauszahlungen
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neonblade |
Geschrieben am 14.01.2006 16:25:33
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Hallo,
ich habe mal ein kleines Verständnisproblem, bei dem mir hoffentlich der ein oder andere helfen kann.
Ich muss quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlungen leisten.
Wie ist das nun z.B. mit dem vierten Quartal 2005? Die Zahlung dafür erfolgt ja erst im Januar bzw. Februar 2006.
Nun mache ich also in 1-2 Monaten meine Umsatzsteuererklärung für 2005. Dort muss ich auch das Vorauszahlungssoll für das Jahr eintragen.
Wird nun die Zahlung für das vierte Quartal 2005 dort mit eingerechnet? Denn die Zahlung ist ja erst 2006 erfolgt...
Bin da momentan etwas überfragt.
Viele Grüße,
Sebastian |
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mielket |
Geschrieben am 14.01.2006 17:07:25
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Seiten Administrator
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Das sorgt häufig für Verwirrung. Muss dafür mal einen FAQ-Eintrag machen.
Die realen UST-Zahlungen an das Finanzamt in einem Buchungsjahr und die UST-Schuld gemäß UST-Erklärung sind zwei verschiedene Sachen. Bei der UST-Schuld dürfen nur Vorauszahlungen für das angegebene Jahr angerechnet werden, auch wenn diese erst am Anfang des Folgejahrs erfolgen. Die UST-Zahlungen müssen -- egal für welches Jahr sie geleistet werden -- in dem Jahr der Zahlung als Betriebsausgaben verbucht werden.
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neonblade |
Geschrieben am 14.01.2006 18:28:45
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Danke für die Antwort. So ist das ganze doch schon verständlicher. 
Viele Grüße,
Sebastian |
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GUCCI1974 |
Geschrieben am 27.01.2006 04:33:19
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Guten Morgen,
wenn man jeden Monat die Umsatzsteuer an das finanzamt abführt, wie bucht man diesen Betrag in den Betriebsausgaben, utner dem Konto "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" mit dem Wert 0 als MwSt satz?????
gruß |
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robert wiegner |
Geschrieben am 27.01.2006 13:09:12
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Ja. |
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Antonin Andert |
Geschrieben am 03.02.2006 15:36:15
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..dann stehen aber in dem Konto (und werden summiert):
a) die Vorauszahlungen (für das Rechnungsjahr)
und
b) etwaige andere Zahlungen, z. B. die Nachzahlung für das Jahr zuvor.
An sich kein Problem, bis auf die Mißlichkeit,
daß man in der USt. Erklärung nur die Vorauszahlungen, also nicht andere Zahlungen berücksichtigen darf.
Daher scheints mir besser, diesbezüglich drei Konten zu führen:
a) USt. VZSolls,
b) USt. Nachzahlungen
und unter Einnahmen etwaige
c) USt. Rückerstattungen (Feld 141 der EÜR).
Nach meiner Lesart gehört a) in das Feld 186, doch wohin genau mit b)?:
183 --übrige Betriebsausgaben oder etwa
120 oder gar 110.
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robert wiegner |
Geschrieben am 03.02.2006 16:09:33
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Bzgl. der UmsSt. gibt es eigentlich nur zwei Aggregatzustände (hach, ein schönes Wort) ... entweder Du zahlst dem FA oder das FA zahlt Dir. Also Ausgaben und Einnahmen.
[1]Im UmsSt.-Formular geht es nur um die Errechnung Vorsteuer vs. UmsSt. im benannten Geschäftsjahr. Du hast xy UmsSt. vereinnahmt und im gleichen Zeitraum yz Vorsteuer bezahlt. Die Differenz daraus ergibt Deine Schuld dem FA gegenüber für exakt und ausschließlich das benannte Jahr ... in der Regel vom 1.01. bis 31.12.
= Umsatzsteuer ... Verrechnung Vorauszahlung mit plus/minus
[2] Im EÜR-Formular landen alle Umsatzsteuer-relevanten Zahlungen des Jahres ... ob die sich auf das vergangene Jahr oder das davor beziehen oder gar eine Verrechnung von vor fünf Jahren sind, ist vollkommen wurscht. Die Vereinnahmung, Verrechnung oder Zahlung erfolgt ja im aktuellen Jahr. Sie sind jetzt Geld auf Deinem Konto oder Ausgaben, die Du hattest ... und bestimmen Deinen zu versteuernden Gewinn mit.
= Einkommensteuer ... Einnahmen vs, Ausgaben
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Wenn ich mich recht errinnere, taucht in der Benennung des entsprechenden Feldes der EÜR auch die Formulierung "vereinnahmte oder verrechnete Beträge" oder so ähnlich auf.
Bearbeitet von robert wiegner am 03.02.2006 16:14:24
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Antonin Andert |
Geschrieben am 03.02.2006 17:24:35
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Zitat robert wiegner geschrieben:
Wenn ich mich recht errinnere, taucht in der Benennung des entsprechenden Feldes der EÜR auch die Formulierung "vereinnahmte oder verrechnete Beträge" oder so ähnlich auf.
..in der Tat, es ist das Feld 186.
Trägt man dort sämmtliche USt.-relevante Zahlungen ein und das FA liest da eine andere Zahl, die übrigens nur höher sein kann,
als in der ebenso beigelegten USt.-Erklärung,
dann geht das FA intelligenterweise davon aus, daß hier noch andere Zahlungen berücksichtigt sind, welche zwar die USt. betreffen, doch eben nicht die anders definierten USt.-VorauszahlungSolls darstellen. Ergo alte Schulden.
Siehst Du etwa auch so? |
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robert wiegner |
Geschrieben am 03.02.2006 17:57:27
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Ich bin mir nicht sicher über Zitat und das FA liest da eine andere Zahl, die übrigens nur höher sein kann Warum soll die Summe aus vereinnahmter Umsatzsteuer, geleisteter Vorsteuer, Erstattung durchs FA, Zahlung ans FA nicht auch niedriger sein? Muß ich noch mal drüber nachdenken ...
Versuch mal, in kleineren Einheiten zu denken. Nimm das eben abgelaufene Quartal (oder, falls Du monatlich rechnest, den Dezember). Was sich dort aus Vorsteuer und vereinnahmter UmsatzSt. ergibt, gehört zum alten Jahr (bzgl. Berechnung der UmsSt.)
Als Einnahme/Ausgabe liegt es jedoch im neuen Jahr.
(Da hatten wir neulich schon mal eine Diskussion hier im Forum).
Bearbeitet von robert wiegner am 03.02.2006 17:59:32
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Antonin Andert |
Geschrieben am 03.02.2006 18:33:14
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Zitat robert wiegner schrieb:
Warum soll die Summe aus vereinnahmter Umsatzsteuer, geleisteter Vorsteuer, Erstattung durchs FA, Zahlung ans FA nicht auch niedriger sein?
..weil die "Erstattungen vom FA" extra als Einnahmen auszuweisen sind,
u. z. im Feld 141 der EÜR.
Es handelt sich also um Beträge die aus der summarischen USt. (VSt. und etwaige Nachzahlungen) Aufstellung gerade herauszunehmen sind. Daher gibt es mMn nichts, was den Betrag in der USt. Erklärung mindern könnte. |
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robert wiegner |
Geschrieben am 03.02.2006 19:56:45
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Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich Dein Problem verstehe. Wenn Du Ist-Versteuerer bist und die EÜR für 2005 betrachtest:
140= Von Dir vereinnahmte Umsatzsteuer (deine Rechnungen) in 2005
141= UmsSt.-Erstattungen vom FA (für 2005, evtl. noch 2004)
Beides ist 2005 auf Dein Konto gekommen (sofern >0)
185= Von Dir gezahlte Umsatzsteuer (fremde Rechnungen) in 2005
186= Deine Zahlungen ans FA im Rahmen der Voranmeldung für 1., 2. u. 3. Quartal 2005 (evtl. noch 4. Quartal Vorjahr, also 2004)
Beides ist 2005 als Ausgaben bei Dir gebucht.
Wenn sich alles innerhalb des gleichen Zeitfensters abgespielt hätte, käme eine schöne runde Null heraus (da die Umsatzsteuer komplett dem FA gehört). Aber:
140 u. 185 hat als Bezugsrahmen 2005
141 u. 186 hat als Bezugsrahmen 2004 u. 2005
Grund: Wir zahlen für einen Zeitraum voraus, rechnen im Nachhinein ab und gleichen -- ebenfalls erst im Nachhinein -- aus.
Und je nachdem, wie sich das Vorjahr zum letzten Quartal und das wiederum zum laufenden Jahr verhält, kann da natürlich mal mehr und mal weniger rauskommen. Das ganze ist ein fortlaufender Prozeß und den tatsächlichen Ausgleich hast Du nur über die gesamte Laufzeit Deines Betriebes. |
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Antonin Andert |
Geschrieben am 03.02.2006 23:08:28
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..ich denke, ich habe es nun verstanden:
der springende Punkt ist, daß in der EÜR die tatsächlich geleisteten Zahlungen (auch auf das USt. Konto) und zwar in dem betreffenden Jahr, als Betriebsausgaben (eben des Rechnungsjahres) geltend gemacht dürfen.
Die USt.-Erklärung betrifft ein anderes Schuldverhältnis!
+ danke für das Gespräch. |
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